20-1715

Übermittlung von Daten Jugendlicher an die Bundeswehr: Über das Widerspruchsrecht aktiv informieren!

Antrag

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Sturmhoebel, Mirbach, Bauer, Jobs, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

Wie aus der Antwort auf unsere Große Anfrage hervorgeht, muss das Fachamt Einwohnerwesen des Bezirksamtes Bergedorf die Daten von jungen Menschen aufgrund des Bundesmeldegesetzes an die Bundeswehr weiterleiten.

 

Bei der Anmeldung einer Wohnung, die über das Formblatt „Meldeschein“ erfolgt, ist ein Widerspruch möglich, über den ein Vorblatt informiert, welches die Bürgerinnen und Bürger gebeten werden, aufmerksam zu lesen. Dort könnte gelesen werden: „Eine Datenübermittlung nach § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz bestimmter personenbezogener Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial ist nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben.“

 

Nun muss davon ausgegangen werden, dass dies nicht immer genau genug gelesen wird und auch der jährlich wiederholte Hinweis im Internet sicherlich nur wenige Bürgerinnen und Bürger erreicht. Auch der Aushang in den Hamburger Kundenzentren ist hier wenig hilfreich. Zudem werden auch Kinder angemeldet, die vielleicht selber als Jugendliche, anders als ihre Eltern, nicht Post von der Bundeswehr erhalten möchten. Ab dem 16. Lebensjahr könnten diese Jugendlichen nun selber der Zusendung von Werbematerial durch die Bundeswehr widersprechen. Doch in der Regel wissen sie nichts von ihrem Recht.

 

Interessant wäre zu erfahren, in wieweit nach der neuen europäischen Datenschutzverordnung solch ein Verfahren überhaupt noch rechtlich zulässig ist.

 

Um nun die Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr auf ihre Rechte hinzuweisen und damit auch zum Abbau von Politikverdrossenheit beizutragen, beantragen wir:

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, nach einer Möglichkeit zu suchen, alle Jugendlichen nach ihrem 16. Geburtstag aktiv über ihr Widerspruchsrecht gemäß § 58c Abs. 1 SG und § 18 Abs. 7 MRRG zu informieren.

 

  1. Der Bezirksamtsleiter berichtet in der nächsten Bezirksversammlung über seine Ergebnisse.

 

 

 

Anhänge

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