21-1518

Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt Bergedorf und der Ombudsstelle Hamburg

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.10.2022
Sachverhalt

Mit dem Aufbau einer Hamburger Ombudsstelle mit einem flächendeckenden Netzwerk von Ombudspersonen in der Hansestadt Hamburg wird eine besondere Empfehlung der Hamburger Enquete Kommission umgesetzt. Zudem wurde die Einführung von Ombudsstellen in die Reform des SGB VIII aufgenommen (§ 9a).

 

Das Bezirksamt Bergedorf unterstützt die Fachstelle OHA! Verstärker für Kinder- und Jugendrechte, Ombudsstelle Hamburg in der Kinder- und Jugendhilfe  sowohl organisatorisch  wie personell und fachlich.

 

Aus diesem Grund soll die beigefügte Vereinbarung beschossen werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Vereinbarung zu.

 

Anhänge

 

Vereinbarung zur Implementierung der Ombudsarbeit im Bezirksamt Bergedorf