Verzögert die Freie und Hansestadt Hamburg oder der zuständigen Senator die Reaktivierung der Bahnstrecke Bergedorf-Geesthacht?
Auskunftsersuchen
der BAbg. Froh, Wegner, Zaum und Fraktion der CDU
In der Drs. 22/17506 (“Wie steht es um die Reaktivierung der Bahnstrecke Bergedorf-Geesthacht?“) antwortet der Senat im Januar 2025: „Für die Planung der länderübergreifenden Strecke Bergedorf-Geesthacht ist eine Ländervereinbarung zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg unddem Land Schleswig-Holstein in Abstimmung. Diese soll im 1. Quartal 2025 gezeichnet werden. Die Vorplanung beginnt unmittelbar nach Zeichnung der Ländervereinbarung.“
Im März 2026 antwortet die Landesregierung Schleswig-Holstein auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Niclas Dürbrook (SPD) in der Drs. 20-4185 auf die Frage:
„Bis wann sollte die Vorplanung für die Reaktivierung der Strecke ursprünglich abgeschlossen werden? Falls es zu Verzögerungen kam, was sind die Ursachen hierfür und wann soll die Vorplanung nun konkret abgeschlossen werden?“
wie folgt:
„Im Jahr 2023 wurde davon ausgegangen, dass die Vorplanung bis Ende 2024 abgeschlossen werden könne und entsprechend ungefähr zwei Jahre dauere. Aufgrund notwendiger Abstimmungen, unter anderem zur Verkehrlichen Aufgabenstellung und der Ländervereinbarung, konnte dieser Zeitplan nicht eingehalten werden.
Da die Unterzeichnung der Ländervereinbarung seitens der Freien und Hansestadt Hamburg noch aussteht, kann derzeit kein belastbarer Zeitplan für die Vorplanung benannt werden.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
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