Vorfahrt für den Ebner-Eschenbach-Weg (geänderte Fassung)
Antrag des BAbg. Fleige und Fraktion GRÜNE Bergedorf
In einer Bürgereingabe vom Mai dieses Jahres ist darauf hingewiesen worden, dass am Knoten Ebner-Eschenbach-Weg / Anita-Ree-Straße eine relevante Unfallgefahr für Fußgänger und Radfahrer, zum großen Teil Schulkinder, besteht, die auf dem Ebner-Eschenbach-Weg, einem reinen Fuß- und Radweg, unterwegs sind. Eine Ursache liegt darin, dass gegenwärtig die Anita-Ree-Straße vorfahrtberechtigt ist, die bauliche Gestaltung der Kreuzung jedoch auf allen Seiten zu Irritationen führt und zudem die Sichtbeziehungen eingeschränkt sind.
Eine geeignete Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer wäre es, die Vorfahrtregelung zugunsten des Ebner-Eschenbach-Wegs zu änderen und die Kreuzung durch Aufpflasterung und Markierung entsprechend umzugestalten.
Mit einer Änderung der Vorfahrtregelung würde man zudem der verkehrlichen Bedeutung des Ebner-Eschenbach-Wegs Rechnung tragen, bei dem es sich um eine wichtige durchgehende Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr handelt, die an keiner anderen Stelle durch eine vorfahrtberechtigte Straße unterbrochen wird und die nach aktuellen Angaben der Polizei ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen als die Anita-Ree-Straße aufweist (nichtöffentliche Drs. 20-1217.01).
Mit der Hainbuchenallee in Neuallermöhe-West gibt es ein Beispiel für eine gegenüber den kreuzenden Straßen bevorrechtigte durchgehende Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr, die sich bewährt hat.
Eine Änderung der Vorfahrtregelung am Knoten Ebner-Eschenbach-Weg / Anita-Ree-Straße wäre im Interesse der Verkehrssicherheit wie auch der Förderung des Fuß- und Radverkehrs eine sinnvolle Maßnahme.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
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Stellungnahme Hamburger Lebenshilfe-Werk gGmbH
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