Herr Gabriel bittet die Mitglieder um Vorschläge für den Ausschuss-Vorsitz aus Reihen der Anwesenden.
Herr Wegner schlägt Herrn Emrich für das Amt des Ausschussvorsitzenden vor.
Weitere Vorschläge werden nicht vorgebracht.
Herr Gabriel fragt nach, ob der Wunsch nach einer geheimen Abstimmung besteht, was nicht der Fall ist.
Der Fachausschuss für Bauangelegenheiten wählt Herrn Emrich einstimmig zum Ausschussvorsitzenden.
Herr Emrich nimmt die Wahl an und übernimmt die Sitzungsleitung. Nachfolgend weißt er die alle Mitglieder auf ihre Rechte und Pflichten als Amtsträger hin, hierzu verliest er die Paragraphen des Strafgesetzbuches und des Bezirksverwaltungsgesetzes.
Herr Emrich bittet die Mitglieder um Vorschläge für den stellvertretenden Vorsitz aus Reihen der Anwesenden.
Herr Gosch schlägt Frau Lisa Rabe für das Amt der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden vor.
Weitere Vorschläge werden nicht vorgebracht.
Herr Emrich fragt nach, ob der Wunsch nach einer geheimen Abstimmung besteht, was nicht der Fall ist.
Der Fachausschuss für Bauangelegenheiten wählt Frau Rabe einstimmig zur stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.
Die Tagesordnung wird ohne Änderungen beschlossen.
Herr Dr. Dahms legt eingangs seine Gründe dar, warum dieses Thema von öffentlicher Bedeutung sei und heute daher auf die Tagesordnung im UBau gesetzt wurde.
Nach einem historischen Rückblick auf die Fläche des jüdischen Friedhofes, benennt er die Verfehlungen des Bezirksamtes im Zusammenhang mit dem Bau der Zuwegung. Nach seiner Auffassung wurde die neue Wegeverbindung in die Böschung des Friedhofes von Gojenbergsweg kommend, in das Erdreich gegraben und der Bodenaushub nebenliegend und großflächig gelagert worden. Weiterhin sei der Zaun zur Einfriedung des Bereiches durchbrochen und entfernt worden. Er zeigt aktuelle Fotos der Zuwegung in die Runde. Durch dieses Verhalten des Bezirksamtes sowie des Grundeigentümers seien wesentliche Schutzaspekte, hier religiöse aber auch Bauliche Erhaltungssatzung sowie der Denkmalschutz erheblich missachtet worden. Hierzu verweist er auf den gültigen Bebauungsplan Bergedorf 95. Dem Gedenkort sei keine ausreichende Wertschätzung zugekommen. Da der Eingriff seines Erachtens nicht rechtens sei, beantragt er die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes und fordert das Bezirksamt auf, diesbezüglich umgehend tätig zu werden.
Frau Dusch-Ottma signalisiert, das Problem dieser Zuwegung nicht zu verstehen, es wurde lediglich ein bestehender, baulich sanierungsbedürftiger Weg erneuert. Hierzu wurde wegen der bekannten Grabstätten, das Denkmalschutzamt und auch das Rabbinat beteiligt, um eben keinen unbedachten Eingriff in die jüdischen Grabstätten zuzulassen. Alle Beteiligten erteilten ihre Zustimmung, die besagte Zuwegung zu erneuern.
Herr Hüter entgegnet zum dem Beitrag von Herrn Dr. Dahms, dass er immer nur das anführe, was für ihn gerade zur Argumentation passen würde. Zum Beispiel sei der durchbrochene Zaun tatsächlich lediglich eine provisorische Stahlmattenkonstruktion gewesen, weiterhin sei vorenthalten worden, dass die jüdischen Grabstätten lt. B-Plan Bergedorf 95 in einer privaten Grünfläche lägen, in der gem. § 2, Nr. 4 der Verordnung, das Anlegen einer Wegeführung zulässig ist. Weiterhin ist in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Grundeigentümer eine öffentlich zugängige Ausstellungsfläche geregelt. Für ihn sei nicht einmal im Ansatz ein Fehlverhalten zu erkennen.
Herr Landesrabbiner Bistritzky teilt mit, zu diesem Thema bereits von beiden Seiten angesprochen zu sein. Er legt dar, dass die besagte Fläche mit den Grabstätten jüdischer Menschen bereits im Zuge des Bebauungsplanverfahrens durch das Rabbinat beauftragt, begutachtet wurde. Von ursprünglich zehn angenommenen Grabstätten konnten sechs nachgewiesen werden, deren Lage eindeutig nicht in den Bereich der jetzigen Zuwegung fällt. Die Grabstätten lägen linksseitig hiervon, vor der bestehenden Baracke, die für Ausstellungen vorgesehen seien. Aus religiöser Sicht hat er somit keine Einwände gegen den Bau der Zuwegung, da unmittelbar keine Gräber betroffen sind.
Herr Gruber sieht den eigentlichen „Skandal“ darin, dass die mit dem Investor seinerzeit vertraglich vereinbarte Schaffung der Ausstellungsfläche immer noch nicht umgesetzt wurde, insofern sei sein Vertrauen in ihn verlorengegangen. Er fordert die Verwaltung auf, hier mit Nachdruck auf die Umsetzung zu drängen.
Herr Bußmann fragt, ob der Bebauungsplan eine Wegeverbindung für die Gebäudenutzung vorsieht und ob ggf. eine Genehmigung erforderlich wäre.
Herr Hüter teilt mit, dass bereits im Lageplan ein Bestandweg zu sehen ist, sodass man nun für die baulich verbesserte Wegeführung keine Genehmigung benötigt.
Frau Rabe fasst zusammen, dass alle von Herrn Dr. Dahms vorgebrachten Schutzaspekte inzwischen entkräftet wurden, da keine Störung der „Totenruhe“ besteht, was der Landesrabbiner hier noch einmal bestätigt hat. Weiterhin sieht sie keinen „Skandal“, da auch der Denkmalschutz beteiligt war. Sie spricht sich allerdings auch dafür aus, den Bauschutt zu beseitigen und einen sauberen und ordnungsgemäßen Zustand im Außenbereich herzustellen.
Herr Bistritzky findet das ebenfalls nicht in Ordnung und bittet um Beseitigung.
Herr Dr. Dahms sieht durch den Bau der Zuwegung sowie die Bauschutt-Lagerung sehr wohl die „Totenruhe“ gestört, da hierdurch die Friedhofsfläche weiter beschnitten wird. Er sieht es auch als erwiesen, dass in weiteren Bereichen des Geländes bestattet wurde, was angebliche Knochenfunde während Baggerarbeiten vermuten lassen.
Herr Dr. Dahms weist darauf hin, dass der Lageplan, den die Verwaltung als Grundlage für ihre Entscheidung bezüglich eines angeblich schon vorhandenen Bestandsweges benutzt hat, im Auftrag des Bauantragsstellers angefertigt und von diesem vorgelegt wurde. Herr Dr. Dahms hält den Plan, der ihm vorliegt, hoch und fragt Herrn Hüter, ob die Verwaltung vor ihrer positiven Entscheidung für einen neuen Weg überprüft hat, ob der angebliche Bestandsweg tatsächlich existieren würde. Herr Hüter verneint dies und unterstreicht, dass die Verwaltung dies “nur in Einzelfällen, bei begründetem Verdacht“ tun würde. Herr Dr. Dahms führt aus, dass es hier keinen Bestandsweg gegeben hat und kritisiert, dass es keine Überprüfung der Angaben des Bauherrn gegeben hat, da hier die höchsten Schutzkriterien nach dem Bundesbaugesetz und dem hamburgischen Denkmalschutzgesetz vorliegen würden, nämlich der Denkmalschutz und ein Erhaltungsgebiet. Es handele es sich hier zudem um ein hochsensibles und emotional behaftetes Terrain, das von der Freien und Hansestadt Hamburg 1939 enteignet worden sei. Da der Weg in die Substanz des Denkmals eingegriffen hat und das städtebauliche Erscheinungsbild stark verändert worden ist, hätte zuvor ein Ortstermin stattfinden müssen. Außerdem hätte es keine Genehmigungsgrundlage gegeben, da gar keine Bestandszuwegung vorhanden war.“
Anmerkung:
Der Lageplan lag sowohl dem Denkmalschutzamt wie auch der jüdischen Gemeinde zur
Stellungnahme vor.
Herr Emrich bittet Herrn Dr. Dahms darum, die „Schärfe“ aus seinem Wortbeitrag herauszunehmen.
Herr Bistritzky merkt an, dass seitens der jüdischen Gemeinde in Hamburg das Verständnis besteht, das privater Grund für einen Investor/Eigentümer weiterhin nutzbar bleiben muss, auch wenn hier und da Grabstätten vermutet werden. Sollte jedoch der Nachweis erbracht sein, werde man darauf hinwirken, auf bauliche Eingriffe in das Erdreich zu verzichten und die Bereiche zu schützen.
Er schlägt an diesem Ort vor, evtl. einen Gedenkstein entlang der neuen Zuwegung aufstellen zu lassen, auf dem beispielsweise auf die Grabstellen und Hintergründe hingewiesen wird.
Herr Gruber macht nochmals deutlich, dass die Zuwegung zum Ausstellungsraum auch über bereits vorhandene Wege möglich ist, insofern wäre der Rückbau wünschenswert. Da die Schaffung des Ausstellungsraumes Teil des Kompromisses für die seinerzeitige Entwicklung auf dem Grundstück war, muss das nun zügig realisiert werden.
Die Frage nach der Barrierefreiheit der Zuwegung durch Herrn Müller, beantwortet Herr Hüter so, dass diese für Rollstuhlfahrer/innen über diesen Weg nicht möglich sei, für ältere und auch bewegungseingeschränkte Menschen jedoch gut nutzbar sei, zumal hier auch die Haltestelle der VHH zu erreichen ist.
Herr Emrich fasst als Ergebnis zusammen, dass die Verwaltung nachdrücklich auf die Umsetzungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Grundeigentümer pochen soll, weiterhin wird darum gebeten, den Vorschlag des Landesrabbiners Bistritzky für einen Gedenkstein entlang der neuen Zuwegung aufzunehmen. Herrn Dahms rät er wegen der Beurteilung der bau- und planungsrechtlichen Zulässigkeit eine Anfrage in der Bezirksversammlung zu stellen.
Er werden keine Themen vorgebracht.