Verteilungsvorschlag 2021 (siehe unter I. Grundsätzliche Erläuterungen) des Bezirksamtes Bergedorf zum PSP-Element 3-22702010-100002.01-.07 Soziale Hilfen und Integration, Betriebskosten Seniorentreffs
Letzte Beratung: 03.11.2020 Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration Ö 5
I. Grundsätzliche Erläuterungen und Rechtsgrundlagen
Das PSP-Element 3-22702010-100002.01-.07 steht für die Rahmenzuweisung „Soziale Hilfen und Integration, Betriebskosten Seniorentreffs“ (PSP-Element der Fachbehörde 1-257.03.03.604.003).
Die rechtlichen und inhaltlichen Grundlagen der Förderung aus dieser Rahmenzuweisung bilden der § 71 SGB XII, die Globalrichtlinie „Bezirkliche Seniorenarbeit“ und die Förderrichtlinie zur offenen Seniorenarbeit. Die bezirkliche Seniorenarbeit will dazu beitragen, Schwierigkeiten, die im Alter entstehen können zu verhüten, zu mildern oder zu überwinden. Sie möchte den Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
Aus den dem Bezirksamt zur Verfügung gestellten Mitteln sind neben der Förderung und Bewirtschaftung der 3 Seniorentreffs auch der Seniorenbeirat, die 5 Seniorenrunden und 5 Seniorenkreise, die 2 Besuchsdienste, das Soziale Zentrum sowie der Projektfonds für offene Seniorenarbeit zu bestreiten.
Die Begriffe Seniorenrunden bzw. Seniorenkreise bezeichnen im Wesentlichen denselben Inhalt. Es handelt sich um angeleitete Treffen von Seniorinnen und Senioren, welche mindestens einmal in der Woche stattfinden. Die Seniorentreffs unterscheiden sich von den voran genannten Angeboten vor allem durch ihre höheren Öffnungs- und Angebotszeiten. Diese umfassen in der Standardförderung 20-26 Wochenöffnungsstunden (Fördersumme: 9.000 €), bzw. 30-37 Wochenöffnungsstunden (Fördersumme: 10.000 €) oder über 37 Wochenöffnungsstunden (Fördersumme: 11.000 €). Weitere Angebote können bedarfsorientiert, entsprechend den o.g. Zielsetzungen der bezirklichen Seniorenarbeit, entwickelt und aus der Rahmenzuweisung gefördert werden.
Die Seniorenarbeit wird in Bergedorf überwiegend von ehrenamtlichem Engagement getragen. Die Öffnungs- und Beratungszeiten addieren sich mit den Besuchszeiten der aufsuchenden Dienste auf jährlich rund 10.000 Ehrenamtsstunden. Diese Zahl dokumentiert eindrucksvoll den hohen persönlichen Einsatz der in diesem Arbeitsfeld ehrenamtlich tätigen Menschen.
Der Doppelhaushalt 2021/ 2022 wird zu Jahresbeginn 2021 noch nicht durch die Bürgerschaft beschlossen sein. Die in dieser Drucksache vorgelegten Zahlen für 2021 sind daher vorläufig. Für das Jahr 2021 gilt zunächst die vorläufige Haushaltsführung, die grundsätzlich nur diejenigen Ausgaben zulässt, die nötig sind, um bestehende Einrichtungen zu erhalten und beschlossene Maßnahmen durchzuführen. Nur die bereits im Jahr 2020 geförderten Projekte können mit 75 % der Ansätze des Jahres 2020 gefördert werden. Weitere 25% werden unter dem Vorbehalt des Beschlusses über den Haushalt 2021 beschieden. Des Weiteren können unter dieser Prämisse keine Zwei-Jahres-Bescheide für die Seniorentreffs bewilligt werden.
Sollte der endgültige Haushaltsplan 2021 höhere Ansätze für die Rahmenzuweisung der offenen Seniorenarbeit vorsehen, werden die Zuwendungen entsprechend angepasst werden. Diese Änderungen werden dem SGI zur Kenntnis vorgelegt.
II. Verfügbares Finanzvolumen 2021/ 2022
Nach gegenwärtigem Planungsstand werden dem Bezirksamt für die Angebote der offenen Seniorenarbeit folgende Mittel zur Verfügung stehen.
PSP-Element 3-22702010-100002.01 -.07 |
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Summe der ungebundenen, übertragbaren Haushaltsreste |
0,00 € |
Planungsvolumen (Ansatz 2020) |
187.000,00 € |
Geplanter Ansatz, noch nicht beschlossener 2021 198.000,00 €
III. Verteilungsvorschlag Rahmenzuweisung Seniorenarbeit 2021
Rahmenzuweisung Seniorenarbeit | ||||
PSP-Element-Bezeichnung |
Erläuterung |
Zweckbe-stimmung |
Plan 2020 |
Nicht beschlos-senener Ansatz 2021 |
Bewirtschaftung Seniorentreffs |
Bisheriger Ansatz bleibt bestehen |
Betriebskosten |
49.000,- € |
49.000,- € |
Seniorenbeirat |
Seniorenbeirat insgesamt . 12.000,-€:
8.000,-€ Sen.-Beirat sowie anteilige ggf. zusätzliche Sitzungsgelder
4.000,-€ Aufwandsentschädigungen/ Sitzungsgelder Mitglieder Senioren-beirat.
|
Seniorenbeirat/ Aufwandsent-schädigung Sitzungsgelder |
12.000,- € |
12.000,- € |
Zuwendungen offene Seniorenarbeit |
Für die Zuwendungen offene Seniorenarbeit stehen Ansätze aus 2020 von 126.000,-€ zur Verfügung. |
Zuwendungen Seniorenarbeit |
126.000,- € |
137.000,- €
|
Zuwendungen RZ offene Seniorenarbeit gesamt |
Gesamt- Ansatz aus 2020 |
Summe |
187.000,- € |
198.000,- € |
IV. Verteilung der Zuwendungsmittel für die offene Seniorenarbeit für das Jahr 2021 erfolgt aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung zunächst auf Basis des Jahres 2020.
Die vorliegenden Anträge wurden formal und inhaltlich überprüft. Die Ergebnisse hierzu sind in den jeweiligen Zuwendungsvorgängen dokumentiert. Eine Übersicht und die Kurzbeschreibungen der Projekte sind den nachfolgenden Anlagen zu entnehmen.
Der verbleibende Betrag von 27.403,- € steht als Projektfonds nach endgültiger Beschlussfassung über den Haushalt 2021/22 für unterjährige und neue Projekte der bezirklichen Seniorenarbeit zur Verfügung, die vom Bezirksamt auf Antragsstellung zugewendet werden. Unterjährige Rückflüsse aus den Zuwendungen werden über den Projektfonds wiederum zur Verteilung zur Verfügung gestellt.
Der Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration stimmt dem Verteilungsvorschlag zu und bittet die Bezirksversammlung um eine entsprechende Beschlussfassung.
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