Wann und warum wurden die Bergedorfer Badeseen gesperrt?
Auskunftsersuchen
der BAbg. Zaum, Froh, Wegner und Fraktion der CDU
Auch im Jahr 2025 mussten die Bergedorfer Badeseen mehrfach wegen zu befürchtender Gesundheitsgefährdung gesperrt werden.
So wurden z. B. im Mai 2025 der Eichbaumsee und der Allermöher See wegen akuter Gefährdung gesperrt. Grund für die Sperrung war ein nachgewiesener Befall mit der Blaualge, die giftige Stoffe bilden kann. Der Wert lag jeweils über der Alarmstufe des Umweltbundesamts.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet das Auskunftsersuchen wie folgt:
Offiziell als Badegewässer in Bergedorf ausgewiesen sind: Allermöher See, Boberger See, Eichbaumsee, Hohendeicher See, See Hinterm Horn sowie das Sommerbad Altengamme.
Alle Informationen zu den genannten Badegewässern sind auf der Website der BUKEA unter www.hamburg.de/go/badegewaesser verfügbar.
Badegewässer werden gesperrt, wenn die Wasserqualität eine gesundheitliche Gefahr für Badende darstellt, insbesondere durch mikrobiologische Belastungen (z.B. E. coli-Bakterien) oder Blaualgenbefall (Cyanobakterien). Grundlage hierfür sind die Gütekriterien der EG-Badegewässerrichtlinie, rechtlich umgesetzt in der Hamburger Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer, sowie den Empfehlungen des Umweltbundesamts.
Sperrungen der Bergedorfer Badegewässer erfolgten bei bakteriellen Grenzwertüberschreitungen (z.B. Darmbakterium E. coli) oder bei massenhaftem Auftreten von toxinhaltigen Blaualgenblüten (Cyanobakterienblüten).
Die Badestelle Nord des Eichbaumsee war während der gesamten Saisonzeiten 2024 und 2025 aufgrund immer wieder auftretender Cyanobakterienblüten gesperrt.
Kurzfristige Sperrungen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:
Badegewässer |
Startdatum der Sperrung |
Ende der Sperrung |
Begründung |
Boberger See |
11.07.2024 |
17.07.2024 |
Auffällig hohe Konzentration an E. coli Bakterien über dem Grenzwert der Hamburger „Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer“, 08.März 20081 |
Hohendeicher See Badestelle Süd |
09.07.2024 |
14.07.2024 |
Cyanobakterienblüte mit Cyanobakterien-Chlorophyll-Konzentrationen oberhalb der Alarmstufe des Umweltbundesamtes 20151 |
Hohendeicher See Badestelle Süd |
02.08.2024 |
05.08.2024 |
Cyanobakterienblüte mit Cyanobakterien-Chlorophyll-Konzentrationen oberhalb der Alarmstufe des Umweltbundesamtes 20151 |
Hohendeicher See Badestelle West |
02.08.2024 |
05.08.2024 |
Cyanobakterienblüte mit Cyanobakterien-Chlorophyll-Konzentrationen oberhalb der Alarmstufe des Umweltbundesamtes 20151 |
Eichbaumsee, Badestelle Ost |
23.07.2024 |
21.08.2024 |
Cyanobakterienblüte mit Cyanobakterien-Chlorophyll-Konzentrationen oberhalb der Alarmstufe des Umweltbundesamtes 20151 |
Eichbaumsee, Badestelle Ost |
28.08.2024 |
16.09.2024 |
Cyanobakterienblüte mit Cyanobakterien-Chlorophyll-Konzentrationen oberhalb der Alarmstufe des Umweltbundesamtes 20151 |
Allermöher See |
26.05.2025 |
02.06.2025 |
Cyanobakterienblüte mit Cyanobakterien-Chlorophyll-Konzentrationen oberhalb der zweiten Warnstufe des Umweltbundesamtes 20242 |
Eichbaumsee, Badestelle Ost |
26.05.2025 |
02.06.2025 |
Cyanobakterienblüte mit Cyanobakterien-Chlorophyll-Konzentrationen oberhalb der zweiten Warnstufe des Umweltbundesamtes 20242 |
Boberger See |
02.06.2025 |
10.06.2025 |
Cyanobakterienblüte mit Cyanobakterien-Chlorophyll-Konzentrationen oberhalb der zweiten Warnstufe des Umweltbundesamtes 20242 |
Eichbaumsee, Badestelle Ost |
17.06.2025 |
23.06.2025 |
Cyanobakterienblüte mit Cyanobakterien-Chlorophyll-Konzentrationen oberhalb der zweiten Warnstufe des Umweltbundesamtes 20242 |
Eichbaumsee, Badestelle Ost |
07.07.2025 |
15.09.2025 |
Cyanobakterienblüte mit Cyanobakterien-Chlorophyll-Konzentrationen oberhalb der zweiten Warnstufe des Umweltbundesamtes 20242 |
Boberger See |
15.07.2025 |
30.07.2025 |
Cyanobakterienblüte mit Cyanobakterien-Chlorophyll-Konzentrationen oberhalb der zweiten Warnstufe des Umweltbundesamtes 20242 |
See Hinterm Horn |
28.07.2025 |
30.07.2025 |
Cyanobakterienblüte mit Cyanobakterien-Chlorophyll-Konzentrationen oberhalb der zweiten Warnstufe des Umweltbundesamtes 20242 |
https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/s00103-015-2192-8.pdf.
In Hamburg wurden in der Badesaison 2024 Badeverbote ausgesprochen, wenn die Cyanobakterien-Chlorophyll Konzentration über der Alarmstufe von 75 µg/l Cyanobakterien-Chlorophyll lag.
2Das Umweltbundesamt hat im Oktober 2024 eine neue Empfehlung zum Schutz von Badenden vor Cyanobakterien und Cyanobakterientoxinen im Bundesgesundheitsblatt 67 veröffentlicht; abrufbar unter folgendem Link:
In Hamburg wurden in der Badesaison 2025 Badeverbote ausgesprochen, wenn die Cyanobakterien-Chlorophyll-Konzentration über der zweiten Warnstufe von 24 µg/l Cyanobakterien-Chlorophyll lag.
Cyanobakterien sind ein natürlicher Bestandteil der Lebensgemeinschaften in unseren Gewässern und vermehren sich besonders gut bei warmen Temperaturen und viel Sonnenlicht. In den letzten Jahren wurden in Hamburg und ganz Deutschland vermehrt längere Hitzeperioden und höhere Durchschnittstemperaturen beobachtet. Diese klimatischen Veränderungen führen dazu, dass Blaualgenblüten häufiger und intensiver auftreten können. Je nach Witterung und Wind können sich Cyanobakterien an der Wasseroberfläche aufkonzentrieren und an die Badestellen getrieben werden.
Eine Reduzierung der Nährstoffeinträge von Phosphor und Stickstoff kann die Entstehung von Cyanobakterienblüten jedoch verringern. Unterstützt werden kann dies durch folgende Maßnahmen:
- Vorhalten von Toilettenanlagen (Verringerung des Eintrags von Fäkalkeimen und nährstoffhaltigen Ausscheidungen in die Gewässer)
- Hundeverbot (ebenfalls aus hygienischen Gründen)
- Gezielte Besucherlenkung z.B. am Hohendeicher See sowie Eichbaumsee - Badegäste sollen nur die offiziellen Zugänge in die Seen nutzen, um die Uferstrukturen und Pflanzen in den anderen Uferbereichen zu schützen. Diese leisten einen wichtigen Beitrag für die Reinigung des Wassers.
- Ausgewogene Fischpopulation - das Sediment der Seen stellt meist eine große Phosphorquelle dar. Eine Fischpopulation mit wenig wühlenden Fischarten kann die Freisetzung von Phosphor aus den Seesedimenten reduzieren.
- Fütterungsverbot von Wasservögeln - sie bringen durch ihren Kot Nährstoffe in den See ein und steigern gleichzeitig auch das Risiko an Zerkarienvorkommen, die zu einer Badedermatitis führen können.
Gemäß Hamburger Badegewässerverordnung ist eine Überprüfung der Wasserqualität nur während der Badesaison (i.d.R. Mai – September) vorzunehmen, also in dem Zeitraum, in dem mit einer großen Anzahl Badender gerechnet wird. Stichprobenartige Beprobungen außerhalb der Saison finden nicht statt.
Die Badegewässerqualität in den Hamburger Badegewässern ist im Bezirk Bergedorf mit „ausgezeichnet“ zu bewerten. Es besteht kein dauerhaftes Risiko einer bakteriologischen Verschmutzung, sodass auch in den Wintermonaten die bakteriologische Belastung vergleichbar bzw. geringer sein sollte, als in den Sommermonaten.
Cyanobakterien können in allen natürlichen Gewässern bei entsprechend hohen Wassertemperaturen und gutem Nährstoffangebot auftreten. Das Risiko verringert sich somit in den Wintermonaten. Es sollte die Regel beachtet werden, nicht zu baden, wenn die Füße im knietiefen Wasser nicht mehr sichtbar sind.
Im Jahr 2025 entstanden für die Analytik der Wasserqualität aller Hamburger Badegewässer (bakteriologische Untersuchungen sowie die Cyanobakterien- und -toxin-Analytik) Gesamtkosten in Höhe von ca. 30.000 €.
Das Bezirksamt ist für die Überwachung der Wasserqualität zuständig.
Die Sperrungen erfordern keinen finanziellen Mitteleinsatz.
In Hamburg ist eine Sperrung eines Badegewässers als Badeverbot zu verstehen.
Regelhafte Kontrollen finden laut Aussage des Bezirksamts nicht statt.
Der BUKEA liegen hierzu keine Hinweise vor.
a) Wurde dies bereits für einen der Bergedorfer Badeseen in Erwägung gezogen? Wenn ja, für welchen und wann?
b) Was sprach für und gegen die Aberkennung?
c) Was war letztlich entscheidungserheblich für die Nicht-Aberkennung?
Gemäß der europäischen Vorgaben ist ein Gewässer als Badegewässer auszuweisen, wenn es von einer großen Anzahl an Badegästen frequentiert wird. Da alle Hamburger Badegewässer gut besucht sind, liegt i.d.R. kein Grund vor, einem der Gewässer den bisherigen Status abzuerkennen.
Gemäß Badegewässerverordnung § 5 Absatz 5 gilt aber: Wird ein Badegewässer in fünf aufeinander folgenden Jahren als „mangelhaft“ eingestuft, so wird auf Dauer das Baden verboten oder auf Dauer vom Baden abgeraten. Die zuständige Behörde kann vor Ende des Fünfjahreszeitraums auf Dauer das Baden verbieten, wenn sie der Ansicht ist, dass die Maßnahmen zum Erreichen der „ausreichenden“ Qualität nicht durchführbar oder unverhältnismäßig teuer wären. Weitere Gründe für eine Abmeldung können sein: das Gewässer ist verlandet oder es liegen sonstige Gründe vor, sodass das Baden an dieser Stelle nicht mehr möglich ist (z.B. Ausweisung von Naturschutzgebieten, Nutzungsänderungen, Nutzungskonflikten, Eigentümerwechsel).
Für den Eichbaumsee wurde in der Vergangenheit die Abmeldung diskutiert, jedoch nicht umgesetzt. Der See soll als offizielles Badegewässer für die Nutzung der Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben. Seit der Badesaison 2023 findet deshalb an der Badestelle Ost ein wöchentliches Algenmonitoring während der Badesaison statt. Es zeigt sich, dass ein Badebetrieb zeitweise möglich ist. Würde der See als Badegewässer abgemeldet, entfiele die Kontrolle der Wasserqualität. Die Bevölkerung müsste im Sinne des Gemeingebrauchs eigenständig abschätzen, inwieweit das Baden möglich ist. Gegebenenfalls müsste das Baden dauerhaft verboten werden.
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