Umsiedlungskonzept Zierliche Tellerschnecke Bebauungsplanverfahren Bergedorf 99
Auf Grundlage des Umsiedlungs- und Monitoringkonzeptes erfolgte im Herbst 2017 in den Kalenderwochen 44 und 45 die Umsiedlung der zierlichen Tellerschnecke (ZTS).
Aus den Gräben mit nachgewiesenem ZTS-Vorkommen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Bergedorf 99 wurden die bezüglich des Vorkommens der Zierlichen Tellerschnecke ergiebigsten Abschnitte gutachterlich ausgewählt und mittels geeigneten Keschern abgefischt. Die Zierlichen Tellerschnecken wurden in drei Zielgebiete, die in den Vier- und Marschlanden liegen, transportiert und ausgebracht (Ausgleichskorridor Allermöhe, eine Ausgleichsfläche in Neuengamme sowie das Gleisdreieck in Kirchwerder). Dabei wurde die Zielstellung verfolgt, möglichst viele ZTS-Individuen in die Zielgebiete zu bringen, um möglichst starke Populationen im neuen Lebensraum zu initiieren.
Unmittelbar vor Eingriff in die Gräben innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Bergedorf 99 (Verschütten, Verlegen u.ä.) sind die Gräben erneut bezüglich der Zierlichen Tellerschnecke abzufischen, um dem Tötungsverbot des besonderen Artenschutz gerecht zu werden.
Mit der Zielsetzung der Dokumentation und Bewertung der Bestandsentwicklung in den Zielgewässern und die Ableitung ggf. notwendiger Pflege- und Bestandssicherungsmaßnahmen wurde ein Monitoringkonzept erstellt. Demnach ist vorgesehen, verschiedene Parameter in den ersten drei Jahren nach Umsiedlung jährlich und anschließend in größeren Abständen zu untersuchen. Zu den Parametern gehören neben der Quantität und der Verteilung der Zierlichen Tellerschnecken in den Zielgewässern u.a. Vegetations- und Biotopstruktur und Wasserstände.
Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss nehmen das Umsiedlungs- und Monitoringkonzept sowie die Umsiedlung zur Kenntnis.
Umsiedlungs- und Monitoringkonzept