Protokoll
Sitzung des Umweltausschusses vom 17.01.2024

Ö 1

Öffentliche Fragestunde (Bürgerfragestunde) gemäß § 23 GO

Auf Anregung der Ausschussvorsitzenden wird einvernehmlich beschlossen, die Fragen eines Bürgers zur "Nutria"-Thematik, speziell auch zu dem vorliegenden Gutachten und an die Vertrerinnen und Vertreter der BUKEA gerichtet, innerhalb des dafür vorgesehenen TOP 4 zu behandeln.

Ö 2

Beschluss über die Tagesordnung

Mit der in TOP 1 beschlossenen Änderung wird die Tagesordnung einvernehmlich beschlossen.

Ö 3

Wahl einer/eines neuen stellvertretenden Ausschussvorsitzenden (Vorschlag seitens der Fraktion der GRÜNEN Bergedorf: Herr Potthast)

In einer offenen Abstimmung wird, gemäß einem Vorschlag seitens der Fraktion der GRÜNEN, Herr Potthast bei einer Enthaltung einstimmig zum neuen stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gewählt.

Ö 4

Maßnahmen zur Nutria-Bekämpfung (Referentinnen und Referenten der BUKEA: Herr Marzahn und Herr Quermann (Oberste Jagdbehörde), Frau Dr. Klar und Herr Schütte (Abteilung Naturschutz) sowie die Autorinnen des Nutria-Gutachtens)

Frau Hahn und Frau Loitz (Gutachter- und Planungsbüro LEWATANA), Autorinnen des „Nutria-Gutachtens“, berichten, unterstützt durch eine Präsentation, über das Ziel des Gutachtens sowie Methoden, Ergebnisse und das Maßnahmenkonzept. Frau Dr. Klar (BUKEA; Referatsleitung Arten-, Biotopschutz und Eingriffsregelung) referiert im Anschluss, ebenfalls anhand einer Präsentation, über die aus den Ergebnissen des Gutachtens resultierenden Maßnahmen.

Im Weiteren erläutert Herr Quermann (BUKEA, Oberste Jagdbehörde), dass sich mit der Aufnahme von Nutrias ins Jagdrecht Voraussetzungen, Möglichkeiten und Restriktionen neu ergeben. In grundsätzlicher Hinsicht sei das Jagdrecht (auch) als Gesetz zur Hege und Pflege von Wildtieren angelegt, was aber bezüglich der „Hege“ ausdrücklich nicht für invasive Arten wie Nutrias gelte. Die entsprechende Änderung des Jagdrechts im Hinblick auf die Aufnahme von Nutrias erfolge als Änderung der Jagdverordnung. Für Nutrias als dann jagdbare Tiere nach Landesrecht soll keine Schonzeit eingeführt werden. Elterntiere, die zum Selbstständig-Werden der Jungtiere r die Aufzucht notwendig sind, genießen dennoch einen gesetzlichen Schutz.

Auf entsprechende Fragen des Bürgers eingehend, betont Herr Quermann, dass eine Verdoppelung des Tierbestandes pro Monat, wie behauptet, nicht vorliege, weil dies auch rechnerisch nicht möglich sei. Auch wenn die Vermehrungsrate nicht annähernd so hoch sei wie angenommen, werde diese als großes Problem betrachtet, weshalb die Rahmenbedingungen für Jagdmöglichkeiten zu verbessern seien. Die Frage nach der Anzahl von Fallen ließen sich nicht nur vom Bestand her beurteilen, sondern auch danach, wieviel die Jagdausübungsberechtigten überhaupt leisten könnten. Man könne diesen die Verantwortung auch nicht nehmen, sobald es sich hier um eine jagdbare Art handelt. Hervorzuheben sei nicht zuletzt die Verantwortung von Eigentümern in befriedeten Bezirken, wenn sich Nutrias auf deren Grundstücken befänden.

Auf Fragen des Bürgers zum Vorhandensein eines „Nutriamanagements“ und der Zielsetzung hinsichtlich der Tieranzahl hebt Frau Dr. Klar hervor, dass der Nutriabestand reduziert werden solle, sodass man auf einem „erträglichen Maß“ an wirtschaftlichen Schäden verbleibe. Dieses lasse sich aber nicht in exakten Zahlen ausdrücken, zumal die Bestandsgröße nur grob geschätzt sei. Es handele sich hier um einen dynamischen Prozess, demzufolge die jährlichen Schäden zu beobachten und zu treffende Maßnahmen anzupassen seien.

Herr Quermann ergänzt hierzu, dass es im Hinblick auf Schäden auch Aufgabe der Jagdgenossenschaft sei, auf Pächter einzuwirken, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden für die einzelnen Flächeneigentümer zu vermeiden.

Auf Nachfragen zum Elterntierschutz, der den Jagdmöglichkeiten und damit der Reduzierung des Bestandes möglicherweise entgegensteht, verweist Herr Quermann auf unterschiedliche Einschätzungen zum Elterntierschutz. So könne man nicht sicher davon ausgehen, dass dieser perspektivisch aufgehoben werde. Hingegen könne man aber die Rahmenbedingungen für die Jäger bestmöglich steuern. Desweiteren betont Herr Quermann, dass tragende Tiere nicht dem Elterntierschutz unterliegen würden; vielmehr gelte dieses für sich noch im Bau befindliche Nutrias. Schließlich ließen sich die (rechtlichen) Gegebenheiten in anderen Bundesländern schwerlich als Vergleich heranziehen, da dort die Verhältnisse oft ganz andere seien. So gäbe es in Hamburg beispielsweise keine Wasser- und Bodenverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts, die grundsätzlich Flächeneigentümer vertreten könnten.

 

Frau Dr. Klar hebt allgemein hervor, dass Nutrias durchgängig bejagt worden seien. Lediglich temporär sei die Schwanzprämie ausgesetzt, nun aber wieder aufgenommen worden. Mithin sei die „Jagdstrecke“ insgesamt nicht kleiner geworden. Auf eine entsprechende Nachfrage eingehend bestätigt Frau Dr. Klar, dass Schäden an Gewässern überall dort festzustellen seien, wo Nutrias leben und es daher auch nicht ausgeschlossen sei, dass diese in Deichen graben. Dies werde beobachtet und gegebenenfalls repariert, falls Schäden entstünden.

Ö 5

Bericht aus der Stabsstelle Klimaschutz

Frau Rethorn informiert darüber, dass ein neuer Kollege für nachhaltige Stadtentwicklung seine Tätigkeit im Team zum 02.01.2024 aufgenommen hat.

 

ckblickend berichtet Frau Rethorn, dass die in der letzten Sitzung angekündigte Thermotour am 29.11.2023 erfolgreich durchgeführt worden sei. An dieser gemeinsam mit der BSW durchgeführten Kampagne Jedes Haus kann Klimaschutz“ tten etwa 40 Personen teilgenommen, es seien sieben Objekte begutachtet worden und schließlich habe auch das NDR-„Hamburg-Journal“ darüber berichtet.

 

Auf eine Nachfrage von Frau Witthöft bekräftigt Frau Rethorn, man sei auch in Zukunft bestrebt, Anregungen zu geben, Haushalte energetisch zu sanieren. Dazu befinde man sich bereits in Gesprächen mit der BSW. Für weitere und detailliertere Informationen verweist Frau Rethorn auf die Website hamburg.de/energetisch-sanieren.

Ö 6

Mitteilungen

Ö 6.1 - 21-1951

Maßnahmen der Bestandspflege an Bäumen und Büschen in der Saison 2023/2024 an Gewässern nördlich der BAB 25

Auf eine Nachfrage von Frau Kramer zu der Art der Maßnahmen führt Herr Charles aus, dass das Wurzelwerk hier in der Regel nicht störe. Vielmehr werde im Rahmen der Bestandspflege lediglich der oberirdische Teil zurückgeschnitten, weil dieser in die Gräben und Gewässer hineinrage und man gehe davon aus, dass die Pflanze hernach wieder neu austreibe. Es würde also keine Rodung durchgeführt, was auch das Mnahmenspektrum unter ökologischen und ökonomischen Aspekten übersteigenrde.

 

Die Mitteilung wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.

Ö 7

Beantwortung von Fragen an die Verwaltung

Im Vorfeld der Sitzung hatte die CDU-Fraktion um einen aktuellen Sachstand zur Blühwiese im Grünen Zentrum bzw. deren Umsetzung bzw. die Planungen gebeten. 

 

Herr Charles erläutert den Sachstand dazu sowie die weiteren Planungen anhand von Bildern.

Ö 8

Verschiedenes

Herr Charles berichtet, visuell unterstützt, dass sich im Bornbrook, Kreuzungen Reinbeker Redder/Mendelstraße/Schulenburgsring der Zustand der Kastanien deutlich verschlechtert habe. Dieses sei aktuell erst ersichtlich und habe daher noch keine Berücksichtigung in der Baumfällliste mit Stand vom September 2023 gefunden. Man plane daher, wie in den letzten Jahren auch schon geschehen, die kranken Kastanien von Kreuzung zu Kreuzung wegzunehmen.

 

Auf Nachfrage von Frau Lühr konkretisiert Herr Charles, dass es sich bei den Kastanien um eine Komplexkrankheit handele. Zu der Miniermotte geselle sich ein Bakterium, welches sich in den Baum einniste und zum Absterben führe. Solcherart geschwächt, gesellten sich auch noch - holzzersetzende - Pilze hinzu. Auch unter Berücksichtigung der dortigen Bodenbeschaffenheit plane man die Neupflanzung von Zelkoven, welche bis zu 30 m hochwachsen rden.

 

Herr Charles betont, auf weitere Nachfragen eingehend, dass krankheitsbefallene Bäume sich nicht heilen ließen, man aber grundsätzlich versuche, ume so lange wie möglich zu halten. Im Hinblick auf Nachpflanzungen sei die jeweilige Größe im Anfangsstadium unerheblich. Im geschilderten Fall werde das bisherige und möglichst auch fortzuführende (Straßen-) Gesamtbild für wichtig erachtet, daher sollten dort wieder lange Baumreihen etabliert werden.

 

Des Weiteren informiert Herr Charles darüber, dass im Villengebiet noch mehr Bäume - ca. 15 im Rahmen des Straßenbegleitgrüns - gefällt werden müssen, als es die Baumfällliste bisher ausweist. Genaueres werde kurzfristig zu Protokoll gegeben.

 

Protokollnotiz: Siehe hierzu die dem Protokoll angefügte Baumfällliste als Nachtrag mit Stand vom 01.02.2024.

 

Ö 9

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.11.2023

Der öffentliche Teil der Niederschrift wird einvernehmlich genehmigt.