22-0403.01

Wahl der Mitglieder Begleitausschusses der Lokalen Partnerschaft für Demokratie Bergedorf im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 24.07.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.2

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.06.2025 dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Verfahren zur Bildung eines Begleitausschusses der Lokalen Partnerschaft für Demokratie Bergedorf im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ einstimmig zugestimmt Drs. 22-0403.

Die Konstituierung des Begleitausschuss ist im September 2025 geplant.

Es sind zwei Wahlen durchzuführen.

A) Die BV wählt zwei stimmberechtigte Mitglieder plus zwei Vertretungen, diedie Politik repräsentieren. Es können Mandatsträger gewählt werden.

Von den Fraktionen wurden folgende Kandidaten benannt

Als Mitglied:

  • Reinhard Krohn (AfD)
  • Thomas Schulte (CDU)
  • Paul Veit (SPD)
  • Jan Vlamynck(GRÜNE)

Als Vertreter:

  • Johan Graßhoff (LINKE)

B) Die BV wählt 10 stimmberechtigte Mitglieder, die die folgenden 10 Akteursgruppen vertreten:

  1. KZ-Gedenkstätte / Geschichtswerkstatt
  2. Kirche / Religionsgemeinschaften / Weltanschauungsgemeinschaften
  3. Migrant*innenselbstorganisationen (MSO)
  4. Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)
  5. Soziokultur / Bürgerhäuser / Mehrgenerationenhäuser
  6. Sportvereine
  7. Weiterführende Schulen
  8. Wirtschaft
  9. Netzwerke
  10. Zivilgesellschaft / Sonstige

Die Verwaltung hat mit breiten Verteilern um die Bereitschaft zur Mitwirkung geworben, es haben insgesamt 25 Personen ihr Interesse bekundet. Alle 10 Akteursgruppen können vertreten werden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wählt

  • zwei stimmberechtigte Mitglieder plus zwei Vertretungen der Politik
  • 10 stimmberechtigte Mitglieder aus der anliegenden Wahlliste der 10 Akteursgruppen Partnerschaft für Demokratie Bergedorf (je Akteursgruppe einen Teilnehmenden)
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.