Wohnortnahe Therapieangebote für autistische Kinder in Bergedorf II
Antrag des BAbg. Krönker und Fraktion GRÜNE Bergedorf
„Autismus ist eine komplexe und vielgestaltige neurologische Entwicklungsstörung. Häufig bezeichnet man Autismus bzw. Autismus-Spektrum-Störungen auch als Störungen der Informations- und Wahrnehmungsverarbeitung, die sich auf die Entwicklung der sozialen Interaktion, der Kommunikation und des Verhaltensrepertoires auswirken.“ (autismus Deutschland e.V. - Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Autismus) Die Kinder, die davon betroffen sind, haben es in allen sozialen Bezügen von kleinauf schwer, sie kommen in Krippe und Kita schon nicht gut zurecht, weisen andere Kinder ab, spielen viel für sich und entwickeln oft früh manchmal eigentümliche, zum Teil nicht nachvollziehbare Spezialinteressen. Oft sind sie mit komplexen Situationen im Spiel und mit anderen Kindern schnell überfordert und neigen dann zu Wutanfällen und können ihr Verhalten nicht gut steuern. „Menschen mit Autismus können soziale und emotionale Signale nur schwer einschätzen und haben ebenso Schwierigkeiten, diese auszusenden. Die Reaktionen auf Gefühle anderer Menschen oder Verhaltensanpassungen an soziale Situationen sind selten angemessen.“ (ebenda)
In unserer großen Anfrage vom 30.11.2016 zu den Gutachten nach §35a wurde deutlich, dass es auch in Bergedorf kontinuierlich Kinder gibt, die dieser Störung zuzuordnen sind und dringend einer speziellen Therapie bedürfen. In Bergedorf können diese Kinder derzeit nicht versorgt werden, sondern müssen zu Therapeuten in Altona, Langenhorn oder Alsterdorf fahren. Dieser Zustand ist völlig unzureichend und muss dringend verbessert werden. Dies wurde in der Aussprache im Jugendhilfeausschuss vom Leiter des Jugendamtes bestätigt und als deutliches Anliegen formuliert. Den Umlandgemeinden in Schleswig-Holstein und dem östlichen Bezirk Mitte geht es ähnlich. Der Osten Hamburgs und der Osten der Metropolregion ist hier absolut unterversorgt.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge beschließen:
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