Wohnungsbauvorhaben auf zukünftig aufzugebenden Schulflächen
Die Bezirksversammlung Bergedorf hat in ihrer Sitzung am 21.07.2016 die Drucksache 20-0906 zu o.g. Thema beschlossen. Das Bezirksamt wurde beauftragt, eine Vorlage für den Stadtentwicklungsausschuss zu erarbeiten, in der die Entwicklungsoptionen für zukünftig aufzugebende Schulflächen aufgezeigt werden.
Folgende weitere Informationen sollen gegeben werden:
- Darstellung der gegenwärtigen planungsrechtlichen Festsetzungen,
- Darstellung der möglichen Art der Nutzungen gemäß gegenwärtigem Planrecht und Empfehlungen für eine planungsrechtliche Änderung,
- Darstellung der potenziell entwickelbaren Wohneinheiten und Wohnnutzungen,
- Darstellungen von gegenwärtigen Restriktionen und Entwicklungshemmnissen,
- Empfehlungen für das weitere Vorgehen in Bezugnahme auf die Entwicklung der jeweiligen Standorte.
In einem Abstimmungstermin mit der Behörde für Schule und Bildung, Schulbau Hamburg, dem Hamburger Institut für berufliche Bildung und dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen wurden die zukünftig aufzugebenden Schulflächen benannt und die o.g. Informationen für die Standorte zusammengetragen (siehe Anlage). Die Anlage enthält ebenfalls den voraussichtlichen Zeitpunkt der Entmietung.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist eine Darstellung dieser Angaben durch die Vertreter der Dienststellen im Stadtentwicklungsausschuss (siehe Drucksache 20-0906) möglicherweise entbehrlich. Der Ausschuss wird um eine entsprechende Entscheidung hierzu gebeten.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die dargestellten Entwicklungsoptionen für die jeweiligen Standorte zur Kenntnis. Entsprechende Konzeptausschreibungen für die Standorte sind mit dem Stadtentwicklungsausschuss abzustimmen.
Entwicklungsoptionen für Schulflächen