20-1551

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Mitteilung

Sachverhalt

 

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgendes an:

 

I. Norderquerweg zwischen Nr. 175 und 156 ggü. – beidseitig Fahrbahnrandbeschränkungen

 

1 Anordnung

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für den Norderquerweg zwischen Nr. 175 und 156 ggü. beidseitig folgendes an:

 

2 Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Norderquerweg Rtg. süd-ost:

2.1. Norderquerweg 166 (links der Einfahrt): Aufstellen eines VZ 283-10 StVO Halteverbot-Anfang

2.2. Norderquerweg 168 (links der Einfahrt): Aufstellen eines VZ 283-20 StVO Halteverbot-Ende

Norderquerweg Rtg. nord-west:

2.3. Norderquerweg 175: Abhängen VZ 286-20 (eingeschr. Halteverbot Ende und Aufhängen eines VZ 286-30 StVO (eingeschr. Halteverbot-Mitte) ) mit Zeitzusatz 1042-33 (Mo-Fr 07-15 h)

2.4. Norderquerweg zwischen 175 und 156 ggü: Je Aufhängen von VZ 286-30 StVO (eingeschränktes Halteverbot-Mitte) mit Zeitzusatz 1042-33 (Mo-Fr 07-15 h) – ca. alle 60 m

2.5. Norderquerweg 156 ggü. / Lima 53: Aufhängen von VZ 286-20 StVO (eingeschränktes Halteverbot-Ende) mit Zeitzusatz 1042-33 (Mo-Fr 07-15 h)

 

3 Begründung

Der Streckenabschnitt des Norderquerweg wird zu Schulzeiten stärker beparkt. Ursache sind steigende Zahlen an Schülern, die motorisiert die Schule erreichen, aber auch die örtlich verdichtete Bebauung. Der Linien- und Schulbusverkehr wird durch geparkte Fahrzeuge eingeschränkt und die fehlenden Ausweichmöglichkeiten bei Gegenverkehr machen die erweiterten Fahrbahnrandbeschränkungen erforderlich.

 

4 Anhörung

Die vorstehende Anordnung wird zur Anhörung übersandt. Einwände sind der anordnenden Dienststelle umgehend schriftlich mitzuteilen.

 

5 Ausführung

Bestehen aus Sicht des Straßenwegebaulastträgers keine Einwände, wird um Durchführung der Anordnung unter Beteiligung der anordnenden Dienststelle gebeten.

 

 

II. Elbdeiche und Strecken in den Vier – und Marschlanden

Ergänzen von VZ - Einsatzfahrzeuge frei

 

1 Anordnung

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Elbdeiche und Strecken in den Vier – und Marschlanden folgendes an: Ergänzen von VZ - Einsatzfahrzeuge frei

 

2 Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Alle breitenbeschränkte Elbdeiche in den Vier – und Marschlanden:

Ergänzen des VZ 1026-33 StVO (Einsatzfahrzeuge frei) unter alle vorhandenen VZ 264 (1,9m oder 2,1m Breitenbeschränkung) StVO an allen breitenbeschränkten Strecken in den Vier- und Marschlande: (hier keine abschließende Aufzählung):

 

-Spadenländer Elbdeich gegenüber Haus Nr. 3 / Spadenländer Hauptdeich

-Dorfer Bogen in Höhe Haus Nr. 60 und Hau Nr. 72 / Spadenländer Hauptdeich

-Dorfer Bogen –linksseitig- Höhe Haus Nr. 40 / Ochsenwerder Twiete

-Dorfer Weg / Dorfer Bogen Höhe Haus. Nr. 31

-Ochsenwerder Elbdeich Höhe Haus Nr. 3 / Gauerter Hauptdeich

-Ochsenwerder Elbdeich Höhe Haus Nr. 145 –Gaststätte- / Overwerder Hauptdeich

-Ochsenwerder Elbdeich / Durchdeich

-Warwischer Hinterdeich / Zufahrt Campinggemeinschaft „Op de Wisch“

-Warwischer Hinterdeich Höhe Haus Nr. 110 / Overwerder Weg –Ostseite-

-Wrauster Bogen gegenüber Haus Nr. 88 / Warwischer Hauptdeich

-Wrauster Bogen Höhe Haus Nr. 52 / Kirchwerder Schulweg

-Hower Brack Höhe Haus Nr. 1 / Hower Hauptdeich

-Kirchwerder Elbdeich Höhe Haus Nr. 282 / Hower Hauptdeich

-Kirchwerder Elbdeich Höhe Haus Nr. 248 / Einmündung In de Wisch

-Kirchwerder Elbdeich Höhe Haus Nr. 215 / Einmündung Sander Deichweg

-Kirchwerder Elbdeich Höhe Haus Nr. 114 ( 9 t kann entfernt werden)

-Kirchwerder Elbdeich Höhe Haus Nr. 61 / Auf dem Sülzbrack

-West-Kraueler-Bogen / Höhe Einmündung Kraueler Hauptdeich

-West-Kraueler-Bogen / Einmündung Deichvogt-Peters-Straße

-Ost-Kraueler-Bogen Höhe Haus Nr. 1 / Kraueler Hauptdeich

-Altengammer Elbdeich (unterhalb Tempo 30-VZ) / Altengammer Hauptdeich

-Altengammer Elbdeich Höhe Haus Nr. 185 / Kirchenstegel

-Altengammer Elbdeich / Einmündung Gammer Weg

-Altengammer Elbdeich gegenüber Haus Nr. 124 ( Maler Hamburg )

-Durchdeich gegenüber Haus Nr. 65 in Höhe der Einmündung Süderquerweg

-Durchdeich in Höhe der Einmündung Fersenweg

-Curslacker Deich in Höhe Haus Nr. 34 / Einmündung Bei der Blauen Brücke

-Curslacker Deich in Höhe Haus Nr. 135 / Einmündung Curslacker Heerweg

 

 

3 Begründung

Die freiwilligen Feuerwehren in den Vier- und Marschlande und andere Rettungsorganisationen müssen zur Aufrechterhaltung ihrer Einsatzfähigkeiten neben Ortskenntnisprüfungsfahrten auch örtliche Übungsflächen erreichen.

Sie werden im Einsatzfall für die allgemeine Sicherheit und Ordnung mit heran gezogen, wobei sie nicht immer mit Sonderrechten die Einsatzörtlichkeiten anfahren.

Bei den bestehenden beschränkenden Verkehrszeichen entstehen durch teilweise mehr als 5 km lange Umfahrungen allgemeine Gefahren durch die Zeitverzögerungen.

Auch aus Gründen des Umweltschutzes sind kürzere Anfahrten beachtlich.

Zudem können große Einsatzfahrzeuge (über 9 to) auch aus den Gegenrichtungen manche Strecken nicht befahren.

Um eine umfassende und schnelle Abarbeitung der Einsätze aber auch der erforderlichen Ausbildungsvorhaben zu gewährleisten, ist eine allgemeine Befreiung der Befahrung von breitenbeschränkenden Straßen erforderlich.

 

4 Anhörung

Die vorstehende Anordnung wird zur Anhörung übersandt. Einwände sind der anordnenden Dienststelle umgehend schriftlich mitzuteilen.

 

5 Ausführung

Bestehen aus Sicht des Straßenwegebaulastträgers keine Einwände, wird um Durchführung der Anordnung unter Beteiligung der anordnenden Dienststelle gebeten.

 

 

III. 23. Vierlanden-Triathlon und 8. Tri-Cup Jugend am Sonntag, den 03. 06. 2018

Bezug: Antrag Sport- und Veranstaltungsservice Vierlandentriathlon vom 08.09.2017

 

1. Zur Durchführung der 23. Vierlanden -Triathlon - Meisterschaft und des 8. Tri-Cup Jugend am

Hohendeicher See und den Hauptdeichen zwischen Ochsenwerder und Spadenland Sonntag, den 03.06.2018, in der Zeit von 07.30 Uhr bis ca. 16.00 Uhr, (Aufbau der Veranstaltung ab dem 02.06.2018) ordnet das Polizeikommissariat 43 als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO nachstehende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen an:

 

1.2 Vollsperrung des Hauptdeichs durch Querabsperrung mit den VZ 600-40 StVO

(Absperrschranke doppeltseitig) in Verbindung mit dem VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und dem Zusatzzeichen „Veranstaltungsfläche“ an folgenden Orten:

- Warwischer Hauptdeich Höhe Warwischer Hinterdeich Rtg. Oortkaten

- Overwerder Hauptdeich/ Höhe Zufahrt Overwerder Bogen (Veranstaltungsraum)

Im Bereich der Absperrung ist die Zufahrt vom Overwerder Hauptdeich zum Overwerder Bogen

(Anwohner Overwerder/Overhaken) mit VZ 610-40 StVO (Leitkegel) abzusichern.

- Vollsperrung Ruschorter Hauptdeich / Höhe Einmündung Tatenberger Weg (Veranstaltungsraum)

 

1.3. Aufstellung von Gefahrenzeichen und halbseitige Straßensperrung entlang des

Hauptdeichs und in den Zuwegungen zum Hauptdeich

Die VZ 138 StVO (Radfahrer) und dem Zusatz „Achtung Radrennen“ sind an allen Einmündungen des Hauptdeichs entlang der Radstrecke verkehrssicher aufzustellen.

Eine halbseitige (Vor-)Sperrung mit VZ 600-40 StVO und Zusatzzeichen 357 StVO(Sackgasse) sowie Zusatz „Radsportveranstaltung“ ist an nachfolgenden Standorten aufzustellen:

- halbseitige Sperrung Hower Hauptdeich/Warwischer Hauptdeich / Johannssenstegel Rtg Oortkaten

- halbseitige Sperrung Warwischer Hauptdeich / Wrauster Bogen (West) Rtg Oortkaten

- halbseitige Sperrung Durchdeich Höhe Süderquerweg Rtg Oortkaten

- halbseitige Sperrung Durchdeich in Richtung Ochsenwerder Elbdeich und in Richtung Warwischer Hinterdeich

- halbseitige Sperrung Oortkatenweg / aus Richtung Ochsenwerder Landscheideweg in Höhe Ende der Buskehre

- halbseitige Sperrung Ochsenwerder Landstraße / Elversweg

- halbseitige Sperrung Ochsenwerder Landstraße / Hofschläger Deich

- halbseitige Sperrung Ruschorter Hauptdeich / Tatenberger Weg

Die anderen Einmündungen (Nebenstrecken In de Wisch, Spadenländer Elbdeich, Dorfer Bogen, Ochsenwerder Elbdeich) zu den Hauptdeichen sind mit jeweils 3 Leitkegeln = VZ 610-40 StVO (Lübecker Hütchen) zu sichern.

 

1.4. Sackgassenbeschilderung VZ 357 StVO mit jeweils Zusätzen:

- Durchdeich / Ochsenwerder Elbdeich: VZ 357 StVO mit Zusatz: eingeschränkte Durchfahrt Hafen Oortkaten

 

1.5. Parkplätze

Die für die Veranstaltung vorhandenen Parkplätze am Warwischer Hinterdeich, Overwerder Weg und entlang des Overwerder Hauptdeichs/Overwerder Bogen sind in Absprache mit Bez. Bergedorf, MR 51

erkennbar auszuschildern. ( VZ 314 StVO Parkplatz mit Hinweispfeilen).

 

1.6. Einrichten einer Einbahnstraßenregelung auf dem Warwischer Hauptdeich zwischen

der Einmündung Warwischer Hinterdeich und Overwerder Weg vom Overwerder Weg in

Fahrtrichtung Hower Hauptdeich.

Warwischer Hauptdeich Höhe Warwischer Hinterdeich

Aufstellung von VZ 267 StVO –doppelseitig- (Verbot der Einfahrt) mit VZ 600-40 StVO (Absperrschranke)

in Fahrtrichtung Hohendeicher See

Aufstellung eines VZ 125 StVO (Gegenverkehr) in Fahrtrichtung Hower Hauptdeich

Warwischer Hauptdeich Höhe Overwerder Hauptdeich/Overwerder Weg

Aufstellung eines VZ 220-10 StVO (Einbahnstraße linksweisend) und eines VZ 353 StVO

(Einbahnstraße) in Fahrtrichtung Hower Hauptdeich

 

1.7. Fahrbahnrandbeschränkungen (Haltverbote) an nachfolgenden Orten:

Overwerder Weg –beidseitig- zwischen Overwerder Hauptdeich und Warwischer Hinterdeich

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283-30 StVO (Haltverbot – Mitte-),

283-20 StVO (Haltverbot –Ende-) mit Zusatzzeichen 1040-30 StVO „ Am 02.+03. 06. 2018

Warwischer Hinterdeich –beidseitig- zwischen Kuwerdamm-Ost und Haus Nr. 74 (vor der Kurve beginnend) Aufstellung von VZ 283-10 StVO, 283-30 StVO und 283-20 StVO mit Zusatzzeichen 1040-30 StVO „Am 03. 06. 2018“.

Overwerder Hauptdeich (wasserseitig) zwischen Overwerder Bogen-Ost und 10 m über die

Einmündungszone gegenüber dem Overwerder Weg (Rtg. Osten) hinaus:

Aufstellung von VZ 283-10 StVO, 283-30 StVO und 283-20 StVO mit Zusatzzeichen 1040-30 StVO „Am 03. 06. 2018“.

Die Fahrbahnrandbeschränkungen sind spätestens 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn aufzustellen.

 

1.8. Vorankündigungs-Großtafeln und U m l e i t u n g s a u s s c h i l d e r u n g:

Großtafeln mit folgendem Inhalt: Triathlon-Veranstaltung am 03.06.2018, 08-17 h zwischen

Warwischer Hauptdeich und Ruschorter Hauptdeich, Badestrand Hohendeicher See nicht nutzbar

Die Großtafeln sind 3 Wochen vorab an folgenden Orten zu stellen:

- Tatenberger Weg Höhe Ruschorter Hauptdeich (Rtg. Süden zeigend)

- Hower Hauptdeich Höhe Kirchwerder Landweg (Rtg. Westen zeigend)

- Durchdeich Höhe Ochsenwerder Landscheideweg/Süderquerweg

Einfache Umleitungsbeschilderung am Veranstaltungstag mit VZ 457 StVO (Umleitungsankündigung), VZ 454- 10 (Umleitungswegweiser links), 454- 20 (Umleitungswegweiser rechts) und VZ 459 StVO (Ende einer Umleitung).

Ausschilderung der Umleitungsstrecke über Hofschläger Weg / Ochsenwerder Landstraße / Ochsenwerder Landscheideweg / Süderquerweg / Johannssenstegel in beide Fahrtrichtungen.

 

Die Gestellung von Strecken – und Warnposten an der Radfahrstrecke Richtung Wendepunkt Ruschorter Hauptdeich (Deichkilometer 28,5) und an den Vorposten erfolgt in der Verantwortung

durch den Veranstalter:

Vorposten:

  • Hower Hauptdeich / Johannssenstegel (Vorposten mit Ableitung über Johannssenstegel /

Süderquerweg )

  • Warwischer Hauptdeich / Wrauster Bogen (West) (Vorposten mit Ableitung Wrauster Bogen/Rtg. Kirchwerder Schulweg)
  • Warwischer Hauptdeich / Warwischer Hinterdeich ( Posten mit Ableitung über Warwischer Hinterdeich)
  • Warwischer Hinterdeich/Overwerder Weg (mind. 3 Posten mit Sichtkontrolle: Veranstaltungsteilnehmer, Besucher der Veranstaltung und Anlieger zu den Wochenendhäusern
  • Overwerder Bogen – Badegäste abweisen, Sportbootnutzer/Surfer Rtg. Ochsenwerder

Elbdeich/Overwerder Hauptdeich schicken)

          Durchdeich/ Ochsenwerder Elbdeich/Warwischer Hinterdeich (Vorposten mit Sortierung/

Ableitung des Verkehrs)

  • Oortkatenweg / Ochsenwerder Landscheideweg (Vorposten mit Ableitung Ochsenwerder Landscheideweg)
  • Ochsenwerder Landstraße / Elversweg (Vorposten mit Ableitung Ochsenwerder Landstraße bzw. Ochsenwerder Landscheideweg)
  • Ochsenwerder Landstraße / Hofschläger Deich ( Vorposten mit Ableitung Rtg. Ochsenwerder Landstraße)
  • Ruschorter Hauptdeich / Tatenberger Weg ( Vorposten mit Ableitung Rtg. Hofschläger Weg)
  • Ochsenwerder Landscheideweg/Durchdeich (Vorposten mit Sortierung/ Ableitung von Verkehren, die zum Hauptdeich wollen)

 

Streckenposten:

  • Overwerder Hauptdeich / Overwerder Weg
  • Overwerder Hauptdeich / Overwerder Bogen - Ost -
  • Overwerder Hauptdeich / Overwerder Bogen - West –
  • Overwerder Hauptdeich / Oortkatenufer – West- (kein Radrennen entlang des Oortkatenufers)
  • Overwerder Hauptdeich / Oortkatenufer - Ost - (kein Radrennen entlang des Oortkatenufers)
  • Gauerter Hauptdeich / Ochsenwerder Elbdeich
  • Gauerter Hauptdeich / Oortkatenweg
  • Gauerter Hauptdeich / Ochsenwerder Elbdeich - Ost -
  • Gauerter Hauptdeich / Ochsenwerder Elbdeich - Mitte - (alternativ: Sperrmaterial)
  • Gauerter Hauptdeich / Ochsenwerder Elbdeich - West –
  • Gauerter Hauptdeich / Elversweg
  • Spadenländer Hauptdeich / Dorfer Bogen
  • Spadenländer Hauptdeich / Spadenländer Elbdeich – Ost (alternativ: Sperrmaterial)
  • Spadenländer Hauptdeich / Spadenländer Elbdeich – West (alternativ: Sperrmaterial)
  • Ruschorter Hauptdeich / Tatenberger Deich 255
  • Ruschorter Hauptdeich / In der Weide
  • Ruschorter Hauptdeich / Höhe Wendepunkt für die Radfahrer

Die Bewohner Overwerder und Overhaken sind über den Warwischer Hauptdeich/ Warwischer

Hinterdeich/ Overwerder Weg zum Overwerder Bogen zu führen.

Die berechtigten Anlieger Hafen Oortkaten und Surfschule sind über Ochsenwerder Elbdeich zur Auffahrt Oortkatenufer-West zu führen.

Der Einsatz der Warnposten ist direkt mit der Polizei abzusprechen / abzustimmen.

Die Warnposten haben die ankommenden Fahrzeugführer auf die Radsportveranstaltung hinzuweisen.

Innerhalb des Veranstaltungsraumes für die Radrennfahrer ist nur der Anwohnerverkehr zugelassen.

Die Teilnehmer des Radrennens sind darauf hinzuweisen, dass öffentlicher Verkehr auf der gesamten Radstrecke stattfindet. Es gilt die StVO.

 

Nach Beendigung des Radrennens werden die Sperrpunkte aufgehoben und nur die Sperrungen am unmittelbaren Veranstaltungsbereich Overwerder Hauptdeich zwischen Ochsenwerder Elbdeich und Warwischer Hinterdeich bleiben bestehen.

 

Die Vorposten Overwerder Hauptdeich/Oortkatenweg (Ableitung Rtg. Oortkatenweg) und Hower Hauptdeich / Johannssenstegel (Vorposten mit Ableitung über Johannssenstegel / Süderquerweg) bleiben hierfür bestehen.

 

Die Ordnungskräfte sind durch Armbinden oder Westen oder andere geeignete Hilfsmittel deutlich zu kennzeichnen.

Für das Radrennen ist ein ausreichend gekennzeichnetes Spitzen - und Schlussfahrzeug einzusetzen. Die Fahrzeuge müssen mit Abblendlicht fahren.

Absperrungen und Verkehrszeichen sind nach Beendigung der Veranstaltung unverzüglich (d. h. am gleichen Tag) zu entfernen.

Allen Weisungen von Polizeibeamten ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Polizei ist insbesondere berechtigt die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzubrechen, sofern besondere Umstände dieses erfordern.

Der Veranstalter gewährleistet eine ausreichende Anzahl an Rettungskräften und

Streckenkontrollfahrzeugen vor Ort.

 

Folgende Anlieger sollten bereits vorab zum Jahresanfang und wiederholt 4 Wochen vor der Veranstaltung informiert werden:

Bootslagerung Havekost, Oortkatenufer 5, Wassertreppe VI- 7372841

SSB Spezialschiffbau Oortkaten GmbH, Oortkatenufer 6, 73418890

Surfschule, Oortkatenufer 7372043

Lokal Marschländer Elblounge (ehemals: Goldener Kringel), Spadenländer Elbdeich 40–7374198

Swing-Golf, Gauerter Hauptdeich 73748122

Wochenendhäuser Overwerder: (3 Vereine) werden durch Frau Trilke 735 038 83 informiert.

Arbeiter Wassersportverein (AWV), Frau Stüwe, 040-6684243 oder Herr Jagemann 040-693 89 38 u. 0172-412 45 92

 

Der Veranstalter gewährleistet durch Postwurfsendungen oder ähnliches eine Kenntnisnahme der Anwohner innerhalb der Rennstrecke mit den dazugehörigen Sperrzeiten und den An- und Abfahrmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge.

 

Der Nachweis über das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes ist vor Beginn der Veranstaltung dem PK 43 - Abt. Verkehr - vorzulegen.

Für den Betrieb einer Lautsprecheranlage ist eine Ausnahmegenehmigung bei der Abt. für Umweltschutz – VS 31/ Bezirksamt - Bergedorf, zu beantragen.

Eine Sondernutzung durch das Bezirksamt Bergedorf / WBZ 31 ergeht gesondert.

Begründung: Die angeordneten Maßnahmen dienen der Verkehrslenkung im Umfeld der Veranstaltung und der Sicherung der Veranstaltungsteilnehmer.

 

Der ÖPNV wird in Abstimmung mit der VHH während des Radrennens am Sonntag, 03. 06. 2018, von ca. 08.30 Uhr bis ca. 16.30 Uhr über Johannssenstegel / Süderquerweg / Ochsenwerder Landscheideweg / Ochsenwerder Landstraße / Hofschläger Weg in beiden Fahrtrichtungen umgeleitet.

 

Eine Verkehrsmeldung wird durch PK 43 veranlasst.

 

 

IV. Osterfeuer des Unterhaltungsclubs „Gambrinus“ im Deichvorland Hower Hauptdeich in Höhe Sander Deichweg, 21037 Hamburg, am Sonnabend, den 31. März 2018

 

Antrag des Veranstalters „Unterhaltungsclub Gambrinus“ vom 24. Dezember 2017

 

Straßenverkehrsbehördliche Bedarfsanordnung

Zur Durchführung des „Osterfeuers“ am Sonnabend, den 31. März 2018, im Deichvorland Hower Hauptdeich / Höhe Sander Deichweg ordnet das Polizeikommissariat 43 (PK 43) als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde nachstehende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen gem. § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit § 29 Abs. 2 StVO an:

1. Hower Hauptdeich / Zollenspieker Hauptdeich:

Der Veranstaltungsraum zwischen der westlichen Einmündung Kirchwerder Elbdeich und der

Einmündung Kirchwerder Elbdeich / „Zur Lüttenburg“ ist für den Durchgangsverkehr am

Veranstaltungstag ab 18.00 Uhr zu sperren.

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind gem. beigefügtem VZ – Plan aufzustellen.

2. Hower Hauptdeich / Sander Deichweg:

Bereitstellen von Absperrgeräten und Verkehrszeichen –VZ- (unwirksam):

Die Absperrschranken Verkehrszeichen (VZ) 600 - 40 StVO (mit 5 betriebsbereiten roten Leuchten) sowie VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) sind am Hower Hauptdeich für eine doppelseitige Sperrung in Höhe Sander Deichweg bereitzuhalten und auf Anordnung des Polizeipostens (PP) Zollenspieker durch den Veranstalter wirksam aufzustellen.

Auf der Fahrbahn des Hower Hauptdeiches und des Zollenspieker Hauptdeiches (Veranstaltungsraum) ist ständig ein Rettungsweg von mindestens 4 Meter Breite für Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr und anderer Hilfsdienste freizuhalten.

An den Absperrungen und im Veranstaltungsraum hat der Veranstalter eigene Ordnungskräfte

einzusetzen, die insbesondere für den ordnungsgemäßen Zustand der Absperrung, die Sicherheit der Zuschauer und das ordnungsgemäße Abstellen von Fahrzeugen innerhalb des Veranstaltungsraumes verantwortlich sind.

3. Kirchwerder Elbdeich und In de Wisch:

Am Veranstaltungstage (ab 18.00 Uhr) wird der Kirchwerder Elbdeich zwischen dem Restaurant „Zur Lüttenburg“ und Einmündung Hower Hauptdeich und die Straße In de Wisch zwischen Sander Deichweg und Kirchwerder Elbdeich als Einbahnstraße in Ost-West-Richtung gem. VZ – Plan eingerichtet.

4. Kirchwerder Landweg / Süderquerweg / Kirchenheerweg:

Die angeordneten Vorwegweiser (Kirchenheerweg und Kirchwerder Landweg) und die

Umleitungsbeschilderung über Kirchwerder Landweg / Süderquerweg / Kirchenheerweg sind am Veranstaltungstage ab 18.00 Uhr zu aktivieren.

5. Sander Deichweg:

Der Sander Deichweg ist als Einsatzraum für Feuerwehr und Polizei freizuhalten.

6. Einrichtung von Fahrbahnrandbeschränkungen (Haltverbote):

Sander Deichweg beidseitig zwischen der Einmündung In de Wisch und Hower Hauptdeich:

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot –Anfang-) und VZ 283-20 StVO ( Haltverbot –Ende-), dazwischen alle 80 Meter VZ 283-30 StVO (Haltverbot –Mitte-). Sämtliche VZ 283 StVO sind mit Zusatzzeichen: „Von 29. März 2018, 18.00 Uhr bis 01. April 2018, 12.00 Uhr“ zu versehen.

Hower Hauptdeich in Höhe Einmündung Sander Deichweg ca. 100 Meter in beide Fahrtrichtungen der Einmündung auf dem Hower Hauptdeich:

Aufstellung von zwei VZ 283-10 StVO und zwei 283-20 StVO mit Zusatzzeichen „Von 29. März 2018, 18.00 Uhr bis 01. April 2018, 12.00 Uhr“

Die VZ 283 StVO mit Zusatzzeichen sind vier Tage vor Wirksamkeit aufzustellen.

 

7. Alle Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nach den Vorschriften der StVO

aufzustellen und zu beleuchten.

In Absprache mit dem Veranstalter wird eine Kontrolle der sich direkt auf der Straße befindlichen Absperrschranken (VZ 600 StVO) in einem Rhythmus von 15 – 30 Minuten durch den Veranstalter gewährleistet.

Weitere Ausführungsbestimmungen ergeben sich aus der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung mit Anlagen.

Die Vorabsperrungen auf dem Zollenspieker Hauptdeich / Kirchenheerweg und Hower Hauptdeich / Kirchwerder Landweg sind mit VZ 250 StVO und Zusatzzeichen „Anlieger und Besucher des Osterfeuers frei“ zu beschildern.

Alle dieser straßenverkehrsbehördlichen Bedarfsanordnung entgegenstehenden VZ sind während der Veranstaltung in geeigneter Form unwirksam zu machen.

 

8. Über das Aufstellen der Verkehrseinrichtungen ist der PP Curslack, Tel.: 7232791, zu

informieren.

 

9. Die als Anlage beigefügten Auflagen und Hinweise sind zu befolgen.

 

10. Nach Ende der Veranstaltung ist unverzüglich der ursprüngliche Zustand im öffentlichen Verkehrsraum wieder herzustellen.

Die Polizei behält sich vor, aufgrund besonderer Umstände, weitere Anordnungen vor Ort zu treffen.

 

Begründung:

Die vorstehenden straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen dienen der Verkehrslenkung, um den Straßenverkehr im Umfeld des Veranstaltungsraumes sicher zu führen und die Rettungswege vom und zum Veranstaltungsraum für Feuerwehr und andere Hilfsdienste freizuhalten. Durch die Einbahnstraßenführung wird zusätzlich Parkraum für die Besucher der Veranstaltung geschaffen.

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

Beschilderungsskizzen Osterfeuer