22-0194

Verbindliche Abstellflächen für E-Scooter - ergänzte Fassung

Antrag

Letzte Beratung: 19.12.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.1

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Emrich, Froh, Schlüter und Fraktion der CDU

der BAbg. Detmer, Brodbeck und Fraktion der GNEN

 

 

An den E-Scootern scheiden sich weiterhin die Geister. Die einen sehen hierin einen wichtigen Baustein für die städtische Verkehrswende, die anderen nur Stolperfallen.

 

Im August 2022 hatte die CDU-Fraktion schon einmal einen Anlauf gestartet, das Konflikt­poten­tial dadurch zu reduzieren, dass an Hotspots, mit hoher Anzahl von abgestellten E-Scootern, entsprechende Abstellzonen ausgewiesen werden und im näheren Umfeld dieser Zonen ein Abstellen technisch nicht mehr möglich ist. Der Antrag fand damals keine Mehrheit, weil das Bezirksamt mitteilte, dass bereits Gespräche mit der Polizei geführt würden, um solche Hot­spots zu identifizieren und Abstellflächen einzurichten.

 

Eine SKA der CDU-Bürgerschaftsfraktion aus dem August hat nun ergeben, dass es in Bergedorf folgende feste Abstellflächen gibt:

S-Bahn Bergedorf, Weidenbaumsweg

S-Bahn Bergedorf, Johann-Meyer-Straße

Gewerbegebiet Randersweide, Ecke Randersweide/Kampweg

 

Insbesondere am Bergedorfer Bahnhof hat dies zu einer erheblichen Verbesserung der Situation geführt.

 

Außerdem sollen folgende eingerichtet werden:

S-Bahn Allermöhe, Sophie-Schoop-Weg gegenüber Fleetplatz 1

S-Bahn Allermöhe, Walter-Rudolphi-Weg gegenüber Fleetplatz 2 bis 4

 

Nach Ansicht der Antragssteller ist der Fortschritt zu gering, da es wesentlich mehr Hotspots in Bergedorf gibt. Hierzu zählen nach Ansicht der Antragsteller alle Flächen, bei denen regelmäßig mehrere E-Scooter in näherer Umgebung abgestellt sind. Zu beobachten z.B. am Anfang und Ende von Einzelhandelsgebieten, an Schulen, ÖPNV-Stationen oder Sportplätzen. Außerdem an den Grenzen des Geschäftsgebiets. Hier sollte es möglich sein, die abgestellten E-Scooter auf einer Fläche zu bündeln ohne gleichzeitig den Nutzwert einzuschränken. Der Vorteil ist, dass die Scooter dann ordnungsgemäß und ohne Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer abgestellt werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Das Bezirksamt

 

  1. möge sich mit den Anbietern von Leih-E-Scootern und der Polizei in Verbindung setzten, die Hotspots im Bezirk identifizieren und prüfen, ob man dort Fläche als verbindliche Abstellflächen ausweisen kann.

 

  1. möge sich bei der Behindertenarbeitsgemeinschaft Bergedorf erkundigen, ob von dieser Seite Stellen als besonders problematisch angesehen werden und diese mit in die Prüfung einbeziehen.

 

  1. informiert im April im Ausschuss für Verkehr- und Inneres über das Ergebnis der Prüfung.

 

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