21-1891

Videoüberwachung am Bergedorfer Bahnhof

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.11.2023
Ö 13.2
Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Emrich, Froh und Fraktion der CDU

 

 

Aus der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion „Auf krummer Tour in Bus und Bahn Entwicklung der Straftaten in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen in Hamburg seit dem Jahre 2020 (Drs. 22-12564) sst sich entnehmen, dass der Bergedorfer Bahnhof seit 2020 sowohl als Bus- wie auch als S-Bahn-Haltestelle kontinuierlich zu den zehn Hamburger Haltestellen mit den meisten Polizeieinsätzen gehört.

 

Die polizeiliche Kriminalstatistik stellt leider nicht für jeden Bahnhof gesondert die erfassten Straftaten dar, aber zusammengefasst für die Bahnhöfe in einzelnen Ortsteilen. In dem Ortsteil 602 (Bergedorf) befinden sich die beiden Bahnhöfe Bergedorf und Nettelnburg, für die im Jahr 2022 zusammen 122 Straftaten am Bahnhof, Bahnsteig und den Bahnanlagen erfasst wurden. Es ist leicht vorstellbar, dass ein Großteil dieser Taten im Bereich des Bergedorfer Bahnhofs erfolgt sind. Hinzu kommen noch die Straftaten in unmittelbarer Umgebung des Bahnhofs.

 

Laut o.g. Antwort des Senats wird im Rahmen der „Sicherheitsvereinbarung ÖPNV Hamburg“ kontinuierlich mit allen Kooperationspartnerinnen und -partnern an der Verbesserung der Sicherheit der Fahrgäste in den Fahrzeugen und Haltestellen gearbeitet. Dies schließe auch die Ausweitung der Videobeobachtung im Bereich Hauptbahnhof mit ein, deren Umsetzung sich zum Zeitpunkt der Antwort (Juni 2023) in Prüfung befinde. Videoüberwachung gibt es in S-Bahnen und ist für die Metronom-Züge in Vorbereitung.

 

r die Akzeptanz und die Entwicklung des ÖPNV ist es, neben dem ausreichenden Angebot und der Zuverlässigkeit, von großer Bedeutung, dass auch ein subjektives Sicherheitsgefühl gegeben ist. Die Anbieter des ÖPNV haben dies erkannt. Es wird Zeit, dass die auch an den Haltestellen umgesetzt wird.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Bezirksamtsleiterin wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellenr die Einrichtung einer Videoüberwachung innerhalb des Bergedorfer Bahnhofsgebäudes und an den Haltestellen einzusetzen und in Zusammenarbeit mit der Polizei zu prüfen, inwieweit auch die Videoüberwachung des Bahnhofsvorplatzes sinnvoll sein könnte.

 

Anhänge

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