Überdachte Fahrradabstellplätze mit Solar oder Grünbedachung bei neuen Schulbauten
Letzte Beratung: 24.07.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.2
Antrag
der BAbg. Froh, Pelch, Capeletti, Garbers, Woller und CDU-Fraktion
der BAbg. Roßborg, Petersen-Griem und SPD Fraktion
der BAbg. Detmer, Vlamynck, Potthast und Fraktion GRÜNE
Im Rahmen der öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) zur neuen Grundschule „Am Schilfufer“, am 16. Juni 2025 im Körberhaus, wurde nicht nur das Umfeld dargestellt, sondern auch der Schulneubau mit seinen Funktionen.
Es wurde klar herausgestellt, dass es sich bei dieser Schule um eine „Umweltschule“ handelt, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreicht werden soll. Parkplätze wird es nur wenige für die Lehrer geben. Park- bzw. Haltemöglichkeiten oder eine besonders gestaltete Anfahrbarkeit für die sogenannten „Elterntaxis“ wird es nicht geben.
Aufgrund einer Nachfrage zur Fahrradabstellanlage, warum diese nicht überdacht geplant würde, teilte ein Vertreter von Schulbau Hamburg mit, dass es für diese und anderen neuen Schulen keine Überdachungen für Fahrradabstellanlagen geben würde.
Diese Antwort ist insbesondere für eine „Umweltschule“ nicht nachvollziehbar. Auch Fahrradstellplätze bedeuten eine Versiegelung von Flächen. Was spricht dagegen, diese Versiegelung dadurch zu relativieren, indem sie mit Grünbedachung oder mit Solardächer ausgestattet werden? Wenn die Dächer von Bushaltestellen begrünt werden und auf größeren Parkplatzanlagen Photovoltaik mittlerweile gesetzliche Pflicht ist, ist es nicht nachvollziehbar, dass Schulflächen hiervon ausgenommen werden.
Da außerdem zu jeder Jahreszeit die Nutzung von Fahrrädern im Mobilitätskonzept vorgesehen ist, sollten die Fahrräder vor Sonne, Regen und Schnee geschützt werden, um auch hierdurch eine hohe Akzeptanz zu erreichen. Deshalb sollten für alle neuen Schulen die Überdachungen für Fahrradabstellplätze mitgedacht und im Rahmen von Modernisierungen der bestehenden Schulen nachgerüstet werden.
Beschluss:
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung gemäß § 27 BezVG beschließen:
Die zuständige Fachbehörde wird aufgefordert,
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