Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter/-innen, Amtszeit 2019 bis 2023
Die Amtszeit der im Jahre 2013 gewählten ehrenamtlichen Richter/-innen am Verwaltungsgericht Hamburg und am Hamburgischen Oberverwaltungsgericht wird am 31.12.2018 auslaufen. Die Justizbehörde hat vom Bezirksamt Bergedorf Vorschläge für 6 ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Oberverwaltungsgericht und 37 Personen für das Verwaltungsgericht abgefordert.
Nach § 28 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hat das Bezirksamt die in den Anlagen aufgeführten Personen, die von den in der Bezirksversammlung vertretenen Fraktionen vorgeschlagen wurden bzw. sich freiwillig gemeldet haben, aufgelistet. Die Personen erfüllen die für die Wahl zum/zur ehrenamtlichen Verwaltungsrichter/in geforderten Voraussetzungen und haben schriftlich ihr Einverständnis zur Aufnahme in die jeweilige Vorschlagsliste erklärt.
Gemäß § 28 Satz 4 VwGO ist für die Aufnahme in diese Liste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksversammlung erforderlich, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (also mindestens 23). Die von der Bezirksversammlung beschlossenen Vorschlagslisten werden Bestandteil der gesamthamburgischen Vorschlagslisten mit 550 (Verwaltungsgericht) bzw. 96 (Oberverwaltungsgericht) Personen, von denen jeweils die Hälfte zu ehrenamtlichen Verwaltungsrichtern/-innen gewählt wird. Die Wahl nimmt ein beim Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgericht eingesetzter Wahlausschuss vor, der jeweils aus dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts, einem/einer vom Senat bestimmten Verwaltungsbeamten/- beamtin und sieben von der Bürgerschaft gewählten Vertrauensleuten besteht.
Die Bezirksversammlung beschließt die beiliegenden Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/-innen am Verwaltungsgericht Hamburg (Anlage 1) und am Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (Anlage 2).
Vorschlagsliste für das VG
Vorschlagsliste für das OVG
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