Zubenennung von Wegeflächen; Flurstück 6224, 5754, 5751, 5780, 5751, 6490, 5752, 5781, 6500, 6501 (alle tlw.) Gem. Allermöhe
Im Jahr 1995 wurden die bis dahin geplanten Wegeflächen eines Teilstücks des Neubaugebietes Allermöhe als "Sophie-Schoop-Weg" benannt. Weitere hinzugekommene Wegeflächen, wie eine Parallelachse zum bereits bestehenden Sophie-Schoop-Weg sowie der Bereich eines Stichweges inklusive Brücke über den Allermöher Bahnfleet sind bis heute unbenannt. Davon betroffen sind die Hausnummern 24, 26, 28, 28a, 38, 40, 42, 48, 50, 52, 52a, 62, 64, 66, 68.
In sämtlichen öffentlich zugänglichen Verzeichnissen werden diese Belegenheiten bereits als "Sophie-Schoop-Weg" geführt.
Daher wird beantragt, die blau markierten Flächen ebenso als Sophie-Schoop-Weg zu benennen.
Der Hauptausschuss stimmt der Straßenbenennung wie vorgeschlagen zu.
Lageplan.
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