21-1748

Teilnahme des Bezirksamts und der Bezirksversammlung an der Gedenkveranstaltung zum Tag der Befreiung des KZ Neuengamme - zurückgezogen

Antrag

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Mirbach, Westberg, Jobs, Gruber, Heilmann - Fraktion DIE LINKE

 

Seit vielen Jahren findet in der KZ-Gedenkstätte Neuengamme die Gedenkveranstaltung anlässlich des Kriegsendes in Hamburg und der Befreiung des Konzentrationslagers am 3.Mai statt.

 

Es gibt immer weniger Überlebende, die Verfolgung und Gewalt im KZ Neuengamme erlebt haben. Es ist erschütternd und beeindruckend, wenn die hochbetagten ehemaligen Häftlinge auf der Gedenkveranstaltung Zeugnis ablegen über die NS-Gräueltaten und uns Nachfolgende aufrufen, die Erinnerung zu bewahren.

 

Die KZ-Gedenkstätte Neuengamme ist der zentrale Erinnerungsort in Hamburg. Das ehemalige Konzentrationslager liegt im Gebiet des heutigen Bezirks Bergedorf. Insofern kommt dem Bezirk Bergedorf ebenfalls eine hohe Verantwortung zu, sich an den Gedenkveranstaltungen zur Befreiung des Lagers zu beteiligen.

 

In der lokalen Erinnerungskultur spielt die Gedenkfeier am 3. Mai in Neuengamme offiziell bisher eine geringe Rolle. Es ist zu begrüßen, das einzelne Bergedorfer Bürgerinnen und Bürger sowie Bürgerschaftsabgeordnete und Mitglieder der Bergedorfer Bezirksversammlung an den Veranstaltungen teilnehmen.

 

Es ist aber bedauerlich, dass es keine offiziellen Vertreterinnen und Vertreter des Bezirksamtes und der Bezirksversammlung auf den Gedenkveranstaltungen gibt. Die KZ-Gedenkstätte Neuengamme sollte eine größere Rolle in der Bergedorfer Erinnerungskultur haben. Es gilt, mehr Berührungspunkte gegen das Vergessen und Verharmlosen zu schaffen -– gerade jetzt im Schatten des erstarkenden Rechtspopulismus und Antisemitismus.

 

Es gibt keinen anderen Weg, um Toleranz und Freiheit zu erhalten.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Auf der jeweiligen Bezirksversammlung vor dem 3. Mai rufen die Abgeordneten die Bergedorfer Bevölkerung künftig zur Teilnahme an der Gedenkveranstaltung auf.
  2. Die Bezirksversammlung beschließt die offizielle Teilnahme an der Gedenkveranstaltung und fordert das Bezirksamt auf, auch eine offizielle Vertretung zu entsenden.

 

 

Anhänge

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