21-2085

Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses für die Europawahl 2024, wo ist die AfD?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der Babg. Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer

und der AfD Fraktion Bergedorf

 

Mit Verwunderung haben wir die Drucksache 21-2061 zur Kenntnis genommen, die die Wahl von Beisitzern und deren Stellvertretung für den Kreiswahlausschuss im Bezirk Bergedorf zur Europawahl betrifft.

Der angestrebte Beschluss der Bezirksversammlung vom 25. April 2024, der die vorgeschlagenen Kandidaten von GRÜNE, SPD, CDU und FDP ohne Berücksichtigung der AfD bestätigt, wirft Fragen zur angemessenen Repräsentation im Kreiswahlausschuss auf.

Gemäß § 4 Abs. 2 der Europawahlordnung (EuWO) sollen die Parteien "in der Reihenfolge der bei der letzten Europawahl in dem Gebiet des Bezirks ... errungenen Stimmenzahlen angemessen berücksichtigt werden".

Die Ergebnisse der letzten Europawahl im Bezirk Bergedorf zeigen, dass neben den bereits im Kreiswahlausschuss vertretenen Parteien auch die AfD nennenswerte Stimmenanteile erhalten hat.

Jedoch wurde die AfD Bergedorf bei der Vorschlagsfindung für diese Positionen nicht berücksichtigt. Weder erhielten wir eine entsprechende E-Mail, noch hatten wir die Möglichkeit, Kandidaten vorzuschlagen.

Dies ist insofern problematisch, als die AfD mit 9,5% der Stimmen bei der letzten Europawahl im Bezirk Bergedorf einen relevanten Stimmenanteil erreicht hat. Demgegenüber erhält die FDP, die lediglich 5,1% der Stimmen erreichte, laut Drucksache 1 Sitz im Kreiswahlausschuss.

Nach den geltenden Proportionsregeln steht der AfD daher mindestens ein Sitz im Kreiswahlausschuss zu.

Die Nichtberücksichtigung dieser Parteien im Kreiswahlausschuss könnte als Verstoß gegen den Grundsatz der angemessenen Berücksichtigung und somit als undemokratisch empfunden werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Nach welchen konkreten Kriterien wurden die Beisitzer und Stellvertreter für den Kreiswahlausschuss ausgewählt?

 

2. Inwiefern wurde die Stimmenverteilung der letzten Europawahl bei der Auswahl der Kandidaten berücksichtigt?

 

3. Warum hat die AfD keine Möglichkeit erhalten einen Vorschlag für einen Beisitzer zu machen, obwohl der AfD laut Verteilungsschlüssel 1 Platz zusteht?

 

3. Wieso darf die FDP mit 5,1% einen Vorschlag machen, obwohl ihnen 0 Plätze zustehen und die Linke mit 6,6% nicht?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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