Touristisches Hinweisschild zur Kulturlandschaft Vier- und Marschlande
Der Agrarpolitische Auftrag:
Der Senat hat im April 2014 das "Agrarpolitische Konzept 2020" verabschiedet. Damit verfolgt der Senat das Ziel, den traditionellen Gartenbaustandort Hamburg und die Existenz der Gartenbaubetriebe nachhaltig zu sichern.
Hierzu wurde im Jahr 2015 gemeinsam mit den Betrieben, der Landwirtschaftskammer Hamburg, den berufsständischen Verbänden und den Kompetenzzentren für den Gartenbau der Entwicklungsprozess zur "Nachhaltigkeitsstrategie für den Produktionsgartenbau Hamburg" initiiert. Der Prozess lässt sich drei Strategien zuordnen:
Alle Repräsentanten der vier Sparten des Hamburgischen Gartenbaus - d.h. Zierpflanzen, Gemüse, Baumschule und Obstbau - sind daran beteiligt und wirken aktiv mit.
Das Anliegen der Behörde für Wirschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) - der Auftrag der Behördenleitung: Realisierung eines Touristischen Hinweisschildes an der A25
Dieses Anliegen steht im Zusammenhang mit dem vorgenannten Entwicklungsprozess. Die Behördenleitung der BWVI möchte dem Wunsch der Gartenbaupraxis folgen und zur verbesserten öffentlichkeitswirksamen Wahrnehmung der traditionellen "Kulturlandschaft Vier- und Marschlande" beitragen. Dies soll in Form eines Touristischen Hinweisschildes an der A25 erfolgen.
Damit könnte ein sichtbares agrarpolitisches Zeichen gegenüber den Betrieben und auch den Bewohnern und Gästen der Vier- und Marschlande gesetzt werden. Der entsprechende Realisierungsauftrag wurde vom ehemaligen Staatsrat in 2017 erteilt.
Mit einem derartigen Schild soll auch der tourismuspolitischen Zielsetzung des Leitprojektes der Metropolregion Hamburg "Kulturlandschaften neu entdecken" entsprochen werden. Erstmals wird eine Kulturlandschaft der Freien und Hansestadt Hamburg durch ein Touristisches Hinweisschild positioniert. Im Gegensatz zu den Kulturlandschaften der Länder SH ("Pinneberger Baumschulland"), MV und NI gibt es bisher kein Schild auf dem Gebiet der FHH.
Der mögliche Standort für Unterrichtungstafel "Kulturlandschaft Vier- und Marschlande":
Die Prüfung durch die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat ergeben, dass zusätzlich zu der bereits vorhandenen Beschilderung vor der AS HH-Allermöhe "Sternwarte - Schloss Bergedorf" eine weitere touristische Unterrichtungstafel an der A25 möglich wäre.
Die BIS konnte in Abstimmung mit der Abteilung VF innerhalb der BWVI einen geeigneten Standort finden. Allerdings müsste hierzu die vom Bezirksamt Bergedorf im Jahr 2014 beauftragte und finanzierte Unterrichtungstafel "Schloss/Sternwarte Bergedorf" hin in Richtung Bergedorf versetzt werden.
Das neue Hinweisschild "Kulturlandschaft Vier- und Marschlande" würde an den Standort der jetzigen Unterrichtungstafel "Sternwarte -Schloss Bergedorf" Hinweisschildes gesetzt.
Neuer Standort für Bestandstafel "Schloss/Sternwarte Bergedorf":
Das Bestandsschild "Schloss/Sternwarte Bergedorf" wäre gemäß Ortsbegehung durch die Behörde für Inneres (BIS und Polizei) an den Betriebskilometer 4,500 (ca. 250 m vor der Ankündigungstafel der Anschlussstelle Hamburg-Neuallermöhe West) zu versetzen.
Neben diesen beiden Standorten gibt es entsprechend den Prüfungen durch die BIS, BWVI-VF und dem Landesbetrieb Straßen, Brücken, und Gewässer (LSBG) beidseitig der A25 keine weiteren Alternativstandorte.
Eine von der Gartenbaupraxis gewünschte beidseitige Beschilderung wird aus Sicht von BWVI-VF und LSBG abgelehnt, da es sich auf der A25 primär um Pendler- und Lieferverkehre handelt und eine Ausschilderung aus Richtung Geesthacht nicht sinnführend wäre.
Die Kostenübernahme für die Umsetzung:
Die Kosten für die Umsetzung des Schildes in Höhe von rd. 1.500 € werden von der BWVI getragen. Die Unterrichtungstafel "Schloss/Sternwarte Bergedorf" ist zu demontieren und am neuen Standort zu montieren. Die Aufstellvorrichtung wird wieder verwendet.
Auch die Kosten für die Realisierung der neuen Unterrichtungstafel "Kulturlandschaft Vier- und Marschlande" werden allein durch die BWVI getragen.
Herbeiführung der Genehmigung durch die Bezirksversammlung des Bezirkes Bergedorf:
Damit das Vorhaben - Touristische Unterrichtungstafel "Kulturlandschaft Vier- und Marschlande" - realisiert werden kann, bedarf es im ersten Schritt der Genehmigung durch die Bezirksversammlung/das Bezirksamt Bergedorf. Das Bezirksamt Bergedorf ist Urheber des Bestandsschildes "Schloss/Sternwarte Bergedorf" und hat die Realisierung in 2014 bezahlt.
Ohne Genehmigung durch den Bezirk würde das Vorhaben scheitern.
Es wird um Herbeiführung eines Beschlusses der Bezirksversammlung zur Umsetzung des Schildes gebeten.
Die Bezirksversammlung stimmt der Aufstellung eines Touristischen Hinweisschildes „Kulturlandschaft Vier- und Marschlande“ und in diesem Zusammenhang der Umsetzung des Touristischen Hinweisschildes „Schloss / Sternwarte“ durch die BWVI zu. Es entstehen keine Kosten für das Bezirksamt.
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