20-1838

Verteilungsvorschlag 2019 zur Förderung der sozialräumlichen Angebotsentwicklung (SAE, Ortsprodukt 1-227.03.01.001.020; Maßnahme 3-22703010-100002.01)

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

I. Grundsätzliche Erläuterungen

Der Haushaltsentwurf für 2019 sieht Mittel für die sozialräumliche Angebotsentwicklung (SAE) als Rahmenzuweisung vor. Wegen des inhaltlichen Bezuges zur Zweckzuweisung für Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) bildet die gemeinsam geltende Globalrichtlinie GR J 1/17 den fachlichen Rahmen für SAE.

 

Aufgrund bevorstehender Stufenaufstiege der berufserfahrenden und qualifizierten Projektmitarbeitenden, kommt es in 2019 erneut zu Personalkostensteigerungen und einem Antragsvolumen i.H.v. 345.149,86 €.

 

 

II. Verfahren

Für die bisherigen SAE Projekte wurden mit den Trägern Antragsannahmegespräche geführt.

Alle Träger wollen die Projekte fortsetzen. Die Konzepte der Projekte sind bekannt.

Zu erwähnen ist, dass sich zwei von vier Projekten mit der aktuellen Konzeptausrichtung anwachsend darstellen und sich die anderen beiden im Jahr 2019 in der inhaltlichen Überprüfung und ggf. konzeptionellen Neuausrichtung befinden (vgl. hierzu V. Kommentar).

 

Die vorliegenden Einzelanträge wurden auf Inhalt und Plausibilität überprüft. Die Ergebnisse sind in dem jeweiligen Zuwendungsvorgang dokumentiert.

 

Der nachfolgende Verteilungsvorschlag basiert auf der bedarfsorientierten Priorisierung der laufenden Angebote durch das Fachamt Jugend- und Familienhilfe, sowie den Ergebnissen der durchgeführten Antragsannahmegespräche.

 

 

III. Verfügbares Finanzvolumen

Zum Zeitpunkt der Antragsannahmegespräche wurde von einem Haushaltsansatz für den Bezirk Bergedorf im Jahr 2019 in Höhe von 318.000,00 € ausgegangen.

 

 

IV. Verteilungsvorschlag

Die gestellten Zuwendungsanträge überstiegen mit einer Summe von 345.149,86 € den Haushaltsansatz um 27.149,86 €. Vor diesem Hintergrund hat sich die Verwaltung – anstatt eine gleichmäßige Beschneidung aller geförderten SAE-Projekte vorzunehmen – wie im Vorjahr dazu entschieden, eine fachliche Priorisierung durch das Fachamt Jugend- und Familienhilfe vorzunehmen. Die fachliche Priorisierung wurde erneut entlang folgender Kriterien vorgenommen:

 

  • Bedarf in Hinblick auf fachliche Ausrichtung
     
  • Bedarf in Hinblick auf sozialräumliche Ausrichtung
     
  • Bedarf in Hinblick auf „Systemrelevanz“: Einsteuerung durch andere SAJF-Angebote oder Netzwerkpartner und ASD.

 

  • Relation Ressourceneinsatz zum Bedarf

 

Der Verteilungsvorschlag bezieht sich auf eine Gesamtsumme in Höhe von  318.000 €

 

Pr.

Knz.

Projekt und Träger

Zuwendungsvorschlag 2018

Antragssumme
2019

Zuwendungs-vorschlag 2019

1

StabiLoh Familienberatung in Lohbrügge / KAP

Ev. Luth. Auferstehungsgemeinde

78.000 €

83.142,00

 

79.700

2

F aktiv Bergedorf West und Boberg

Pestalozzi

111.000

133.658,00

111.000

3

Schnittstellenprojekt NA

IB Hamburg

69.000

69.049,86

69.000

4

MoBeLan

Haus Warwisch

55.000 €

59.300,00

58.300

 

Gesamtsumme

313.000 €

345.149,86

 

318.000 €

 

 

V. Kommentar

 

Der vorliegende Verteilungsvorschlag trägt dem Bedarf an spezifischen Angebotsformen im Bezirk, im Rahmen der fachlichen Priorisierung durch das Bezirksamt Rechnung.

 

Folgende Aspekte wurden dabei im Besonderen berücksichtigt:

 

  1. StabiLoh stellt sich als das derzeit einzige systemische Familienberatungsangebot darf, welches in Lohbrügge verortet, aber auch darüber hinaus im Einsatz ist. Seit Jahren findet dort Paarberatung im Tandem, mit jeweils zwei erfahrenen, systemisch ausgebildeten Fachkräften statt. StabiLoh ist in den sozialräumlichen Strukturen Lohbrügges sehr gut vernetzt und auf kurzem Wege in guter Kooperation mit den dortigen Kooperationspartnern sowie den Fachkräften des ASD Bergedorf. Das Projekt könnte prinzipiell aufgrund der Bedarfslage, die sich in der hohen Nachfrage widerspiegelt und der daraus hervorgehenden, stetig ansteigenden Fallzahlen, jährlich aufgestockt werden. Diesen Fakten wird hier entsprechend Rechnung getragen und die regelhafte Jahresverteilung etwas aufgestockt.

 

  1. Das Angebot F.aktiv wird an zwei Standorten durchgeführt (Bergedorf-West und Boberg), bietet Beratung und Begleitung, offene Sprechzeiten, Organisation und Koordination von Aktionen und Projekten im Stadtteil. F.aktiv stellt seit langem einen zentralen Knotenpunkt für die Netzwerkarbeit im Sozialraum Bergedorf-West dar. In den letzten Jahren hat eine bedarfsorientierte Verlagerung der projektierten Personal-ressourcen vom Standort Boberg nach Bergedorf Bergedorf-West stattgefunden. Perspektivisch rückt Bergedorf-West zudem als neues RISE-Gebiet und als zukünftiger, unmittelbarer Nachbar des neu entstehenden Oberbillwerders in den Fokus. Seitens der Fachkräfte des sozialräumlich zuständigen ASD wird aus diversen Gründen die Wirksamkeit der aktuellen Projektausrichtung in Frage gestellt. In Anbetracht dessen besteht hier – ähnlich wie beim Schnittstellenprojekt NA – der Bedarf einer inhaltlich-konzeptionellen Auseinandersetzung, welcher sich ASD und Projekt in 2019 auf der Grundlage der Globalrichtlinie GR J 1/17 stellen werden, um eine konzeptionelle Weiterentwicklung erzielen zu können.

 

  1. Das Schnittstellenprojekt NA ist eines der ältesten sozialräumlichen Projekte im Bezirk Bergedorf und soll kurzfristige, individuelle sowie intensive Unterstützung für Familien in Neuallermöhe ermöglichen. Die „Schnitti-Sitzungen“ stellen seit langem einen zentralen Knotenpunkt für die Netzwerkarbeit im Sozialraum dar. Da im Sozialraum Neuallermöhe über die Jahre mehrere bedarfsorientierte, sozialräumliche Projekte iniziiert und umgesetzt wurden, besteht für das Schnittstellenprojekt nun der Bedarf einer intensiveren inhaltlichen sowie konzeptionellen Überprüfung. Insbesondere bei den Fachkräften des sozialräumlich zuständigen ASD wird die Wirksamkeit in der aktuellen Ausrichtung des Projekts in Frage gestellt. Somit werden ASD und Projekt in 2019 in eine intensivere, inhaltliche Auseinandersetzung gehen, um eine konzeptionelle Weiterentwicklung auf der Grundlage der Globalrichtlinie GR J 1/17 in den Fokus nehmen zu können.

 

  1. MoBeLan bietet eine, im Landgebiet einzigartige Unterstützung von Einzelfällen und bildet den Kristallisationspunkt für effektive und nachhaltige Netzwerkarbeit im Landgebiet. Diese wird aufgrund der erfolgreichen Arbeit und starken Einbindung der Trägerakteure in die ländlichen Strukturen der Vier- und Marschlanden von Jahr zu Jahr stärker genutzt – sowohl von den Akteuren der örtlichen Regeleinrichtungen wie auch von den Fachkräften des ASD und nicht zuletzt eigeninitiativ von den Familien selbst. Die Vier- und Marschlande sind Zuzugsgebiet für insbesondere kinderreiche Familien, halten aber zeitgleich weiterhin keine auskömmliche sozialräumliche Infrastruktur für diese vor. Aufgrund dessen ist ein weiterer Ausbau des Angebots unabdingbar. Bei einer Reduzierung des Angebots würden den Familien in den Vier- und Marschlanden, den SAJF-Trägern im Bezirk, sowie dem ASD eine wichtige Ressource zur Unterstützung von hochstrittigen Familien im Landgebiet fehlen bzw. die wertvolle Ressource zur Organisation der Netzwerkarbeit.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt für das Jahr 2019 Zuwendungen in Höhe des ausgewiesenen Verteilungsvorschlages.

 

Anhänge

 

keine