20-1453.01

Welche Ampelanlagen werden in Bergedorf nachts abgeschaltet?

Antwort

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Froh, Helm, Emrich und Fraktion der CDU

 

Autofahrer/innen haben sich alle schon einmal darüber geärgert. Mitten in der Nacht zeigt die Ampel rot, man muss anhalten, aber der Rest der Straße ist menschenleer.

Dies führt nicht nur zu Unmut bei den Autofahrern, sondern auch bei Anliegern. Durch das unnötige Halten und wieder Anfahren entstehen zusätzliche Emissionen in Form von Abgasen und Lärm.

Durch das Abschalten von Ampelanlagen in der Nachtzeit können die Auswirkungen zumindest reduziert werden.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (Fragen 1-5, 7 und 8) und die Behörde für Inneres – Polizei, Verkehrsdirektion (Fragen 6 und 9) beantworten das Auskunftsersuchen vom 5.12.2017 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Wie viele Ampelanlagen gibt es im Bezirk Bergedorf?

 

Zu 1.:

In Bergedorf gibt es insgesamt 73 Lichtsignalanlagen (LSA).

 

 

  1. Welche Anlagen im Bezirk werden in der Nachtzeit ausgeschaltet?

 

Zu 2.:

Folgende LSA werden in der Nachtzeit ausgeschaltet:

 

  1. Bergedorfer Straße/Treppe z.Lohbr.Kirchstraße                                  
  1. Holtenklinker Straße/Vor Haus Nr. 128                                          
  1. Wentorfer Straße/Ernst-Henning-Straße                                          
  1. Wentorfer Straße/Rathaus                                                       
  1. Lohbrügger Landstraße/An Der Twiete                                            
  1. Holtenklinker Straße/Pollhof                                                   
  1. Leuschnerstraße/vor Haus Nr. 84                                                
  1. Rothenhauschaussee/Curslacker Heerweg                                          
  1. Bergedorfer Straße/Billwerder Straße                                           
  1. Tatenberger Weg/Moorfleeter Deich                                              
  1. Binnenfeldredder/Max-Eichholz-Ring                                             
  1. Röpraredder/Harnackring-Süd                                                    
  1. Holtenklinker Straße/August-Bebel-Straße                                       
  1. Habermannstraße/Bornmühlenweg                                                  
  1. Mendelstraße/Vor Der Schule                                                    
  1. Ladenbeker Furtweg/Richard-Linde-Weg                                           
  1. Holtenklinker Straße/Arnoldistieg                                              
  1. Korachstraße/Bei Haus Nr. 10                                                   
  1. Ochsenwerder Landstraße/Elversweg                                              
  1. Ernst-Mantius-Straße/Schillerufer                                              
  1. Reinbeker Redder/Haempten                                                      
  1. Reinbeker Redder/Tienradestieg                                                 
  1. Oberer Landweg/Nördlich S-Bahnbrücke                                           
  1. Oberer Landweg/Nettelnburger Landweg                                           
  1. Alte Holstenstraße/Ludwig-Rosenberg-Ring                                       
  1. Am Beckerkamp/Jakob-Kaiser-Straße                                              
  1. Kurt-A.-Körber-Chaussee/vor Hs.-Nr.12/Hauni-Werke                              
  1. Reinbeker Redder/Mendelstraße                                                  
  1. Ladenbeker Furtweg/Moosberg                                                    
  1. Curslacker Neuer Deich/Zufahrt VHH-Betrieb                                     
  1. Reinbeker Redder/Korachstraße                                                  
  1. Nettelnburger Landweg/Fanny-Lewald-Ring (Süd)                                  
  1. Holtenklinker Straße/Justus Brinckmann Straße                                  
  1. Binnenfeldredder/Habermannstraße                                               
  1. Ludwig-Rosenberg-Ring/Wilhelm-Bergner-Straße                                   
  1. Reinbeker Redder/Boberger Drift                                                
  1. Rothenhauschaussee/vor Hs.- Nr. 100                                            
  1. Ladenbeker Furtweg/Billwerder Billdeich                                        
  1. Habermannstraße/Goerdelerstraße/Bobzienweg                                     
  1. Rahel-Varnhagen-Weg/Edith-Stein-Platz                                          

 

 

  1. Gibt es Ampelanlagen, die sich nicht an Hauptstraßen befinden, die nachts nicht ausgeschaltet werden? Wenn ja, welche und warum?

 

Zu 3.:

Für die Abschaltung beziehungsweise den durchgehenden Betrieb von LSA in Hamburg liegen folgende Beurteilungskriterien zugrunde:

 

-       Verkehrsaufkommen und Zusammensetzung, zum Beispiel ÖPNV (Nachtbus),

-       Sichtmöglichkeiten der Wartepflichtigen auf den bevorrechtigten Verkehr,

-       Knotenpunktgeometrie (Übersichtlichkeit, Anzahl der Knotenpunktzufahrten, Länge der Räumwege von Linksabbiegern, Anzahl der zu querenden Fahrstreifen),

-       Eindeutigkeit der Vorfahrtregelung/Erkennbarkeit der Wartepflicht,

-       Stetigkeit der Regelung in einem Straßenzug,

-       Schutz von querenden Fußgängerinnen und Fußgängern (zum Beispiel im Bereich von Nachtbushaltestellen, Bahnhöfen, Taxiständen),

-       Örtliche Besonderheiten, zum Beispiel Busspuren, Beeinflussung der LSA durch den ÖPNV, Feuerwehranforderung,

-       Sehbehindertensignalisierung.

 

Demnach werden folgende LSA, die sich nicht an Hauptverkehrsstraßen im Bezirk Bergedorf befinden, nachts nicht ausgeschaltet:

 

  1. Nettelnburger Landweg/Nettelnburger Straße                                     
  1. Nettelnburger Landweg/Rahel-Varnhagen-Weg                                      
  1. Nettelnburger Landweg/Henriette-Herz-Ring                                      
  1. Oberer Landweg/Ladenbeker Furtweg                                              
  1. Weidenbaumsweg/Stuhlrohrstraße                                                 
  1. Alte Holstenstraße Haus 57/Busrampe                                            
  1. Lohbrügger Landstraße/Heidkampsredder                                          

 

 

  1. Gibt es sog. Fußgänger- oder Bedarfsampeln, die nachts nicht ausgeschaltet werden? Wenn ja, warum

 

Zu 4.

Folgende Fußgänger- und Bedarfsampeln werden nachts nicht ausgeschaltet:

 

  1. Bergedorfer Straße/Neuer Weg                                                   
  1. Bergedorfer Straße/Kurt-A.-Körber-Chaussee                                     

 

Im Übrigen siehe Antwort zu 3.

 

 

  1. Zu welcher Tageszeit beginnen und enden die Abschaltungen?

 

Zu 5.:

In der Regel werden Nachtabschaltungen um 22:00 Uhr bzw. 23:00 Uhr geschaltet. Entsprechend der örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten werden die Anlagen in der Regel um 05:00 Uhr bzw. 06:00 Uhr wieder eingeschaltet. Aufgrund von Besonderheiten und Nutzungen der LSA, wie z.B. LSA mit Sehbehinderten-Signalisierung, vor Werkseingängen, Betriebshöfen oder an Veranstaltungsorte, können vereinzelt andere Zeiten vorkommen.

 

 

  1. Könnten, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit, weitere Lichtzeichenanlagen ausgeschaltet werden? Wenn ja, welche?

 

Zu 6.:

In Bergedorf gibt es derzeit 73 Lichtzeichenanlagen. 41 Lichtsignalanlagen werden nachts abgeschaltet, davon 28 Fußgänger-Lichtsignalanlagen und 13 Anlagen an Knoten.

 

Ob weitere Anlagen nachts abschaltbar sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Hierzu bedarf es einer Einzelfallprüfung jeder Anlage nach den unter 3. genannten Kriterien.

 

 

  1. Könnten weitere Anlagen abgeschaltet werden, um den Verkehrsfluss zu erhalten und Lärm – und Umwelt Emissionen zu reduzieren?

 

Zu 7.:

Die Kriterien für die Abschaltung in Hamburg haben sich in den letzten Jahren bewährt. Die Anzahl der gegenwärtig abgeschalteten LSA stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den unabweisbaren Erfordernissen der Verkehrssicherheit und einem möglichst ungehinderten Verkehrsfluss mit geringen Lärm- und Abgasemissionen zur Nachtzeit dar.

 

Nächtliches Ausschalten ist nur dann zu verantworten, wenn nach eingehender Prüfung davon ausgegangen werden kann, dass auch ohne LSA die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Regelhaft wird bei jeder anstehenden Umschaltung geprüft, ob sich die Anlage für eine Nachtabschaltung eignet. Es sind derzeit keine weiteren Nacht- oder Wochenendabschaltungen geplant.

 

 

  1. Unter welchen Voraussetzungen kommt eine Abschaltung nicht in Frage?

 

Zu 8.:

Siehe Antwort zu 3.

 

 

  1. Welche Erfahrungen bezüglich der Entwicklung der Unfallhäufigkeit wurden nach Einführung der Nachtabschaltung gemacht?

 

Zu 9.:

Statistiken im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei nicht geführt. In diesem Zusammenhang wird auf Folgendes hingewiesen:

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat in seiner Publikation „Unfallforschung kommunal Nr. 2, Nachtabschaltung an Lichtsignalanlagen“ festgestellt, dass aufgrund von Nachtabschaltungen nur geringe Einsparpotenziale bestehen, aber die Unfallhäufigkeit und Unfallschwere an diesen Kreuzungen deutlich ansteigt.

Im Übrigen siehe Drs. 21/9343.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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