20-1605

Verwendung der Restmittel OKJA und SAE 2017 im laufenden Jahr

Antrag

Sachverhalt

Antragssteller: Stefan Thomsen

 

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) Bergedorf hat in seinen Sitzungen zuletzt mehrfach auf die unzureichende Finanzausstattung insbesondere der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) hingewiesen. Bei diesen Aussprachen herrschte Einigkeit, dass neben der notwendigen Aufstockung der Sach- und Betriebsmittel für die fachgerechte Durchführung der Arbeit insbesondere auch die notwendige Finanzausstattung der Einrichtungen mit Personalverstärkungsmitteln gesichert werden muss. Gegenwärtig werden diese Mittel nicht in die Finanzplanung eingestellt – bzw. wenn nur sehr verzögert bewilligt oder wie in anderen Jahren können diese Mehrbedarfe nur aus Restmitteln bedient werden.

Dies führt zu erheblichen Belastungen und Unsicherheiten der Träger der OKJA in Bergedorf. 

Die Zuwendungen für 2018 konnten nur auf Grundlage der Antragsbewilligungen 2016 vorgenommen werden. Damit sind in vielen Fällen nicht die Mehrbedarfe auf Grund der Tarifsteigerungen 2017 und 2018 gedeckt.

Der JHA hat in seinen Sitzungen zum Ausdruck gebracht, dass Restmittel prioritär zur Deckung der bestehenden Finanzlücken bei den Personalkostensteigerungen zu verwenden sind.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die  OKJA und SAE Träger/Einrichtungen in Bergedorf melden Ihre bisher auf Grund der bisherigen Tarifsteigerungen nicht gedeckten Personalkostenmehrbedarfe 2018 bis 10.05. 2018 dem Fachamt SR.

 

  1. Restmittel aus 2017 und 2018 werden ausschließlich bis zur Deckung der Bedarfe der Personalkostensteigerungen der vergangenen und der Tarifrunde 2018 verwendet. Darüber hinaus zur Verfügung stehende Restmittel können danach zur Verwendung weiterer Bedarfe gemäß der bisherigen Praxis (Anträge und Beschlussfassung  jeweils bis zur Sitzung Mai/Juni sowie September/Oktober) beschlossen werden.

 

 

Anhänge

 

keine  

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