Verbindliche Abstellflächen für E-Scooter - ergänzte Fassung
Letzte Beratung: 19.12.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.1
Antrag
der BAbg. Emrich, Froh, Schlüter und Fraktion der CDU
der BAbg. Detmer, Brodbeck und Fraktion der GRÜNEN
An den E-Scootern scheiden sich weiterhin die Geister. Die einen sehen hierin einen wichtigen Baustein für die städtische Verkehrswende, die anderen nur Stolperfallen.
Im August 2022 hatte die CDU-Fraktion schon einmal einen Anlauf gestartet, das Konfliktpotential dadurch zu reduzieren, dass an Hotspots, mit hoher Anzahl von abgestellten E-Scootern, entsprechende Abstellzonen ausgewiesen werden und im näheren Umfeld dieser Zonen ein Abstellen technisch nicht mehr möglich ist. Der Antrag fand damals keine Mehrheit, weil das Bezirksamt mitteilte, dass bereits Gespräche mit der Polizei geführt würden, um solche Hotspots zu identifizieren und Abstellflächen einzurichten.
Eine SKA der CDU-Bürgerschaftsfraktion aus dem August hat nun ergeben, dass es in Bergedorf folgende feste Abstellflächen gibt:
S-Bahn Bergedorf, Weidenbaumsweg
S-Bahn Bergedorf, Johann-Meyer-Straße
Gewerbegebiet Randersweide, Ecke Randersweide/Kampweg
Insbesondere am Bergedorfer Bahnhof hat dies zu einer erheblichen Verbesserung der Situation geführt.
Außerdem sollen folgende eingerichtet werden:
S-Bahn Allermöhe, Sophie-Schoop-Weg gegenüber Fleetplatz 1
S-Bahn Allermöhe, Walter-Rudolphi-Weg gegenüber Fleetplatz 2 bis 4
Nach Ansicht der Antragssteller ist der Fortschritt zu gering, da es wesentlich mehr Hotspots in Bergedorf gibt. Hierzu zählen nach Ansicht der Antragsteller alle Flächen, bei denen regelmäßig mehrere E-Scooter in näherer Umgebung abgestellt sind. Zu beobachten z.B. am Anfang und Ende von Einzelhandelsgebieten, an Schulen, ÖPNV-Stationen oder Sportplätzen. Außerdem an den Grenzen des Geschäftsgebiets. Hier sollte es möglich sein, die abgestellten E-Scooter auf einer Fläche zu bündeln ohne gleichzeitig den Nutzwert einzuschränken. Der Vorteil ist, dass die Scooter dann ordnungsgemäß und ohne Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer abgestellt werden.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Das Bezirksamt
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