21-1098

Verlängerung des östlichen Gehwegs am Odemanns Heck

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.10.2021
Ö 3
Sachverhalt

 

Antrag der BAbg. Froh, Emrich, Garbers, Pelch, Capeletti, Woller und CDU-Fraktion

 

Die Straße Odemanns Heck dient als Verbindungweg zwischen dem Neuengammer Hausdeich und dem Curslacker Deich. Durch den anliegenden Sportplatz und die Grundschule Curslack ist die Straße viel befahren.

Eltern aus dem Stegelviertel in Neuengamme haben beklagt, dass der Schulweg nicht ausreichend sicher für die Kinder zu bewerkstelligen ist. Das hauptsächliche Problem liegt in der Querung der Straße Odemanns Heck, um auf dessen westliche Seite zu gelangen. Der östliche Gehweg endet nach wenigen Metern und die Sichtbeziehung dort, zwischen Fußgängern und in die Straße einbiegenden Fahrzeugen, ist schlecht.

Die kurz nach dem Ende des östlichen Gehwegs liegende Brücke über die Dove Elbe beschränkt hier die baulichen Möglichkeiten zur Verbesserung. Auch handelt es sich hier um eine 30er-Zone, sodass laut Gesetzeslage Zebrastreifen „entbehrlich“ sind und faktisch damit nicht angeordnet werden können.

Eine Lösungsmöglichkeit zur Entschärfung des Problems und zum Schutz der Fußgänger wäre, den vorhandenen Gehweg auf der östlichen Seite um ca. 5m zu verlängern und die dort vorhandenen Straßenschilder umzusetzen. Durch diese zusätzlichen 5m wäre eine bessere und längere Sichtbeziehung zwischen Fußgängern, zum großen Teil Kinder, und den Autofahrern gewährleistet.

 

 

Petitum/Beschluss

 

 

 

Das Management des öffentlichen Raums (MR) und die Polizei werden um Prüfung gebeten,

1)                 ob und wie der östliche Teil des Fußwegs am Odemanns Heck, vom Neuengammer Hausdeich bis zur Brücke, verlängert werden kann. Dabei sind auch die Eigentumsverhältnisse zu berücksichtigen und ggf. mit dem betroffenen Anlieger eine Abstimmung vorzunehmen.
 

2)                 welche alternativen- oder zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden können, um den Schulweg sicherer zu machen.
 

3)                 wie der bereits vorhandene Gehweg dauerhaft vom Bewuchs der danebenliegenden Böschung freigehalten werden kann.

 

 

Anhänge

 

keine