Welche Ampelanlagen werden in Bergedorf nachts abgeschaltet?
Auskunftsersuchen der BAbg. Froh, Helm, Emrich und Fraktion der CDU
Autofahrer/innen haben sich alle schon einmal darüber geärgert. Mitten in der Nacht zeigt die Ampel rot, man muss anhalten, aber der Rest der Straße ist menschenleer.
Dies führt nicht nur zu Unmut bei den Autofahrern, sondern auch bei Anliegern. Durch das unnötige Halten und wieder Anfahren entstehen zusätzliche Emissionen in Form von Abgasen und Lärm.
Durch das Abschalten von Ampelanlagen in der Nachtzeit können die Auswirkungen zumindest reduziert werden.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (Fragen 1-5, 7 und 8) und die Behörde für Inneres – Polizei, Verkehrsdirektion (Fragen 6 und 9) beantworten das Auskunftsersuchen vom 5.12.2017 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Zu 1.:
In Bergedorf gibt es insgesamt 73 Lichtsignalanlagen (LSA).
Zu 2.:
Folgende LSA werden in der Nachtzeit ausgeschaltet:
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Zu 3.:
Für die Abschaltung beziehungsweise den durchgehenden Betrieb von LSA in Hamburg liegen folgende Beurteilungskriterien zugrunde:
- Verkehrsaufkommen und Zusammensetzung, zum Beispiel ÖPNV (Nachtbus),
- Sichtmöglichkeiten der Wartepflichtigen auf den bevorrechtigten Verkehr,
- Knotenpunktgeometrie (Übersichtlichkeit, Anzahl der Knotenpunktzufahrten, Länge der Räumwege von Linksabbiegern, Anzahl der zu querenden Fahrstreifen),
- Eindeutigkeit der Vorfahrtregelung/Erkennbarkeit der Wartepflicht,
- Stetigkeit der Regelung in einem Straßenzug,
- Schutz von querenden Fußgängerinnen und Fußgängern (zum Beispiel im Bereich von Nachtbushaltestellen, Bahnhöfen, Taxiständen),
- Örtliche Besonderheiten, zum Beispiel Busspuren, Beeinflussung der LSA durch den ÖPNV, Feuerwehranforderung,
- Sehbehindertensignalisierung.
Demnach werden folgende LSA, die sich nicht an Hauptverkehrsstraßen im Bezirk Bergedorf befinden, nachts nicht ausgeschaltet:
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Zu 4.
Folgende Fußgänger- und Bedarfsampeln werden nachts nicht ausgeschaltet:
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Im Übrigen siehe Antwort zu 3.
Zu 5.:
In der Regel werden Nachtabschaltungen um 22:00 Uhr bzw. 23:00 Uhr geschaltet. Entsprechend der örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten werden die Anlagen in der Regel um 05:00 Uhr bzw. 06:00 Uhr wieder eingeschaltet. Aufgrund von Besonderheiten und Nutzungen der LSA, wie z.B. LSA mit Sehbehinderten-Signalisierung, vor Werkseingängen, Betriebshöfen oder an Veranstaltungsorte, können vereinzelt andere Zeiten vorkommen.
Zu 6.:
In Bergedorf gibt es derzeit 73 Lichtzeichenanlagen. 41 Lichtsignalanlagen werden nachts abgeschaltet, davon 28 Fußgänger-Lichtsignalanlagen und 13 Anlagen an Knoten.
Ob weitere Anlagen nachts abschaltbar sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Hierzu bedarf es einer Einzelfallprüfung jeder Anlage nach den unter 3. genannten Kriterien.
Zu 7.:
Die Kriterien für die Abschaltung in Hamburg haben sich in den letzten Jahren bewährt. Die Anzahl der gegenwärtig abgeschalteten LSA stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den unabweisbaren Erfordernissen der Verkehrssicherheit und einem möglichst ungehinderten Verkehrsfluss mit geringen Lärm- und Abgasemissionen zur Nachtzeit dar.
Nächtliches Ausschalten ist nur dann zu verantworten, wenn nach eingehender Prüfung davon ausgegangen werden kann, dass auch ohne LSA die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Regelhaft wird bei jeder anstehenden Umschaltung geprüft, ob sich die Anlage für eine Nachtabschaltung eignet. Es sind derzeit keine weiteren Nacht- oder Wochenendabschaltungen geplant.
Zu 8.:
Siehe Antwort zu 3.
Zu 9.:
Statistiken im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei nicht geführt. In diesem Zusammenhang wird auf Folgendes hingewiesen:
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat in seiner Publikation „Unfallforschung kommunal Nr. 2, Nachtabschaltung an Lichtsignalanlagen“ festgestellt, dass aufgrund von Nachtabschaltungen nur geringe Einsparpotenziale bestehen, aber die Unfallhäufigkeit und Unfallschwere an diesen Kreuzungen deutlich ansteigt.
Im Übrigen siehe Drs. 21/9343.
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