20-1536.01

Ungezieferbefall in der Wohnanlage Röpraredder 1-33 (Lindwurm)

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Tilsner und SPD-Fraktion

 

Im Umfeld der o.g. Wohnanlage kommt es zu verstärktem Ungezieferbefall durch unsachgemäß abgelegten Müll. Darüber hinaus befindet sich die gesamte Wohnanlage in einem augenscheinlich verwahrlosten Zustand (Vandalismus, verschmutzte Fassaden etc.)

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 15.02.2018 wie folgt:

 

Hierzu fragen wir das Bezirksamt:

  1. Ist dem Bezirksamt der verstärkte Ungezieferbefall der o.g. Wohnanlage bekannt?

Wenn ja: Welche Maßnahmen wurden zur Verbesserung der Situation in die Wege geleitet?

Wenn nein: Wird das Bezirksamt hier tätig werden?

 

Nein. Das Gesundheitsamt kann ggf. beraten. Zuständig für die Beseitigung sind Inhaber bzw. Vermieter, die einen Schädlingsbekämpfer beauftragen sollten.

 

 

  1. Ist dem Bezirksamt die Verwahrlosung dieser Wohnanlage bekannt?

Wenn ja: Welche Maßnahmen wurden zur Verbesserung der Situation in die Wege geleitet?

Wenn nein: Was gedenkt das Bezirksamt zu tun, um den Zustand zu verbessern?

 

Nein. Dem Bezirksamt liegen bislang keine entsprechenden Beschwerden vor. Für eine Aufnahme von Vollzugsaufgaben benötigt das Bezirksamt präzisierende Informationen zur Art der Verwahrlosung und konkrete Angaben zu den betroffenen Wohnungen.

 

  1. Welche Handlungsmöglichkeiten hat das Bezirksamt grundsätzlich gegen Eigentümer, die ihre Gebäude verwahrlosen lassen?

 

Sollten sich Hinweise ergeben, dass bauliche Mindestanforderungen nach dem Wohnraumschutzgesetz nicht erfüllt sind und / oder unzulässige Nutzungen stattfinden, wäre dem Verbraucherschutzamt die Aufnahme entsprechender Prüfungen möglich.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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