21-1475

Tarifmittel, Corona-Sonderzahlung an die Freien Träger

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27.09.2022
Sachverhalt

 

 

Mit Drs. 21-1263.02 vom 17.05.2022 hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen, dass die Verwaltung die aus der Tariferhöhung und Corona – Sonderzahlung entstehenden Mehrbedarfe der Freien Träger im Ausschuss darstellt.

 

Die Verwaltung hat daher eine Abfrage bei den Trägern durchgeführt. Neben der Tarifsteigerung und der Corona- Sonderzahlung wurde der mögl. Mehrbedarf durch die Anpassung des Mindestlohnes abgefragt. Nachfolgende Tabelle weist die zurückgemeldeten Mehrbedarfe aus:

 

 

Mehrkosten Tarifsteigerung 12/2022

Kosten Corona Sonderzahlung 03/2022

Mehrkosten Mindestlohn 10/2022

Mehrkosten gesamt

OKJA

1.629,62 €

13.962,31 €

1.149,23 €

16.741,16 €

FamFö

2.283,04 €

7.233,33 €

261,00 €

9.777,37 €

SAE

620,00 €

5.434,00 €

 

6054,00 €

 

Aus den Ansätzen der Rahmenzuweisungen stehen für die Transferleistungen für das Jahr 2022 unverplante und noch nicht zugewendete  Mittel zur Verfügung. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Mehrbedarfe der Freien Träger aus den unverplanten Mitteln zu bezahlen und hierbei von der Deckungsfähigkeit Gebrauch zu machen.

 

 

 

 

 

 

Rahmenzuweisungen

unverplante Mittel

 

OKJA

28.536,00

 

FamFÖ

5.520,00

 

SAE

 6.140,00

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss wird um Beschlussfassung gebeten, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für die o.g. Mehrbedarfe verwendet werden.

 

 

Anhänge

 

Keine.