Wohnungen für große Familien im Bezirk Bergedorf
Letzte Beratung: 27.01.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.1
Große Anfrage der BAbg. Westberg, Mirbach, Gruber, Heilmann, Jobs - Fraktion DIE LINKE
Sachverhalt und Fragen:
Laut Antwort aus der Drs. 21-1056.1 verfügt das Bezirksamt Bergedorf nicht über Kenntnisse zu Familien mit mehr als drei Kindern, die im Bezirk Bergedorf eine große Wohnung (ab vier Zimmer) suchen. Damit stellt sich die Frage, wie der Bezirk Bergedorf bei dem bezirklichen Wohnungsbauprogramm für eine ausreichend große Anzahl von entsprechenden Wohnungen im Bezirk sorgen will. Eine Steuerung vom Bezirk Bergedorf ist aus unserer Sicht notwendig, da viele Familien mit mehr als drei Kindern langjährig im Bezirk Bergedorf leben und auch zukünftig leben wollen.
Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 24.11.2021 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Zu1.:
Gemäß der Regelungen im Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau kommt die Verpflichtung zur anteiligen Errichtung von sozial gefördertem Wohnraum bei Vorhaben auf privaten Flächen mit einer größeren Zahl an neu zu errichtenden Wohnungen (über 30) sowie bei der Planrechtschaffung durch Bebauungspläne zum Tragen. Die Verpflichtung erfolgt bei Vorhaben im Vorbescheidsverfahren bzw. – unter Beteiligung der politischen Gremien - bei Bebauungsplanverfahren im städtebaulichen Vertrag. [vgl. Vertrag für Hamburg - Wohnungsbau in Hamburg - hamburg.de]
Zu 2.:
Ja; es wird verwiesen auf die Förderrichtlinien der Investitions- und Förderbank Hamburg [Mietwohnungen bauen | IFB Hamburg (ifbhh.de)], die u.a. die Förderung von 5-Personen-Haushalten und quantitativ darüberhinausgehenden Haushaltszusammensetzungen übernimmt.
2.1 Wenn diese Steuerung nicht ausreicht: Wie stellt der Bezirk Bergedorf sicher, dass zukünftig mehr große Wohnungen gebaut werden?
Zu 2.1:
Siehe Antwort zu 2.
Zu 3:
Im Rahmen der integrierten Sozialplanung für das RISE-Fördergebiet „Mittlerer Landweg“ wurde durch das Bezirksamt Bergedorf festgestellt, dass die Wohnungstypologien am Standort den Bedarf nach familiengerechten Wohnraum unterproportional abbilden. Vor diesem Hintergrund wurden gemeinsam mit BSW und SAGA Gespräche geführt, wie man unter Rückgriff auf bestehende IfB-Förderregularien, eine – auch unter immobilienwirtschaftlichen Gesichtspunkten – akzeptable Anpassung bestehender Wohnungstypologien vornehmen kann.
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