Was geschieht im leeren Containerdorf?
Auskunftsersuchen der BAbg. Seiler, Krohn, Winkelbach, Meyer und AfD Fraktion Bergedorf
Auf der gegenüberliegenden Seite von "Staples" in der Curslacker Neuer Deich 62, 21029 Hamburg, befindet sich ein Containerdorf, das bis vor Kurzem als Unterkunft für Geflüchtete diente. Es war ein Ort, an dem Menschen Schutz und Unterstützung fanden. Seit einiger Zeit steht das Containerdorf jedoch leer. Die Bewohner haben neue Wege gefunden und sind in andere Wohnstätten umgezogen. Das verlassene Containerdorf erinnert nun an vergangene Zeiten und weckt vielleicht auch Erinnerungen an die Solidarität und das Zusammenkommen der Menschen in schwierigen Zeiten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) beantwortet die Fragen unter Beteiligung von Fördern & Wohnen AöR (F&W) wie folgt:
Im Rahmen der Schließung wurden alle Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft, die weiterhin Unterbringungsbedarf hatten, an andere Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) verlegt. Insgesamt gab es 32 Wohnunterkünfte im gesamten Stadtgebiet Hamburg, die ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnunterkunft Curslacker Neuer Deich 57 aufgenommen haben:
Curslacker Neuer Deich 78-80, Walddörferstraße, Volksdorfer Grenzweg, Billstieg, Eiffe-
straße 60-62, Brookkehre, Friesenstraße, Mattkamp, Rahel-Varnhagen-Weg, Sandwisch, Am Stadtrand, August-Kirch-Straße, Litzowstraße, Huckepackbahnhof, Notkestraße 25, Poppenbütteler Weg, Eulenkrugstraße, Albert-Einstein-Ring, Jugendpark Langenhorn, Bahngärten, Am Dänenstein, Binnenfeldredder, Sinstorfer Kirchweg, Auf dem Sülzbrack, Helmuth-Hübener-Haus, Billbrook, Papenreye, Krausestraße, Georg-Wilhelm-Straße, Eiffestraße 48, Sieversstücken, Eschenweg
Die Belegung endete zum 31.03.2023, da die Unterkunft geschlossen wurde.
Nein. Die Fläche, auf der die Unterkunft stand, wird als (temporäre) Zufahrt für den geplanten Innovationspark Bergedorf benötigt, wo in Kürze mit den Arbeiten begonnen werden soll. Insofern ist eine erneute Nutzung des Grundstücks für eine Einrichtung der öffentlichen Unterbringung aktuell ausgeschlossen.
Fehlanzeige, siehe Antwort zu Frage 3.
Aktuell keine, ehemals 360.
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