20-1113

Videoüberwachung an den Bergedorfer Bahnhöfen

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Emrich, Froh, Helm und Fraktion der CDU

 

Die Bahnhöfe sind laut Aussage der Kriminalpolizei die Kriminalitätsschwerpunkte im Bezirk Bergedorf – und das seit Jahren. Mit diesem Wissen ist es notwendig, entsprechend zu reagieren um die Bergedorfer Bahnhöfe sicherer zu machen.

Videoüberwachung, eingesetzt unter der Prämisse der Verhältnismäßigkeit, kann einen wertvollen Beitrag zur Aufklärung und Prävention von Straftaten leisten und damit die Sicherheit erhöhen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1)      Wie schätzt die Behörde für Inneres und Sport (BIS) die Wirksamkeit von Videoüberwachen an Kriminalitätsschwerpunkten ein?

2)      Wie steht die BIS zur Videoüberwachung als Baustein der polizeilichen Ermittlungen?

3)      Welche Erkenntnisse gibt es zur Steigerung der Aufklärungsquoten durch Videoüberwachung?

4)      Wie ist die Rechtslage zur Einrichtung von Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen, insbesondere an Bahnhöfen?

5)      Wie kann der Datenschutz trotz Einsatz von Videoüberwachung gewährleistet werden?

6)      In den S-Bahnen, und auf den Bahnsteigen selbst, gibt es in Bergedorf bereits eine Videoüberwachung. Gibt es diesbezügliche Beschwerden?

7)      Welche Studien oder Erkenntnisse gibt es darüber, ob oder inwieweit sich das subjektive Sicherheitsempfinden der Bahnhofsnutzer durch eine Videoüberwachung verändert?

8)      Wie steht die BIS ganz konkret zur Einrichtung einer Videoüberwachung in den einzelnen Bergedorfer Bahnhofsgebäuden und ggf. auch den Bahnhofsvorplätzen?

9)      Wurden bereits Gespräche mit dem Betreiber der Bahnhöfe zur Einrichtung der Videoüberwachung geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

10)  Welche weiteren Maßnahmen können getroffen werden, um die Sicherheit in den Bergedorfer Bahnhöfen zu erhöhen?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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