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"Wichtelmarkt 2021" Eine Bilanz

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

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Gremium
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27.01.2022
Sachverhalt

Auskunftsersuchen von der AfD Fraktion Bergedorf
BAbg. Eugen Seiler, Reinhard Krohn, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
 

 

Die Hamburger Weihnachtsmärkte konnten in diesem Winter unter Einhaltung der Abstands- und Maskenpflicht grundsätzlich frei zugänglich veranstaltet werden.

 

Für den Verzehr von Speisen und Getränken musste allerdings laut der Corona-Verordnung des Senats ein abgetrennter Bereich nach dem 2G- oder 3G-Modell eingerichtet werden.

 

Alternativ konnte auch der gesamte Markt ausschließlich unter 2G- oder 3G-Bedingungen stattfinden. Oder alle Regelungen zusammen gleichzeitig wie in Bergedorf.

 

Der Wichtelmarkt zählt zu den geschmackvollsten und ältesten Weihnachtsmärkten der Hansestadt, hatte aber auch das konfuseste Hygienekonzept. Auf der Bergedorfer Schlosswiese galt die 2 G Regelung.

Beim Einlass musste der Impf- oder Genesen Nachweis mit Lichtbildausweis vorgezeigt werden und dann wurde der geimpfte Bürger mit der Luca App oder Kontaktformular registriert werden.

In der Alten Holstenstraße konnten alle Besucher, unter Berücksichtigung der gültige Corona Regelungen; den Wichtelmarkt ohne Ausgrenzungen besuchen. Eine Zumutung für die Bürger.

 
Vor diesem Hintergrund fragen wir:


1. Lassen sich die Kosten für Kontrolle und Verwaltung des Wichtelmarktes für das Jahr 2021 spezifizieren und in Relation zu den Einnahmen setzen?

falls ja, bitte die letzten Jahre ebenfalls aufschlüsseln 2019, 2020

2. Sind die Besucherzahlen für die letzten 3 Jahre bekannt? falls ja, bitte aufschlüsseln.

3. Können die Kosten der Sicherheitsvorkehrungen (Wasserpoller, Zäune, Sicherheitskräfte, etc.) für die letzten 3 Jahre angegeben werden? falls ja, bitte aufschlüsseln.

4. Bitte den Grund angeben, warum der Wichtelmarkt von Wasserpollern 2021 umgeben war und warum sie sehr weit auseinanderstanden?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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