20-1279

Verfahren für zukünftig aus der Sozialbindung herausfallende Wohnungen - geänderte Fassung

Antrag

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Mirbach, Jobs, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

Im Bezirk Bergedorf gab es per 31.12.16 insgesamt 8.520 Sozialwohnungen. Bis zum 01.01.2020 werden 1.968 Wohnungen aus der Sozialbindung herausfallen. Das entspricht einer Quote von 24,2 Prozent im gesamten Bezirk.

 

Besonders viele Wohnungen sind im Bereich Lohbrügge betroffen. Bis zum 01.01.2020 werden von zurzeit 2.242 Wohnungen 51,4 Prozent aus der Sozialbindung herausfallen, dieses sind 1.131 Wohnungen. Im Bereich Bergedorf gibt es 734 Sozialwohnungen, bis zum 01.01.2020 werden 316 Wohnungen aus der Sozialbindung herausfallen, dies sind 43,1 Prozent aller Sozialwohnungen. In Curslack gibt es zurzeit 17 Sozialwohnungen, von denen bis zum 01.01.2020 insgesamt 12 Wohnungen aus der Sozialbindung herausfallen werden. In Kirchwerder gibt es 34 Sozialwohnungen, von denen acht bis zum 01.01.2020 herausfallen werden. In Neuallermöhe gibt es zurzeit 5.066 Sozialwohnungen, von denen 501 Wohnun­gen bis zum 01.01.2020 rausfallen.

 

Diese Zahlen verdeutlichen, dass die zurzeit vorgesehenen Neubausozialwohnungen den eklatanten Wegfall von preiswerten Wohnungen nicht im Entferntesten ausgleichen werden.

 

Im letzten Jahr waren im Bezirk Bergedorf 941 Haushalte berechtigt, aufgrund ihrer Einkommens­situation eine Sozialwohnung zu beziehen. Tatsächlich konnten nur 201 Haushalte eine Sozialwohnung erhalten, dies entspricht einer Quote von 21,3 Prozent. Einen sogenannten Dringlichkeitsschein erhielten 748 Haushalte, von denen 226 mit Wohnraum versorgt werden konnten. Dies entspricht einer Quote von 28,6 Prozent. In den nächsten Jahren werden deutlich mehr Flüchtlingshaushalte einen Dringlichkeitsschein erhalten, da sie dann bereits seit drei Jahren in Hamburg wohnen und deshalb bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen Anspruch auf eine Wohnraumversorgung haben.

 

In dieser Situation geht es jetzt darum, preiswerten Wohnraum möglichst zu erhalten und Menschen, die die hohen Mieten auf dem angespannten Wohnungsmarkt nicht bezahlen können, mit preiswerten Wohnungen zu versorgen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksversammlung fordert den Bezirksamtsleiter auf, sich mit allen Wohnungsunternehmen im Bezirk Bergedorf in Verbindung zu setzen und dafür zu sorgen, dass für Sozialwohnungen im Bezirk Bergedorf, für die ein Wohnberechtigungsschein (früher §-5-Schein) benötigt wird, das Ende der Sozialbindung auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wird. Dies soll auch für die Wohnungen gelten, die bislang vom Wohnungs­amt an Menschen mit einem Dringlichkeitsschein vergeben worden sind.
  2. Der Bezirksamtsleiter berichtet der Bezirksversammlung bis zum Ende 2017 über die Ergebnisse seiner Bemühungen.

 

 

 

Anhänge

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