Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt Bergedorf und der Ombudsstelle Hamburg
Mit dem Aufbau einer Hamburger Ombudsstelle mit einem flächendeckenden Netzwerk von Ombudspersonen in der Hansestadt Hamburg wird eine besondere Empfehlung der Hamburger Enquete Kommission umgesetzt. Zudem wurde die Einführung von Ombudsstellen in die Reform des SGB VIII aufgenommen (§ 9a).
Das Bezirksamt Bergedorf unterstützt die Fachstelle OHA! Verstärker für Kinder- und Jugendrechte, Ombudsstelle Hamburg in der Kinder- und Jugendhilfe sowohl organisatorisch wie personell und fachlich.
Aus diesem Grund soll die beigefügte Vereinbarung beschossen werden.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Vereinbarung zu.
Vereinbarung zur Implementierung der Ombudsarbeit im Bezirksamt Bergedorf