21-2096.01

Wie geht es mit der Unterhaltsvorschussstelle Bergedorf weiter?

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.05.2024
Ö 5.1
Sachverhalt

Kleine Anfrage

gem. §24 BezVG

 

des BAbg. Zaum, Wegner und der CDU-Fraktion

 

Laut kürzlich vorgelegtem Jahresbericht wechselte im Oktober 2023 der Bereich Unterhaltsvorschuss aus dem Fachamt Jugend- und Familienhilfe in das Fachamt Grundsicherung und Soziales. Damit habe Bergedorf die in den anderen sechs Bezirksämtern bereits umgesetzte organisatorische Anbindung nachvollzogen, wird berichtet.

 

Nun wurde bekannt, dass in Hamburg eine Zentralisierung dieser für die Prüfung und Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen sowie für die diesbezügliche Beratung alleinerziehender Elternteile zuständigen Unterhaltsvorschussstellen geplant und eine entsprechende, solche Planung betreffende Verfügungen bereits in Bearbeitung sei.

 

Von einer solchen Zentralisierungsmaßnahme verspreche man sich eine Optimierung in der Nutzung personeller Kapazitäten sowie eine Erhöhung der Rückholquote bevorschusster Geldleistungen. Es ist aber zu hören, nicht alle Hamburger Bezirksämter einer Teilnahme an dem Zentralisierungsprojekt zugestimmt hätten, sodass die Planung nicht unter Beteiligung aller sieben Bezirke, sondern lediglich unter dem Arbeitstitel „Aus fünf mach eins“ erfolgen würde.

 

Das Jugendamt des Bezirksamtes Bergedorf beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt

Vorbemerkung:

Grundsätzlich ist im Aufgabenbereich des Unterhaltsvorschussgesetzes zu differenzieren zwischen der Gewährung der Leistungen und der Rückforderung von Leistungen.

Der erste Bereich erfolgt in der Regel im direkten und persönlichen Kontakt. Der Bereich der Rückforderung ist von den Aufgaben mit der Tätigkeit eines Inkassobüros zu vergleichen. So werden zum Beispiel auch Rückforderungen von Zahlungspflichtigen durch die Kasse.Hamburg geltend gemacht, die im Ausland leben.

 

Der Rechnungshof hat mit dem Jahresbericht 2022 (Textziffern 337-367) der Bereich Unterhaltsvorschuss geprüft. (https://www.hamburg.de/contentblob/15856764/66c0e014978d48b94ef028b9d99550da/data/jahresbericht-2022.pdf)

In Textziffer 348 ist dargestellt, dass die so genannte Rückgriffsquote in Hamburg im Vergleich zu allen anderen Bundesländern zu den niedrigsten in Deutschland gehört.

 

Um diesem Defizit zu begegnen hat die Kasse Hamburg angeboten, auch die Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen zu übernehmen. Die Bezirksämter HH-Mitte und Bergedorf haben diese Aufgabe daher der Kasse Hamburg mit Wirkung vom 01.01.2023 übertragen.

 

Die Leistungsgewährung und Antragsbearbeitung sind als Dienstleitung vor Ort beim Bezirksamt Bergedorf verblieben.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie hat sich das Bezirksamt Bergedorf zu der Zentralisierung positioniert?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Wie ist der aktuellen Entscheidungs- und Planungsstand zur Zentralisierung?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Wann und von wem wurde die Entscheidung für die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme Bergedorfs getroffen?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Wurden die betroffenen Stellen bei der Entscheidungsfindung mit einbezogen?

 

Ja.

 

  1. Welche grundsätzlichen Argumente sprachen für die Entscheidung, welche dagegen?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Erfolgte vor der Entscheidung eine Abstimmung mit den anderen Bezirksämtern? Wenn ja, in welcher Form und mit wem? Wenn nein, warum nicht?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Besteht grundsätzlich noch die Möglichkeit, die Entscheidung zu revidieren?

 

Ja.

 

  1. Aus welchem Grund erfolgte bisher keine Information der Bezirksversammlung?

 

Kein Informationsfall im Sinne des § 26 BezVG.

 

  1. Aus welchem Grund erfolgte keine Einbeziehung des Fachausschusses?

 

Siehe Antwort zu 8.

 

  1. Wie viele Stellen im Bezirksamt Bergedorf wären aktuell von einer Zentralisierung betroffen?

 

Im Bereich Unterhaltsvorschussgewährung gibt es aktuell 4,8 Stellen.

 

  1. Welche Auswirkungen hätte eine Zentralisierung konkret für die betroffenen Mitarbeiter?

 

Derzeit sind dem Bezirksamt keine Planungen für eine weitere Zentralisierung bekannt, daher können über mögliche Auswirkungen keine Mutmaßungen angestellt werden.

 

  1. Welche Auswirkungen hätte eine Zentralisierung konkret für die Bergedorfer Bevölkerung?

 

Siehe Antwort zu 11.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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