Tarifmittel, Corona-Sonderzahlung an die Freien Träger
Mit Drs. 21-1263.02 vom 17.05.2022 hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen, dass die Verwaltung die aus der Tariferhöhung und Corona – Sonderzahlung entstehenden Mehrbedarfe der Freien Träger im Ausschuss darstellt.
Die Verwaltung hat daher eine Abfrage bei den Trägern durchgeführt. Neben der Tarifsteigerung und der Corona- Sonderzahlung wurde der mögl. Mehrbedarf durch die Anpassung des Mindestlohnes abgefragt. Nachfolgende Tabelle weist die zurückgemeldeten Mehrbedarfe aus:
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Mehrkosten Tarifsteigerung 12/2022 |
Kosten Corona Sonderzahlung 03/2022 |
Mehrkosten Mindestlohn 10/2022 |
Mehrkosten gesamt |
OKJA |
1.629,62 € |
13.962,31 € |
1.149,23 € |
16.741,16 € |
FamFö |
2.283,04 € |
7.233,33 € |
261,00 € |
9.777,37 € |
SAE |
620,00 € |
5.434,00 € |
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6054,00 € |
Aus den Ansätzen der Rahmenzuweisungen stehen für die Transferleistungen für das Jahr 2022 unverplante und noch nicht zugewendete Mittel zur Verfügung. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Mehrbedarfe der Freien Träger aus den unverplanten Mitteln zu bezahlen und hierbei von der Deckungsfähigkeit Gebrauch zu machen.
Rahmenzuweisungen |
unverplante Mittel |
OKJA |
28.536,00 € |
FamFÖ |
5.520,00 € |
SAE |
6.140,00 € |
Der Jugendhilfeausschuss wird um Beschlussfassung gebeten, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für die o.g. Mehrbedarfe verwendet werden.
Keine.