Weiterentwicklung Oberbillwerder
Letzte Beratung: 27.02.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.1
Antrag der BAbg. Kleszcz, Gabriel, Jarchow und SPD-Fraktion
der BAbg. Krönker, Rüssau, Schindler und Grünen-Fraktion
der BAbg. Jacobsen, Meyns und FDP-Fraktion
Das Projekt Oberbillwerder ist vom Senat und der Bezirksversammlung Bergedorf beschlossen worden. Ferner hat die Bezirksversammlung auf der Grundlage des Masterplans Oberbillwerder die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur planungsrechtlichen Sicherung der Entwicklung beschlossen. Dabei ist hervorzuheben, dass die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens in Verantwortung des Bezirks Bergedorf umgesetzt wird.
Wir wollen das Planverfahren im Bezirk halten und unserer Verantwortung gerecht werden. Gleichzeit sehen wir in Hinblick auf einzelne Aspekte der Entwicklung von Oberbillwerder den Bedarf einer Weiterentwicklung der bisherigen Planungsansätze. Dies bezieht sich u.a. auf die Anzahl der zu entwickelnden Wohnnutzung, die Reduzierung der Entwicklungsfläche, die stärkere Verknüpfung mit dem Stadtteil Bergedorf-West, die Sicherung der Verkehrserschließung bereits im Zuge der Baustellenbeschickung, die Realisierung der sozialen Infrastruktur und die Überprüfung der jeweiligen Entwicklungsparameter der Bauabschnitte.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, in Fortschreibung und Feinjustierung des Masterplans Oberbillwerder die folgenden Punkte im Rahmen der Bauleitplanung umzusetzen. Dies muss in Abstimmung mit und unter Einbeziehung und aktiver Mitarbeit von den zuständigen Fachbehörden und der IBA Hamburg erfolgen. Bei der Entwicklung von Oberbillwerder wird der Bezirksamtsleiter aufgefordert, in den Bebauungsplanverfahren „Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2“ sowie „Lohbrügge 95 / Bergedorf 121 / Neuallermöhe 3“ die nachfolgenden Forderungen zu berücksichtigen und diese umzusetzen:
1. Die im Entwicklungsgebiet von Oberbillwerder bislang geplante Wohnnutzung soll um ca. 35.000 m² BGF reduziert werden. Diese Reduzierung soll im gesamten Entwicklungsgebiet und über alle Wohntypologien (u.a. durch die Reduzierung der Hochpunkte) umgesetzt werden. Im selben Umfang wie die Reduzierung der Wohnnutzung soll die Reduzierung der Entwicklungsfläche von Oberbillwerder umgesetzt werden. Die Reduzierung der Entwicklungsfläche darf jedoch nicht die übergeordneten Systeme des Masterplans (Entwässerung, Verkehrserschließung, etc.) in negativer Form beeinträchtigen bzw. verändern.
2. Um eine städtebauliche und strukturelle Verknüpfung und Stärkung der Verbindung zum Stadtteil Bergedorf-West zu ermöglichen, soll die unterirdische Verlegung der Stromtrasse geprüft werden. Ferner soll die teilweise oder vollumfängliche Verlegung bzw. Verdichtung der ansässigen Kleingärten im Dialog mit dem betroffenem Kleingartenverein und dem Landesverband der Kleingärtner überprüft werden. Die hierdurch ggf. neu zu entwickelnden Baupotenziale müssen an anderer Stelle im Entwicklungsraum Oberbillwerder abgezogen werden, so dass es insgesamt zu keiner höheren Flächenbeanspruchung kommt.
3. Die verkehrstechnische Erschließung von Oberbillwerder soll über drei Anschlüsse erfolgen:
• Südosten per Durchstich durch den Bahndamm,
• Westen über Anbindung an den Mittleren Landweg und
• Nordosten über direkte Anbindung des Ladenbeker Furtweges an die B5 – jeweilige Variante I im Masterplan.
4. Die Baustellenbeschickung bzw. Baustellenerschließung zum Zwecke der baulichen Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen sowie der vorbereitenden Maßnahmen der Baufeldherrichtung müssen über die zu erstellende Anbindung an die B5 über den Ladenbeker Furtweg (Nord-Ost-Trasse) und die Westanbindung des Mittleren Landwegs abgewickelt werden. Die Anbindung des Ladenbeker Furtweges an die B5 (Variante I im Masterplan) soll vor Beginn der Erschließungsarbeiten in Oberbillwerder fertiggestellt werden. Von dieser zeitlichen Reihenfolge kann nur abgewichen werden, wenn die notwendige Sandanlieferung zum weit überwiegenden Teil
• über ein tragfähiges Konzept per Bahn erfolgt, und/oder
• die Sandgewinnung vor Ort durch Abbau in einem Baggersee o.ä. erfolgt.
5. Die Realisierung der sozialen Infrastruktur muss, wie in dem Masterplan verankert, umgesetzt werden. Dazu gehören u.a. die Umsetzung von Spielplätzen, eines Bildungshauses (Kita + Grundschule), Kitas mit Eltern-Kind-Zentren, Grund- und weiterführenden Schulen sowie Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Darüber hinaus werden die benachbarten Stadtteile Neuallermöhe und Bergedorf-West in die Planung der sozialen Infrastruktur mit einbezogen, um eine einseitige Verlagerung in den neuen Stadtteil zu vermeiden.
Insbesondere ist im ersten Bauabschnitt (Bahnquartier) das geplante Schwimmbad zu realisieren.
6. Jeweils nach dem Abschluss der Realisierung der Bebauung der Funktionspläne F1 und F2 wird eine umfangreiche Überprüfung und Bewertung der bis dahin umgesetzten Entwicklung durchgeführt. Dabei soll auch untersucht werden, inwiefern aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen oder der gewonnenen Erkenntnisse aus der bis dahin umgesetzten Entwicklung der Quartiere von Oberbillwerder der Masterplan angepasst werden muss. Dies umfasst z.B. die ggf. notwendige Anpassung der städtebaulichen Strukturen, der Kfz-Stellplatzquoten, der sozialen Angebote und der Infrastruktur.
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