Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Wandsbek 89 - Wandsbeker Chaussee / Brauhausstraße - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion vom 3. Juni 2026 - Zustimmung zur Fortführung des Verfahrens
Letzte Beratung: 07.07.2026 Planungsausschuss Ö 5.1
Im Südwesten des Stadtteils Wandsbek plant ein Vorhabenträger im Kreuzungsbereich Wandsbeker Chaussee und Brauhausstraße einen Neubau. Westlich an das Plangebiet grenzenBahnanlagen. Das Plangebiet mit einer Fläche von 0,7 ha bietet durch die sehr gute Anbindung an den ÖPNV sowie die direkte Lage im Zentrum Wandsbeks ein großes Potential für eine intensivere bauliche Ausnutzung und zur Neuordnung der Nutzungen. Um das Plangebiet neu zu gliedern sowie zusätzlichen Wohnraum sowie gewerbliche Nutzungen zu ermöglichen, ist die Schaffung neuen Planrechts durch ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren erforderlich.
Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Baugesetzbuch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden.
Am 3. Juni 2026 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGBals öffentliche Plandiskussion stattgefunden. Die Inhalte und der Verlauf der öffentlichen Plandiskussion,an der etwa 15 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen haben, sind der als Anlagebeigefügten Niederschrift zu entnehmen.
Insbesondere wurden u. a. folgende Punkte im Rahmen der öffentlichen Plandiskussion angesprochen:
- Verkehrsführung, Parken und Mobilität,
- Wohnnutzung, Zielgruppen und Anteil geförderter Wohnungen,
- Begrünung und Umgang mit Starkregen,
- Nutzungskonzept der Gewerbeflächen.
Zusätzlich bestand die Möglichkeit, im Zeitraum vom 27. Mai 2026 bis 10. Juni 2026 die Unterlagen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung online einzusehen und Beiträge abzugeben. Der Inhalt des einen eingegangenen Beitrags ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.Es wurden u. a. die Verkehrssituation, insbesondere im Hinblick auf Fuß- und Fahrradverkehr, die vorgesehene Hotelnutzung, die hohe bauliche Dichte, die Berücksichtigung kleinteiliger Gewerbeflächen sowie Klimaschutzanforderungen angesprochen.
Aus Sicht der Verwaltung wird die geplante bauliche Dichte im Hinblick auf die zentrale Lage des Vorhabens und das Ziel, ein gemischt genutztes Quartier zu schaffen, grundsätzlich als geeignet angesehen, um sowohl dringend benötigten Wohnraum als auch ruhige, qualitätsvolle Innenhöfe zu ermöglichen. Die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen, darunter auch die Hotelnutzung am Gebäudekopf werden aufgrund der zentralen Lage als städtebaulich sinnvoll und geeignet bewertet, um die gewachsene Nutzungsmischung und die Ansiedlung lokaler Betriebe zu sichern.
Soweit die benannten Punkte das Bebauungsplanverfahren betreffen, werden diese im Übrigen im weiterenVerfahren zu behandeln sein. Insbesondere Umweltbelange und verkehrlicheBelange sind regelhaft Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und werden im Weiterengeprüft und abgewogen.Im Rahmen des Durchführungsvertrags werden ergänzend zum Bebauungsplan konkrete Vorgaben zur Ausgestaltung und Nutzung sowie zu Umsetzungsfristen des Vorhabens verbindlich vereinbart werden.
Aus Sicht der Verwaltung kann das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden.
Der Planungsausschuss wird gebeten,der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen.
- Informationsflyer zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- Niederschrift der öffentlichen Plandiskussion vom 3. Juni 2026
- Zusammenstellung der Beiträge aus der Online-Beteiligung
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