21-0451.01

Warum kommt das Bezirksamt seiner Verpflichtung zur Herstellung eines Spielplatzes "Am Schilfpark" nicht nach?

Antwort

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27.08.2020
Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Froh, Pelch, Wegner und der CDU-Fraktion

 

Im neu erstellten Wohngebiet „Am Schilfpark“ am Schleusengraben wurden bisher ca. 380 Wohneinheiten durch einen Investor fertig gestellt, die seit Anfang des Jahres zum größten Teil vermietet sind. Außerdem wird gerade mit der Erstellung eines Gewerbe- und Praxisgebäudes begonnen und die SAGA baut ebenfalls weitere ca. 100 Wohnungen in dem Areal.

 

Man kann feststellen, dass die Investoren mit der Umsetzung des Bebauungsplans fast fertig sind und die festgelegten Auflagen erfüllt haben. Leider kann man dies vom Bezirksamt nicht behaupten.

 

In der Bergedorfer Zeitung vom Sonnabend, dem 27. Juni 2020, war zu lesen, dass der Bezirk einen Spielplatz immer noch nicht hergerichtet habe, obwohl dieser im Bebauungsplan vorgesehen ist und der Investor bereits eine Abgabe zur Herstellung entrichtet habe.

 

Sollte dies den Tatsachen entsprechen, ist dies nur ein weiteres Kapitel im Buch der Versäumnisse des Bezirksamts bezüglich der Erstellung dieses Baugebiets.

 

Die immens wichtige Brücke über den Schleusengraben ist immer noch nicht im Bau, obwohl vor über 6 Monaten alle Probleme beseitigt wurden. Ursprünglich sollte die Brücke zum Bezug der ersten Wohneinheiten fertig gestellt sein.

 

Die Verwaltung kommt seit Jahren mit der verkehrssicheren Erschließung nicht nach. Die Einmündung Curslacker Neuer Deich/Am Schleusengraben musste erst durch viele Unfälle zum Unfallschwerpunkt werden, bevor eine, lange von der Politik geforderte, Lichtzeichenanlage hergestellt wurde.

 

Eine Bushaltestelle Richtung Bergedorf fehlt weiterhin.

Jetzt steht auch noch eine KITA für ca. 108 Kinder kurz vor der Eröffnung und eine weitere KITA soll im Wohngebäude der SAGA entstehen. Im Ergebnis muss man feststellen, dass eine Aufenthaltsqualität für Kinder und Familien anders aussieht und dieser Umgang mit Investoren und Bewohnern kein Aushängeschild für Bergedorf ist.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 30.06.2020 wie folgt:

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Ist es richtig, dass von den Investoren bereits Gelder zur Errichtung eines Spielplatzes an das Bezirksamt abgeführt wurden? Wenn ja, wieviel und wann (Monat und Jahr)?

 

Ja. Insgesamt wurden 202.457,30 € eingezahlt. 2017 wurden 174.000,- € und 2018 28.457,30 € eingezahlt.

 

 

  1. Warum wurde der Spielplatz nicht zum Bezugstermin der ersten 380 Wohnungen fertiggestellt?

 

Der Spielplatz konnte noch nicht hergestellt werden, da die für den Spielplatz vorgesehene Fläche zunächst für die Baustelleneinrichtung der geplanten Brücke und für die Herstellung der Brückenwiderlager vorgehalten werden muss.

Darüber hinaus wurde die Fläche ebenfalls für den angrenzenden Wohnungsbau als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt.

 

 

  1. Gibt es bereits fertige Planungen für den Spielplatz? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht?

 

Nein, fertige Planungen liegen nicht vor, da der Ausführungszeitraum noch nicht bekannt ist.

 

 

  1. Soweit bereits Planungen vorliegen, welche Kosten werden für die Herstellung des Spielplatzes veranschlagt?

 

Für die Herstellung des Spielplatzes sind die unter 1. genannten Mittel vorgesehen.

 

 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand?

 

Hinsichtlich des zunächst erforderlichen Brückenbaus liegt folgender Sachstand vor:

 

Eine Genehmigungsgrundlage für die Brücke ist gegeben, die Bauwerksplanung ist abgeschlossen und die Finanzierung ist gesichert. Jedoch konnte ein Grundstücksteil auf der Westseite des Schleusengrabens noch nicht in das Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg überführt werden, da die erforderlichen Verträge und Grundstücksgeschäfte noch nicht abgeschlossen werden konnten. Die Verhandlungen mit dem privaten Grundeigentümer darüber dauern noch an.

Im Übrigen siehe Antwort zur Frage 3.

 

 

  1. Von welcher Verwaltungsstelle würden die Pläne umgesetzt?

 

Die Planung und Herstellung des Spielplatzes obliegt dem Fachamt Management des Öffentlichen Raums

 

  1. Werden bei der Errichtung auch öffentliche Mittel verwendet?

 

Nein.

 

  1. Wann wird endlich der benannte Spielplatz gebaut bzw. fertig gestellt?

 

Siehe Antwort zu Frage 2 und 5.

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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