Verteilungsvorschlag 2019 zur Rahmenzuweisung "Förderung der Erziehung in der Familie" (PSP-Element 3-22703010-100001.04)
I. Grundsätzliche Erläuterungen / Rechtsgrundlagen
Das PSP 3-22703010-100001.04 ist Bestandteil der Rahmenzuweisung „Förderung der Erziehung in der Familie“ (Fachbehörde: PSP-Element: 1-254.09.02.605.001). Aus dem zur Verfügung gestellten Budget sind die Zuwendungen für die Einrichtungen und Projekte der Familienförderung zu bestreiten. Die nachfolgende Verteilung basiert auf den Ergebnissen der mit den Trägern durchgeführten Antragsannahmegespräche.
Inhaltliche Grundlage der Förderung sind die §§ 16 – 18 des SGB VIII sowie die Globalrichtlinie „Familienförderung und -beratung im Rahmen der Jugendhilfe“. Danach sollen die Angebote und Maßnahmen der Familienförderung und -beratung Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen. Im Vordergrund stehen dabei vorbeugende Hilfen mit dem Ziel, Probleme bei der Erziehung von jungen Menschen zu überwinden und Entwicklungsstörungen zu vermeiden.
II. Verfügbares Finanzvolumen
Nach gegenwärtigem Planungsstand werden dem Bezirksamt für das Jahr 2019 in der Rahmenzuweisung „Förderung der Erziehung in der Familie“ folgende Mittel zur Verfügung stehen.
PSP 3-22703010-100001.04 (Förderung der Erziehung in der Familie) |
425.000 € |
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III. Antragsvolumen
Das Antragsvolumen beträgt |
531.668 € |
IV. Zur Verteilung
Die dem Bezirksamt vorliegenden Einzelanträge wurden formal und inhaltlich geprüft und in einem Antragsannahmegespräch konkretisiert. Die Ergebnisse dazu sind in den jeweiligen Zuwendungsakten dokumentiert. Der Verteilungsvorschlag der Verwaltung sowie kurze Projektbeschreibungen sind den folgenden Anlagen zu entnehmen.
V. Verteilung
Der Verteilungsvorschlag beläuft sich auf |
425.000 € |
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Verteilungsvorschlag zu.
VII. Übersicht Anträge 2018
PSP-Element 3-227003010-100001.02 - Förderung der Erziehung in der Familie | ||||
Pr.Knz. |
Projekte (und Träger) |
Zuwendungs- vorschlag 2018 |
Antrag 2019 |
Vorschlag 2019 |
F 01 |
Mütterzentrum Bergedorf |
28.800 € |
42.668 € |
29.600 € |
F 02 |
KiFaZ Neuallermöhe |
228.600 € |
290.000 € |
233.500 € |
F 04 |
Erziehungsberatung |
5.000 € |
5.000 € |
5.000 € |
F 05 |
KiFaZ Lobrügge |
153.500 € |
194.000 € |
156.900 € |
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JHA Verfügungsfonds |
1.100 € |
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Gesamtsumme: |
417.000 € |
531.668 € |
425.000 € |
Übersicht über die Rahmenzuweisung 2019 |
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Rahmenzuweisung 2019 |
425.000,00 € |
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Rest 2018 |
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- € |
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Verteilungssumme |
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425.000,00 € |
Abzüglich Verteilungsvorschlag 2018 |
425.000,00 € |
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|
Rest |
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- € |
VIII. Kommentar
Die Rahmenzuweisung „Förderung der Erziehung in der Familie“ wurde ab dem Haushaltsjahr 2019 strukturell um 8.000 € verstärkt. Der Betrag floss in den Bereich Zuwendungen und wurde in vollem Umfang verteilt.
Ansatz 2018 |
417.000 |
Erhöhung |
8.000 |
Ansatz 2019 |
425.000 |
Verteilungsvorschlag |
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„Mütterzentrum Bergedorf“ (Leben mit Kindern e.V.) |
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Projektkennziffer F 01 |
Projektinformation |
Plan |
Hauptamtliches Personal |
0 |
Honorarkräfte |
7 |
Ehrenamtliche |
5 |
Eigenmittel / Einnahmen |
5.552,00 € |
Zuwendung gemäß Verteilungsvorschlag |
29.600,00 € |
BesucherInnenzahlen (p.A.) |
4000 |
Stammbesucherinnen/Stammbesucher (pro Woche) |
50 |
Öffnungstage (pro Woche) |
7 |
Wöchentliche Öffnungsstunden* |
22,5 |
Gruppenangebote |
10 |
Jahresöffnungszeit in Kalenderwochen** |
48 |
* die wöchentlichen Öffnungszeiten können saisonal nachfrageorientiert variieren
Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
Samstag** |
Sonntag |
09.00-18.00 |
10.00-12.00 16.30-17.30 |
10.00-12.00 15.30-17.30 |
15.00-17.00 18.00-20.00* |
10.30-11.15 11.30-12.15 |
Raumüberlassung für Familienfeiern |
*Fremdnutzung,** 14tägig 10-12 Uhr Vater-Kind-Frühstück
Ziele der Leistung / Fachliche Bewertung
Das Mütterzentrum Bergedorf bietet Müttern und Vätern, sowie deren Kinder einen Raum für Begegnung und Austausch. Das Angebot hilft Isolation zu vermeiden, bietet den Müttern und Vätern Beratung und Unterstützung und den Kindern Spielmöglichkeiten mit anderen Kindern.
Das Mütterzentrum wird ausschließlich von ehrenamtlichem Engagement getragen und die Mütter und Väter können dort ihre Kinder betreuen lassen, wenn dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist. Dabei entstehen Kontakte, die über die Öffnungszeiten des Mütterzentrums hinaus Wirkung entfalten. Das Mütterzentrum bietet ein vielfältiges Kursangebot zu den Themen Versorgung, Gesundheitsfürsorge, zu Erziehungsfragen und leistet einen Beitrag zur Allgemeinbildung.
Der Träger hat im Rahmen des Antragsannahmeverfahrens eine dezidierte Leistungsbeschreibung vorgelegt. Der Bedarf ist planerisch begründet, die weitere Förderung fachlich geboten. Aus fachlicher Sicht wird daher empfohlen, dem Verteilungsvorschlag in der vorgesehenen Höhe zuzustimmen.
Verteilungsvorschlag
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„Kinder- und Familienzentrum Neuallermöhe“ (Sprungbrett e.V.) |
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Projektkennziffer F 02 |
Projektinformation Neuallermöhe |
Plan |
Hauptamtliches Personal (Stellen) |
4,25 |
Honorarkräfte |
7 |
Eigenmittel / Einnahmen |
1726,00 € |
Zuwendung gemäß Verteilungsvorschlag |
233.500,00 € |
Wöchentliche Öffnungszeiten (Stunden) |
40,5 |
Gruppenangebote |
16 |
Beratungskontakte p.A. |
1040 |
Tagesausflüge |
2 |
Ferien- und Wochenendfahrten |
1 |
Wochenendöffnungszeiten |
Ja |
Jahresöffnungszeit (Schließzeiten analog zu Lohbrügge) |
49 |
Besucherzahlen ganzjährig |
22.000 |
Stammnutzer pro Woche |
500 |
Spezifizierung der Öffnungszeiten
Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
Samstag |
Sonntag |
9.00-18.00 |
9.00-18.00 |
9.00-13.00 |
9.00-18.00 |
9.00-11.30 |
*9.00 -13:00 |
*15:00-18:00 |
*Nutzung der Räume durch Vereine und Gruppen
Ziele der Leistung / Fachliche Bewertung
Die Leistungen der Kinder- und Familienzentren können grundsätzlich von allen Menschen in Anspruch genommen werden. Im Alltag werden sie jedoch vor allem von belasteten und einkommensschwachen Familien, von Alleinerziehenden und von Familien mit Migrationshintergrund genutzt. Dem Rahmenkonzept liegt der Gedanke der Prävention zu Grunde und so geht es den Zentren vor allem darum, die Selbsthilfekräfte von Familien und von alleinerziehenden Müttern und Vätern zu stärken. Dabei bildet die Koordination von Unterstützungs- und Bildungsleistungen aus unterschiedlichen Bereichen der Daseinsvorsorge zum Beispiel der Jugendhilfe, der Gesundheitsvorsorge, dem Schulbereich, den Beschäftigungsangeboten und der Existenzsicherung den Schwerpunkt. In Einzelfällen erfolgt die Begleitung bei Behördengängen und auf Wunsch (und nach Möglichkeit) die Durchführung von Hausbesuchen.
Die Kinder- und Familienhilfezentren initiieren und organisieren Fachveranstaltungen und Fachberatungen, sie kooperieren bei speziellem Beratungsbedarf mit anderen Trägern und Institutionen (Aussiedlerberatung, Integrationszentren, psychosoziale Beratung „Der Begleiter“ e.V., dem „IB“ und „Jugend hilft Jugend“ etc.) und sie fördern daneben Angebote zur Selbsthilfe und bringen sich in die Stadtteilarbeit ein. Die Räume der Zentren können flexibel genutzt werden und sind auch für Rollstuhlfahrer geeignet. Durch ihre Lage in den Stadtteilen ergeben sich für Ratsuchende kurze Wege.
Der Träger hat im Rahmen des Antragsannahmeverfahrens eine dezidierte Leistungsbeschreibung vorgelegt. Der Bedarf ist planerisch begründet, die weitere Förderung fachlich geboten. Aus fachlicher Sicht wird daher empfohlen, dem Verteilungsvorschlag in der vorgesehenen Höhe zuzustimmen.
Verteilungsvorschlag
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„Kirchliche Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen“ (Diakonisches Werk Hamburg) |
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Projektkennziffer F 04 |
Projektinformation |
Plan |
Hauptamtliches Personal (in Std.) |
1 |
Anzahl der Honorarkräfte |
2 |
Veranschlagte Eigenmittel / Einnahmen |
3.850,00 € |
Zuwendung gemäß Verteilungsvorschlag |
5.000,00 € |
Wöchentliche Öffnungszeiten |
*) |
Jahresöffnungszeit in Kalenderwochen |
46 |
Fallzahl p.A. |
35 (Familien/Einzelpersonen) |
*) Erreichbarkeit per Telefon dienstags und donnerstags von 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr; des weiteren Anrufbeantworter mit Rückruf und Kontaktaufnahme per E-Mail möglich.
Ziele der Leistung / Fachliche Bewertung
Der Träger leistet auf der Grundlage der §§ 16-18 SGB VIII Beratung in Erziehungsfragen, bei Ehe- und Partnerschaftsproblemen sowie in allgemeinen Lebensfragen. Diese kann auch in krisenhaft zugespitzten Situationen, oder als „Überbrückung“ in ein anders z.B. in ein therapeutisches Setting erfolgen. Ein wichtiges Erfolgskriterium ist die Zufriedenheit der Ratsuchenden. Der Träger liest diese an der Häufigkeit der Empfehlung durch Dritte ab und erfragt sie systematisch am Ende eines Beratungszyklus.
Der Träger hat im Rahmen des Antragsannahmeverfahrens eine dezidierte Leistungsbeschreibung vorgelegt. Der Bedarf ist planerisch begründet, die weitere Förderung fachlich geboten. Es wird daher empfohlen, dem Verteilungsvorschlag in der vorgesehenen Höhe zuzustimmen.
Verteilungsvorschlag |
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„Kinder- und Familienzentrum Lohbrügge“ (Sprungbrett e.V.) |
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Projektkennziffer F 05 |
Projektinformation Lohbrügge |
Plan |
Hauptamtliches Personal (Stunden pro Woche) |
3,15 14,5 Std. Beratung 39 Std. Beratung |
Honorarkräfte |
11 |
Eigenmittel / Einnahmen |
3.092,00 € |
Verteilungsvorschlag |
156.900,00 € |
Wöchentliche Öffnungszeiten (Stunden) |
48 |
Beratungskontakte p.A. |
740 |
Gruppenangebote |
11 |
Tagesausflüge |
3 |
Ferien- und Wochenendfahrten |
0 |
Wochenendöffnungszeiten |
Ja |
Jahresöffnungszeit in Kalenderwochen |
*49 |
Besucherzahlen ganzjährig |
10.000 |
Stammnutzer pro Woche |
300 |
*Schließzeiten: 2 Wochen im Sommer und 1 über Weihnachten
Spezifizierung der Öffnungszeiten**
Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
Samstag |
Sonntag |
9.30-18.00 |
9.30-18.00 |
9.30-18.00 |
9.30-18.00 |
9.30-15.00 |
10.00-13.00 |
10.00-13.00 |
Ziele der Leistung / Fachliche Bewertung
Die Leistungen der Kinder- und Familienzentren können grundsätzlich von allen Menschen in Anspruch genommen werden. Im Alltag werden sie jedoch vor allem von belasteten und einkommensschwachen Familien, von Alleinerziehenden und von Familien mit Migrationshintergrund genutzt. Dem Rahmenkonzept liegt der Gedanke der Prävention zu Grunde und so geht es den Zentren vor allem darum, die Selbsthilfekräfte von Familien und von alleinerziehenden Müttern und Vätern zu stärken. Dabei bildet die Koordination von Unterstützungs- und Bildungsleistungen aus unterschiedlichen Bereichen der Daseinsvorsorge wie der Jugendhilfe, der Gesundheitsvorsorge, der Schule, der Beschäftigungsangebote und der Existenzsicherung den Schwerpunkt. In Einzelfällen erfolgt die Begleitung bei Behördengängen und auf Wunsch (und nach Möglichkeit) die Durchführung von Hausbesuchen.
Die Kinder- und Familienhilfezentren initiieren und organisieren Fachveranstaltungen und Fachberatungen, sie kooperieren bei speziellem Beratungsbedarf mit anderen Trägern und Institutionen (Aussiedlerberatung, Integrationszentren, psychosoziale Beratung „Der Begleiter“ e.V., dem „IB“ und „Jugend hilft Jugend“ etc.) und sie fördern daneben Angebote zur Selbsthilfe und bringen sich in die Stadtteilarbeit ein.
Die Räume der Zentren können flexibel genutzt werden und sind auch für Rollstuhlfahrer geeignet.
Durch ihre Lage in den Stadtteilen ergeben sich für Ratsuchende kurze Wege. In Lohbrügge ist der Anteil der Ratsuchenden mit Migrationshintergrund besonders hoch.
Der Träger hat im Rahmen des Antragsannahmeverfahrens eine dezidierte Leistungsbeschreibung vorgelegt. Der Bedarf ist planerisch begründet, die weitere Förderung fachlich geboten. Aus fachlicher Sicht wird daher empfohlen, dem Verteilungsvorschlag in der vorgesehenen Höhe zuzustimmen.
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