Es sind keine Fragesteller anwesend.
Die Tagesordnung wird einvernehmlich genehmigt.
Herr Wehrheim stellt zunächst das Jugendherbergswerk auf Grundlage der beigefügten Präsentation als Organisation vor und erklärt, den im Petitum des Antrags formulierten Prüfauftrag nicht beantworten zu können.
Herr Dietrich verweist auf das breite Angebot an Hostels im Bereich zwischen Hbf. und Berliner Tor. Es scheint somit einen Bedarf an günstigen und niedrigschwelligen Übernachtungsmöglichkeiten zu geben.
Herr Wehrheim beziffert als Beispiel die Auslastung der Herberge Stintfang mit 94%. Zusätzliche Standorte müssten sich jedoch amortisieren und im Umfeld eines hohen Wettbewerbs mit der kommerziellen Konkurrenz unterhalten werden.
Der Standort Geesthacht ist bautechnisch in einem schlechten Zustand, so dass seine Zukunft fraglich ist. Eine Neubauplanung stockt und Schleswig-Holstein hat Schwierigkeiten, hier finanziell fördern zu können.
Ein Ersatz in Bergedorf würde jedoch zunächst eine Machbarkeitsstudie und eine Bezifferung des Bedarfs voraussetzen.
Herr Dietrich fragt, wer für eine solche Machbarkeitsstudie verantwortlich wäre. In Bergedorf gäbe es zumindest geeignete Flächen. Wenn das Jugendherbergswerk nicht in der Lage ist, die Errichtung einer Herberge zu finanzieren, könnte versucht werden, den Bedarf über die Bürgerschaft im Haushalt zu verankern.
Herr Froh verweist auf die Nähe Bergedorfs zur Innenstadt und den Vier- und Marschlanden in Kombination zu Besonderheiten wie Schloss, Sternwarte sowie Gedenkstätte Neuengamme. Zudem ist die Herberge an der Horner Rennbahn seines Erachtens gut ausgelastet und in Bergedorf gibt es kaum andere bestehende Übernachtungsmöglichkeiten.
Herr Wehrheim stimmt dahingehend zu, dass Stadtnähe insofern günstig ist, dass Eltern ihre Kinder im Bedarfsfall schnell abholen können. Auf Nachfragen von Herrn Jersch erklärt er, dass es für das Jugendherbergswerk meist nicht möglich ist, Grundeigentum zu finanzieren. Stattdessen wird häufig mit Erbpachtverträgen gearbeitet. Hinzu kommt, dass das europäische Recht keine Gemeinnützigkeit kennt. Öffentliche Förderungen lassen sich auf dieser Ebene insofern nur legitimieren, wenn keine privatrechtlichen Lösungen umsetzbar sind. Außerdem verfolgt das Jugendherbergswerk das Ziel einer sozialverträglichen Preisgestaltung. Diese Kombination führt dazu, dass sich viele Standorte schließlich nicht realisieren lassen.
Das Publikum der Hamburger Standorte besteht laut Herrn Wehrheim durchschnittlich zu 80% aus Gruppenbelegungen, davon seien 52% Schulklassen. Die übrigen 20% sind der „touristische Beifang“, bestehend aus Einzelreisenden und Familien.
Herrn Stasik erläutert Herr Wehrheim die für jeden Standort bestehende Kundenorientierungssystematik. Hier werden adressatenbezogenen Informationen bereitgestellt, die abgerufen werden können. Werbung auf Reisemessen oder eine Vermarktung einzelner Destinationen findet nicht statt.
Nachdem sich Frau Apitzsch erkundigt hat, welches Konzept eine potentielle Herberge in Bergedorf haben sollte, benennt Herr Wehrheim eine gute Anbindung an den ÖPNV, eine Kapazität von 220 bis 250 Betten, vorhandene Tagungsräume und heutigen Gegebenheiten entsprechenden Sanitäranlagen in einem einfachen Baukörper auf energetisch aktuellem Standard.
Abschließend weist Herr Rosinski darauf hin, dass der im Antrag formulierte Prüfauftrag derzeit der Verwaltung vorliegt. Er bittet die Fachsprecher der Fraktionen um ein gemeinsames Treffen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Herr Rosinski erinnert an die bisherigen Diskussionen zum Thema in früheren Ausschusssitzungen. Hier wurde durch die Politk der Auftrag erteilt, dassjeweils ein Platz für eine Aufenthaltsdauer von 3 – 4 Tagen im Zentrum und im Landgebiet geschaffen werden soll. Als Standorte wurden der P2 am Eichbaumsee sowie der Frascatiplatz ausgewählt, wobei der Platz am Eichbaumsee priorisiert wurde.
Die Verwaltung hat seither mit potentiellen Betreibern gesprochen, welche sich an einem kombinierten Betrieb beider Standorte interessiert gezeigt haben.
Der Standort am Eichbaumsee unterliegt jedoch naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, die im Rahmen der Vorplanungen geklärt werden müssen. Deshalb steht die Verwaltung aktuell im Kontakt mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) um die hieraus resultierenden Auflagen und eine mögliche Ausgestaltung des Platzes zu erfahren. In diesem Zusammenhang sind die Flächenmaße der Wohnmobile, deren Schleppkurven und ausreichende Rangiermöglichkeiten zu beachten. Zu prüfen ist auch, auf welchem Wege die Anhandgabe zu erfolgen hat. Eine direkte Vergabe an einen Betreiber wird nicht möglich sein, so dass ein Ausschreibungsverfahren nötig werden wird.
Laut Herrn Rosinski wird die Verwaltung das Thema erneut proaktiv aufrufen, wenn eine Rückmeldung der BUKEA vorliegt.
Herr Schulz berichtet, dass der erste Runde Tisch am 17.04. stattgefunden hat. Das Protokoll dieser Veranstaltung ist dieser Niederschrift beigefügt. Herr Schulz weist darauf hin, dass die dort gegeben Anregungen zum Teil bereits seitens der Verwaltung umgesetzt werden.
Der nächste Runde Tisch soll am 23.06.25 im Körberhaus stattfinden. Eine entsprechende Einladung wurde bereits versandt. Herr Schulz erhofft sich hier konkrete Vorschläge aus dem Kreise der Marktbeschicker, wie sich die Attraktivität der Märkte steigern lässt.
Der Vorsitzende erinnert daran, dass die Fraktionen jeweils zwei Vertreter in die Sitzungen des Runden Tisches entsenden können.
Anlagen
Niederschrift - Anlage Runder Tisch Wochenmärkte (219 KB)
Keine Wortbeiträge.
Es liegen keine zu beantwortenden Fragen vor.
Keine Wortbeiträge.
Der öffentliche Teil der Niederschrift wird bei einer Enthaltung mehrheitlich genehmigt.
Surfwelle für Bergedorf
Herr Froh erkundigt sich unter Hinweis auf den diesbezüglichen Antrag nach dem Sachstand.
Herr Rosinski berichtet, dass die Verwaltung Kontakt zu einem Anbieter aufgenommen hat, um zu klären, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Zudem ist in Fragekatalog in Vorbereitung, der sich mit den unterschiedlichen Rahmenbedingungen (Naturschutz, Denkmalschutz, Planungsrecht, Bauordnungrecht) auseinandersetzt. Dieser Fragekatalog wird dann mit den jeweiligen zuständigen Dienststellen erörtert, damit der politische Antrag entsprechend abgearbeitet werden kann.