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Wahlen der Seniorenvertretungen im Bezirk Bergedorf

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01.06.2021
Sachverhalt

Der Senat hat in der Rechtsverordnung über die pandemiebedingte Verlängerung der Amtszeit der Mitglieder der Seniorenvertretungen (Drucksache Nr. 2021/987) beschlossen. Die Amtszeit der jetzigen Seniorenvertretungen (Seniorendelegierten-versammlung und Seniorenbeirat) im Bezirk Bergedorf endet nunmehr mit dem 30. September 2021. Die Neuwahl der Seniorendelegiertenversammlung ist nach derzeitigem Sachstand für den 11. Oktober 2021 geplant, auf der dann u.a. die Neuwahl des bezirklichen Seniorenbeirates durchgeführt werden soll.

 

Nach dem Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetz (HmbSenMitwG) vom 30. Oktober 2012 in der Fassung vom 03.11.2020 (als Anlage beigefügt) hat jede Gruppe oder Organisation, in denen sich Seniorinnen und Senioren engagieren und die sich mit einem regelmäßigen Angebot an Seniorinnen und Senioren im Bezirk wendet, das Recht eine Delegierte oder einen Delegierten in die Delegiertenversammlung zu entsenden. Darüber hinaus erweitert das Gesetz den Kreis der möglichen Delegierten um Einzelpersonen, die von mindestens jeweils 20 weiteren Seniorinnen und Senioren schriftlich unterstützt werden (§ 4 HmbSenMitwG).

 

Gemäß dem HmbSenMitwG übernimmt das Bezirksamt das gesamte formale Verfahren. In der Drucksache Nr. 2021/987 wurde folgender Zeitplan beschlossen, der nun durch das Fachamt SR umgesetzt wird:

  • Anfang Juli 21: Die Bezirksämter schreiben alle ihnen bekannten delegationsberechtigten Organisationen und Einrichtungen an und informieren die Öffentlichkeit über das Verfahren
  • Bis 19. August 2021 erfolgt die Meldung der Delegierten beim Bezirksamt.
  • Am 1. Oktober 2021 beginnt die neue Amtszeit.
  • Bis zum 14. Oktober 2021 konstituieren sich die Delegiertenversammlungen
  • Bis zum 11. November 2021 konstituieren sich die Bezirks-Seniorenbeiräte.
  • Bis zum 23. Dezember 2021 konstituiert sich der Landes-Seniorenbeirat

 

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine