21-1104

Verteilungsvorschlag 2022 Zur Rahmenzuweisung "Förderung der Erziehung in der Familie"

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 23.11.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 7

Sachverhalt

 

I. Grundsätzliche Erläuterungen / Rechtsgrundlagen

 

Das PSP 3-22703010-100001.04 ist Bestandteil der Rahmenzuweisung „Förderung der Erziehung in der Familie“ (Fachbehörde: PSP-Element: 1-254.09.02.605.001). Aus dem zur Verfügung gestellten Budget sind die Zuwendungen für die Einrichtungen und Projekte der Familienförderung zu bestreiten. Die nachfolgende Verteilung basiert auf den Ergebnissen der mit den Trägern durchgeführten Antragsannahmegespräche.

Inhaltliche Grundlage der Förderung sind die §§ 16 – 18 des SGB VIII sowie die Globalrichtlinie „Familienförderung und -beratung im Rahmen der Jugendhilfe“. Danach sollen die Angebote und Maßnahmen der Familienförderung und -beratung Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen. Im Vordergrund stehen dabei vorbeugende Hilfen mit dem Ziel, Probleme bei der Erziehung von jungen Menschen zu überwinden und Entwicklungsstörungen zu vermeiden.

 

II. Verfügbares Finanzvolumen

 

Dem Bezirksamt stehen auf Grundlage des Ansatzes 2021 im Transferbereich der Rahmenzuweisung „Förderung der Erziehung in der Familie“ folgende Mittel zur Verfügung:

 

PSP 3-22703010-100001.04 (Kifaz und Beratungsstellen)

PSP 3-22703010-100001.05 (Elternbildung Gleisdreieck - Anteil)

500.000 €

 

 

 

 

 

 

 

III. Antragsvolumen

 

Das Antragsvolumen beträgt:

517.704,90 €

 

 

IV. Verteilung

 

Der Verteilungsvorschlag beläuft sich auf

494.480 €

 

Weiteres:

Für die Arbeit am Mittleren Landweg stehen für die `Elternbildung Gleisdreieck´ nach geplanter Abschmelzung insgesamt 153.000 Euro exklusiv zur Verfügung, weshalb sich das Projekt nicht in der Mittelverteilungsliste befindet. Im Rahmen der „Brückenstrategie“, Übergänge aus der MILA in benachbarte Stadtteile zu schaffen, wurde aus dem Mittelansatz 40.000 Euro herausgelöst und die Projektstelle aus dem Haus 23 und an das Kifaz Allermöhe überführt. Zur besseren Abbildbarkeit und einfacheren Zuwendungsvergabe wurde dieses im Antrag des Trägers abgebildet und hier in die Verteilung mit aufgenommen.

 

Tarifsteigerung

Vor dem Hintergrund der anstehenden Tarifverhandlungen ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht absehbar, in welcher Höhe Tarifverstärkungen für das Jahr 2022 entstehen werden. Aus diesem Grund sind in dem Verteilungsvorschlag keine Tarifmittel berücksichtigt. Es ist vorgesehen, dass hierzu eine Rückstellung i.H.v. 1,5% für die tarifbedingten Mehrbedarfe erfolgt und nach Tarifabschluss den Trägern auf Antrag zugewendet wird.

 

Übersicht über den Titel Förderung der Erziehung in der Familie

 

Ansatz

Förderung der Erziehung in der Familie

PSP 3-22703010-100001.04

Elternbildung Gleisdreieck - Anteil

PSP 3-22703010-100001.05

Gesamt:

 

460.000 €

 

40.000 €

 

500.000 €

 

Die dem Bezirksamt vorliegenden Einzelanträge wurden formal und inhaltlich geprüft und in einem Antragsannahmegespräch konkretisiert. Der Verteilungsvorschlag der Verwaltung sowie kurze Projektbeschreibungen sind den folgenden Anlagen zu entnehmen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, dem Verteilungsvorschlag sowie einer Rückstellung zur Deckung tarifbedingter Mehrbedarfe zuzustimmen.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

-          Übersicht der Anträge 2022

-          Projektdatenblätter 2022

 

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