Umgang mit geschützten Amphibienarten im Baugebiet Lohbrügge 92
Große Anfrage der BAbg. Lühr, Scharnke und Fraktion GRÜNE Bergedorf
Im Nordosten des Plangebiets Lohbrügge 92 befand sich ein naturnaher Teich. Dieser Teich war Lebensraum u.a. für die geschützten Amphibienarten Grasfrosch und Teichmolch.
Als Ausgleich für diesen Gewässerverlust war es laut Begründung zum Bebauungsplan Lohbrügge 92 (S. 28) erforderlich, einen Ersatzlebensraum zu schaffen und die Amphibien zur Laich- bzw. Aktivitätszeit im bestehenden Teich zu bergen und in das Ersatzgewässer umzusiedeln. Zu diesem Zweck war verbindlich vorgesehen, ein Ersatzbiotop in Form eines Teiches als Bestandteil des naturnahen Bereichs der Ausgleichsfläche in Oststeinbeck anzulegen. Das Bezirksamt sollte die ordnungsgemäße Ausführung innerhalb von 2 Monaten nach Anzeige bestätigen. Im ersten bis dritten Jahr nach der Umsiedlung ist ein jährliches Monitoring als Nachweis der Wirksamkeit der Maßnahmen durchzuführen. Dieses Monitoring ist einerseits eine Erfolgskontrolle, andererseits soll dabei auch festgestellt werden, ob ggf. noch weitere Maßnahmen zur Bestandssicherung notwendig sind. Der gesamte Bericht über das Monitoring soll dem Bezirksamt jährlich im Mai oder Juni vorgelegt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 30.03.2017 wie folgt:
1. Wann erfolgte die gesamte Kartierung der Tierwelt im Plangebiet?
Die Brutvögel und Amphibien wurden vom 02.04.-21.06.2015 mittels sechs Begehungen kartiert. Für weitere artenschutzrechtlich relevante Arten erfolgte eine Potentialanalyse. Am 02.04.2015 fand dafür die Suche nach geeigneten Lebensraumstrukturen statt.
1.1.Wann genau wurden die Amphibien gezählt?
02. April, 16. April, 16. Mai, 29. Mai, 01. Juni, 21 Juni
1.2.War dieser Zeitraum ausreichend für eine vollständige Erfassung aller Arten? Bitte einzeln begründen.
Der Zeitraum der Erfassung war ausreichend sowie weiterhin die Methodik der Potentialanalyse, da beides den Vorgaben der zuständigen Fachbehörde entspricht.
2.Dem Vernehmen nach sollen in den Jahren 2015/2016 Bodenfräsungs- und Pflügearbeiten im Umfeld des Teiches stattgefunden haben. Trifft das zu?
Nein. Das Bezirksamt hat den Vorhabenträger dazu befragt. Demnach fanden im Jahr 2016 keine solchen Arbeiten statt. Vielmehr befanden sich auf dem gesamten Gelände Wurzeln, Baumstubben und Baumreste der Baumschule, die bereits im Februar 2015 durch den Vorhabenträger geräumt wurden. Anschließend wurde als bodenverbessernde Maßnahme mit einer Kurzscheibenegge kultiviert. Es wurde dabei ein Abstand von mindestens 20 m zum Teich eingehalten. Es handelte sich nach Angaben des Vorhabenträgers um eine mit dem Voreigentümer vertraglich geregelte Verpflichtung zur Räumung des Gebietes, welches zu dem Zeitpunkt als Landwirtschaftliche Fläche/Baumschule ausgewiesen war.
2.1.Wenn ja, wann genau erfolgten diese Arbeiten?
Entfällt
2.2.Aus welchem Grund wurden zu diesem Zeitpunkt die Arbeiten in dem Bereich durchgeführt?
Entfällt. Im Übrigen vgl. Antwort zu der Frage 2.
2.3.Warum wirkten sie sich nicht störend auf die Kartierung aus?
Da die Arbeiten nicht während der Kartiersaison 2015 erfolgten.
2.4.Wann waren derartige Arbeiten letztmalig regelhaft von der ehemals ansässigen Baumschule durchgeführt worden? Seit wann hat die Fläche brach gelegen?
Dies ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
3.Dem Vernehmen nach wurde der geschützte Teichrand ausgebaggert, um Baumstümpfe zu entfernen. Trifft das zu?
Ja.
3.1.Wenn ja, wann und wie genau fanden diese Arbeiten statt?
Die Räumung der Baumstümpfe erfolgte nach Angaben des Vorhabenträgers im Dezember 2016.
4.1.Wann wurde der als Ersatzquartier vorgesehene Teich auf der Fläche Vertragsgebiet Teil 2 angelegt?
Der Ersatzteich wurde noch nicht angelegt
4.2.Wenn nicht dort: Wann und wo wurde ein Ersatzquartier angelegt?
Vgl. Antwort zu der Frage 4.1.
4.3.Wann erfolgte die Abnahme der ordnungsgemäßen Ausführung durch das Bezirksamt?
Vgl. Antwort zu der Frage 4.1.
4.4.Wann erfolgte die Entnahme der Amphibien und deren Laich aus dem Teich im Plangebiet?
Eine Entnahme von Amphibien und deren Laich aus dem Teich im Plangebiet konnte nicht erfolgen, da der Gutachter keine Amphibien oder deren Laich im Jahr 2016 festgestellt hat.
4.5.Wohin wurden sie umgesiedelt?
Vgl. Antwort zu der Frage 4.4.
4.6.Wann und von wem wurde die erfolgte Umsiedlung begutachtet?
Vgl. Antwort zu der Frage 4.4.
5.Wird ein jährliches Monitoring über die Wirksamkeit der Maßnahmen durchgeführt?
Gemäß des Städtebaulichen Vertrages ist bis zum 3. Jahr nach der Umsiedlung ein Monitoring durchzuführen. Da keine Amphibien/kein Amphibienlaich im Jahr 2016 festgestellt wurden, konnte keine Umsiedlung erfolgen. Ein Monitoring über die Wirksamkeit der Umsiedlung kann es entsprechend nicht geben.
5.1.Wenn ja, von wem wird es durchgeführt?
Vgl. Antwort zu der Frage 5.
5.2.Wann wurde damit begonnen?
Vgl. Antwort zu der Frage 5.
5.3.Wann wurde dem Bezirksamt der erste Bericht vorgelegt?
Vgl. Antwort zu der Frage 5.
5.4.Zu welchem Ergebnis ist dieser Bericht gekommen?
Vgl. Antwort zu der Frage 5.
6.Sieht das Bezirksamt den Städtebaulichen Vertrag als durch den Vertragspartner erfüllt an?
Ja. Entsprechend des Realisierungsstandes des Projektes sind die Vorgaben des städtebaulichen Vertrages erfüllt.
6.1.Falls nein, welche Gründe sieht das Bezirksamt für die Nichterfüllung?
Vgl. Antwort zu der Frage 6.
6.2.Falls nein, welche Konsequenzen zieht das Bezirksamt und welche weiteren Schritte plant es zu unternehmen?
Vgl. Antwort zu der Frage 6.
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