Die anwesende Öffentlichkeit richtet keine Fragen an den Hauptausschuss.
Der Hauptausschuss billigt die vorgelegte Tagesordnung einvernehmlich.
Herr von Krenski erläutert die gegenwärtigen Bemühungen zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie, diesbezügliche Einzelheiten sind der als Anlage beigefügten Präsentation zu entnehmen.
Herr Mirbach möchte erfahren, welcher Zeitrahmen hier realistisch erscheint.
Herr von Krenski geht davon aus, dass es sich um einen kontinuierlichen Prozess handeln wird, welcher über die formale Bereitstellung von Ressourcen und gegenwärtig auch die personelle Besetzung entsprechender Funktionen bereits begonnen worden sei. Sicherlich werde bei einem Projekt derartiger Dimension mit weitgehender Umsetzung aber erst in zwei bis fünf Jahren gerechnet werden können.
Frau Westberg und Herr Mirbach verweisen auf ältere Mitbürger und auch bildungsferne Bevölkerungsanteile, welche unter Umständen nicht die Möglichkeit hätten, sämtliche digitalen Dienstleistungen zu nutzen.
Herr Kleszcz betont in diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit einer benutzerfreundlichen Konzeption der Anwendungen.
Herr Krohn schließt sich dieser Einschätzung an und betont, es werde weiterhin persönliche Ansprechpartner in der Verwaltung geben müssen.
Herr Dornquast bestätigt, dies werde auf absehbare Zeit sicherlich auch gewährleistet sein. Vor dem Hintergrund beispielsweise technischer aber auch rechtlicher Fragestellungen, wie im Hinblick auf die durch Herrn Krönker angesprochene Wahrung des Datenschutzes, werde eine alternativlose Umstellung auf Online-Dienste nur langfristig denkbar sein.
Herr Noetzel ist der Auffassung, digitale Angebote seien auch ein Mehrwert für diejenigen, welche Serviceleistungen dieser Art nicht in Anspruch nähmen. So könnten Wartezeiten in Kundenzentren reduziert werden etc. Er frage sich jedoch, ob die angestrebte Verabschiedung eines Hamburgischen Online-Zugangsgesetzes bis 2022 realistisch sei.
Herr von Krenski hält die Zielsetzung durchaus für erreichbar, die konkrete Umsetzung der dort formulierten Anforderungen sei von vielen Faktoren abhängig und insoweit schwerlich zu prognostizieren.
Herr Noetzel sieht hier keine Eilbedürftigkeit mehr gegeben und eine Ermächtigung des Hauptausschusses durch die Bezirksversammlung liege seines Erachtens nicht vor.
Herr Dornquast regt vor diesem Hintergrund einen Vorratsbeschluss an.
Der Hauptausschuss schließt sich diesem Verfahrensvorschlag einvernehmlich, sowie dem Votum des Kulturausschusses bei einer Gegenstimme (AfD-Fraktion) mehrheitlich an.
Fristablauf
Herr Froh erinnert an ein Auskunftsersuchen seiner Fraktion aus 12/2019 und bittet das
Präsidium und das Bezirksamt um Prüfung.
Herr Gabriel und Herr Dornquast sagen zu, den Sachverhalt klären zu wollen.
Corona-Virus
Herr Meyns erkundigt sich nach möglichen Konsequenzen für die Durchführung der Bezirksversammlung und ihrer Fach- bzw. Unterausschüsse.
Herr von Krenski erläutert kurz die bisherigen Maßnahmen des Bezirksamtes verweist im Übrigen jedoch auf unmittelbar bevorstehende Gespräche mit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV). Er bitte insoweit um Geduld, hierzu würden in Kürze nähere Informationen kommuniziert.
Herr Dornquast plädiert dafür, die Bezirksversammlung möge analog der Bürgerschaft verfahren soweit sich aus den Gesprächen kein anderes Vorgehen ergebe.
Herr Froh nimmt Bezug auf die bevorstehende Stadtwerkstatt Moorfleet. Diese müsse gegebenenfalls berücksichtigt und eventuell abgesagt werden.
Abstimmung Tagesordnungen
Herr Meyns erinnert daran, die stellvertretenden Vorsitzenden in den Abstimmungsprozess einzubinden.
Änderungswünsche werden nicht vorgetragen.
Der Hauptausschuss genehmigt die vorgelegte Niederschrift über die Sitzung am 13. Februar 2020 -öffentlicher Teil- einvernehmlich.