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Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2019 - 2023

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Die laufende Amtsperiode der bei den hamburgischen Gerichten tätigen Jugendschöffeninnen und Jugendschöffen endet mit Ablauf des Jahres 2018. Für die am 01.01.2019 beginnende nächste fünfjährige Amtsperiode sind daher die Jugendschöffeninnen und Jugendschöffen neu zu wählen.

 

Das Amtsgericht und das Landgericht Hamburg haben ihren jeweiligen Bedarf für diese Amtsperiode bestimmt. Gemäß der Aufforderung des Amtsgerichtes Hamburg vom 21.12.2017 sind in die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffeninnen und Jugendschöffen 2019 2023 mindestens 1.696 Personen aufzunehmen. Die Verteilung der Schöffen auf die Verwaltungsbezirke ergibt r den Bezirk Bergedorf eine Mindestanzahl von 132 vorzuschlagenden Jugendschöffeninnen und Jugendschöffen.

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) sollen ebenso viele Männer wie Frauen vorschlagen werden. Die Vorgeschlagenen sollen pädagogisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Befähigung und Erfahrung braucht jedoch nicht schul- oder berufsmäßig erworben zu sein.

 

Nach öffentlichem Presseaufruf, Abfrage bei den amtierenden Jugendschöffinnen und Jugendschöffen unter Beteiligung der im Bezirk wirkenden Jugendverbände, der freien Vereinigungen der Jugendwohlfahrt sowie der Fraktionen in der Bezirksversammlung hat das Bezirksamt die als Anlage beigefügten Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffeninnen und Jugendschöffen 2019 2023 erstellt.

 

r die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich 35 Abs. 3 Satz 2 JGG).

 

Die beschlossene Liste wird gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 JGG nach öffentlicher Bekanntmachung im Bezirksamt Bergedorf, Jugendamt, Weidenbaumsweg 21, Eingang C, 3. Stock, Empfang, in der Zeit vom 30. April bis einschließlich 08. Mai 2018 zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

 

Die Wahl der Jugendschöffeninnen und Jugendschöffen führt der allgemeine Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts durch; den Vorsitz übernimmt dabei der nach dem jeweiligen Geschäftsverteilungsplan hierfür zuständige Jugendrichter.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Aufnahme der in der Anlage aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffeninnen und Jugendschöffen 2019 - 2023 zu.

 

 

Anhänge

 

Vorschlagsliste für Jugendschöffeninnen und Jugendschöffen 2019 - 2023 - nicht öffentlich