Wie geht es mit der Unterhaltsvorschussstelle Bergedorf weiter?
Kleine Anfrage
gem. §24 BezVG
des BAbg. Zaum, Wegner und der CDU-Fraktion
Laut kürzlich vorgelegtem Jahresbericht wechselte im Oktober 2023 der Bereich Unterhaltsvorschuss aus dem Fachamt Jugend- und Familienhilfe in das Fachamt Grundsicherung und Soziales. Damit habe Bergedorf die in den anderen sechs Bezirksämtern bereits umgesetzte organisatorische Anbindung nachvollzogen, wird berichtet.
Nun wurde bekannt, dass in Hamburg eine Zentralisierung dieser für die Prüfung und Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen sowie für die diesbezügliche Beratung alleinerziehender Elternteile zuständigen Unterhaltsvorschussstellen geplant und eine entsprechende, solche Planung betreffende Verfügungen bereits in Bearbeitung sei.
Von einer solchen Zentralisierungsmaßnahme verspreche man sich eine Optimierung in der Nutzung personeller Kapazitäten sowie eine Erhöhung der Rückholquote bevorschusster Geldleistungen. Es ist aber zu hören, nicht alle Hamburger Bezirksämter einer Teilnahme an dem Zentralisierungsprojekt zugestimmt hätten, sodass die Planung nicht unter Beteiligung aller sieben Bezirke, sondern lediglich unter dem Arbeitstitel „Aus fünf mach eins“ erfolgen würde.
Das Jugendamt des Bezirksamtes Bergedorf beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt
Vorbemerkung:
Grundsätzlich ist im Aufgabenbereich des Unterhaltsvorschussgesetzes zu differenzieren zwischen der Gewährung der Leistungen und der Rückforderung von Leistungen.
Der erste Bereich erfolgt in der Regel im direkten und persönlichen Kontakt. Der Bereich der Rückforderung ist von den Aufgaben mit der Tätigkeit eines Inkassobüros zu vergleichen. So werden zum Beispiel auch Rückforderungen von Zahlungspflichtigen durch die Kasse.Hamburg geltend gemacht, die im Ausland leben.
Der Rechnungshof hat mit dem Jahresbericht 2022 (Textziffern 337-367) der Bereich Unterhaltsvorschuss geprüft. (https://www.hamburg.de/contentblob/15856764/66c0e014978d48b94ef028b9d99550da/data/jahresbericht-2022.pdf)
In Textziffer 348 ist dargestellt, dass die so genannte Rückgriffsquote in Hamburg im Vergleich zu allen anderen Bundesländern zu den niedrigsten in Deutschland gehört.
Um diesem Defizit zu begegnen hat die Kasse Hamburg angeboten, auch die Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen zu übernehmen. Die Bezirksämter HH-Mitte und Bergedorf haben diese Aufgabe daher der Kasse Hamburg mit Wirkung vom 01.01.2023 übertragen.
Die Leistungsgewährung und Antragsbearbeitung sind als Dienstleitung vor Ort beim Bezirksamt Bergedorf verblieben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Siehe Vorbemerkung.
Siehe Vorbemerkung.
Siehe Vorbemerkung.
Ja.
Siehe Vorbemerkung.
Siehe Vorbemerkung.
Ja.
Kein Informationsfall im Sinne des § 26 BezVG.
Siehe Antwort zu 8.
Im Bereich Unterhaltsvorschussgewährung gibt es aktuell 4,8 Stellen.
Derzeit sind dem Bezirksamt keine Planungen für eine weitere Zentralisierung bekannt, daher können über mögliche Auswirkungen keine Mutmaßungen angestellt werden.
Siehe Antwort zu 11.
---
---