Zentralisierung der Wohn-Pflege-Aufsicht - beschlossene Fassung
Antrag der BAbg. Schumacher, Weßling, Timmermann und Fraktion der CDU
und BAbg. Mirbach, Jobs, Sturmhoebel, Winkler und Fraktion DIE LINKE
BAbg. Kotzbau, Gündüz und SPD-Fraktion
BAbg. Krönker und GRÜNE Fraktion
Im Rahmen seiner März-Sitzung hat sich der Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration (SGI) mit den Aufgaben und der Tätigkeit der Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) beschäftigt. In Person war der Leiter der Abteilung für Gesundheitsschutz anwesend und erläuterte anhand einer Präsentation die Arbeit und rechtliche Grundlagen der WPA.
Fragen der Ausschussmitglieder wurden sehr allgemein beantwortet. U.a. wurde erläutert, dass im Koalitionsvertrag die Zentralisierung der bezirklichen WPA vereinbart wurde. Es gäbe eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Umsetzung dieser Vereinbarung beschäftige.
Wie jetzt durch einen Vertreter der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) in der Juni-Sitzung des Harburger Ausschusses für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz dargestellt worden sein soll, entwickelt eine Arbeitsgruppe ein Szenario teilweiser Aufgabenzentralisierungen. Es gäbe danach Arbeitshypothesen, die Regelbegehungen der WPA an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen auszugliedern, während anlassbezogene Begehungen stationärer Einrichtungen weiterhin von den bezirklichen WPA durchgeführt werden sollen. Als Schnittstelle und einziger direkter Ansprechpartner solle ein Bezirksamt bestimmt werden, dass den Kontakt zum medizinischen Dienst der Krankenkassen unterhält. Eine sog. „Kopfstelle“ zur „fachlichen Steuerung“ der WPA solle bei diesem Bezirk eingerichtet werden. Die Überwachung der ambulanten Pflegedienste solle dann hamburgweit zentral erfolgen.
Die Bezirksversammlung Bergedorf hält die hamburgweit zentrale Überwachung der ambulanten Pflegedienste für sinnvoll, da diese Dienste bezirksübergreifend tätig sind. Man ist jedoch der Überzeugung, dass die Ausgliederung oder Zentralisierung der Aufgabenbestandteile der Überwachung von stationären Einrichtungen die Aufgabenerledigung in diesem Bereich schwächt. Die angestrebte Qualitätsverbesserung in der Aufgabenwahrnehmung ist so jedenfalls nicht zu erreichen. Anstatt die Überwachung der stationären Einrichtungen grundsätzlich im jeweiligen Bezirksamtsbereich durch das Bezirksamt wahrnehmen zu lassen, würden für Teilbereiche (s.o.) neue Schnittstellen geschaffen, die Abstimmungsbedarfe auslösen, damit zusätzliche Ressourcen binden und zu einem Kompetenzwirrwarr führen.
Für eine verbesserte fachliche Aufgabenwahrnehmung bedarf es in erster Linie einer adäquaten Ressourcenausstattung, einer Überarbeitung der Prüfanforderungen sowie einer verbesserten fachlichen Steuerung durch die BGV. Die Fachaufsicht über die Bezirke ist eine behördliche Aufgabe und kann nicht auf einen Bezirk übertragen werden.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz aufzufordern,
1. die Wohnpflegeaufsicht für stationäre Einrichtungen im Bezirksamtsbereich bei dem jeweiligen Bezirksamt zu belassen,
2. die Prüfanforderungen entsprechend der Anforderungen an eine effiziente Wahrnehmung der Überwachung der betroffenen Einrichtungen zu überarbeiten,
3. die personellen Ressourcen der bezirklichen Wohnpflegeaufsicht auskömmlich zu sichern.
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