20-1393.01

Wohnungsleerstand in Ladenbek

Antwort

Sachverhalt

Große Anfrage  der BAbg. Mirbach, Jobs, Sturmhoebel, Winkler, Bauer - Fraktion DIE LINKE

Wohnungsleerstand in Bergedorf und anderswo ist nach den letzten Diskussionen und in Anbetracht der vielen Wohnungssuchenden politisch nicht gewollt. Wenn es sich dann noch um leerstehende Genossenschaftswohnungen handelt, ist der politische Skandal perfekt.

Wir fragen deshalb das Bezirksamt:

 

Vorbemerkung:

Das Bezirksamt weist zunächst darauf hin, dass es sich bei dem in  Rede stehenden Flächen bzw. Gebäuden um ein im B-Plan Lohbrügge 21 ausgewiesenes "Baugrundstück für den Gemeinbedarf" handelt. Eigentümer ist die Deutsche Telekom AG. Es handelt sich ausschließlich um Betriebswohnungen, die dem freien Wohnungsmarkt zu keiner Zeit zur Verfügung gestanden haben. Damit fallen diese Räumlichkeiten nicht unter den Begriff des Wohnraumes im Sinne des HmbWoSchG. Eine Nutzung der im Keller der alten Post vorhandenen Telekommunikationsanlagen ist von der Deutschen Telekom AG noch bis 2025 vorgesehen. Erst danach soll dort Wohnungsbau entwickelt werden.

 

Dies vorausgeschickt beantwortet das Bezirksamt die Fragen wie folgt:

 

  1. Seit wann stehen die Wohnhäuser am Ladenbeker Furtweg 1 bis 3 und die Wohnungen auf dem dazugehörigen Eckgrundstück am Dünenweg (bis zur ehemaligen Post) leer? 

Zu 1.:

 

Der Leerstand ist dem Bezirksamt seit Februar 2014 bekannt.

 

 

2. Um wie viele Wohneinheiten handelt es sich hier? 

3. Gilt das ehemalige Postamt ebenfalls als Wohneinheit? 

4. Trifft es zu, dass die Bille Baugenossenschaft Eigentümerin der genannten Wohnungen ist?

4.1 Wenn ja: Warum lässt die Bille Baugenossenschaft diesen Wohnraum ungenutzt? 

4.2 Wenn nein: Wer ist Eigentümer/in der Immobilie und ist dem Bezirksamt der Grund für den Leerstand bekannt?

5. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um diese Wohnungen wieder zu belegen? Bitte Art der Maßnahme und Datum der Ausführung aufführen. 

6. Wann werden diese Wohnungen durch das Bezirksamt unter Zwangsverwaltung gestellt und neu belegt? 

 

Zu den Fragen 2 - 6:

 

Vgl. Vorbemerkung.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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