20-1233

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Mitteilung

Sachverhalt

 

I. A 25, AS HH-Neuallermöhe-West, Ausfahrtbereich Richtungsfahrbahn Westen Austausch  von vorfahrtsregelnden VZ, Markierung

 

1.  Anordnung

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde  ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die A 25, AS HH-Neuallermöhe-West, Ausfahrtbereich Richtungsfahrbahn Westen folgendes an: Austausch von vorfahrtsregelnden VZ, Markierung

 

2. Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

2.1. Austausch der VZ 205 StVO ( Verfahrt gewähren ) gegen VZ 206 StVO (Halt! Verfahrt gewähren)

2.2. Markierung einer Haltelinie VZ 294 StVO quer zur Fahrtrichtung gern. RmS-1 - zusätzlich zur vorhandenen Sichtlinie -s. Skizze-

 

3. Begründung

Die Ausfahrt der BAB 25 Neu Allermöhe West aus Richtung Geesthacht kommend ist durch eine unzureichende Sichtbeziehung nach links für die abfahrenden Fahrzeugführer gekennzeichnet:

1. durch hohen Bewuchs an der Böschung zwischen der Ausfahrrampe und der Fahrbahn der BAB

2. durch ein Betonelement des Brückengeländers an der Brücke über die BAB

Das VZ 206 (Halt, Vorfahrt gewähren / „Stopp-Schild") in Verbindung mit dem VZ 294 (Haltlinie) gewährleistet, dass sich die Verkehrsteilnehmer  mit ausreichender Vorsicht beim Abbiegen verhalten.

 

 

 

II. Weidenbaumsweg 14, Zufahrtsbereich Parkhaus - Auftragen einer kleinen Sperrmarkierung VZ 298 StVO

 

1. Anordnung

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für den Weidenbaumsweg 14, Zufahrtsbereich Parkhaus folgendes an: Auftragen einer kleinen Sperrmarkierung VZ 298 StVO

 

2. Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich: Auftragen einer kleinen Sperrmarkierung VZ 298 StVO mit kleinem angedeutetem Kurvenradius gem. Skizze in Höhe des bestehenden Haltebalkens (dieser ist z.B. durch Überkleben unkenntlich zu machen)

 

3. Begründung

Die Sperrmarkierung/Sperrfläche ist erforderlich zur Kennzeichnung der nicht für die Verkehrsführung benötigten befestigten Straßenfläche und zur Sicherung des Linksabbiegestreifens.

 

 

III. Friedrich-Frank-Bogen 42, Parkstreifen - Abbau des personbengebundenen Stellplatzes Nr. 15148/2016

 

1. Anordnung

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen derSicherheit und Ordnung des Verkehrs für den Friedrich-Frank-Bogen 42, Parkstreifen

folgendes an: Abbau des personbengebundenen Stellplatzes Nr. 15148/2016

 

2. Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich: Friedrich-Frank-Bogen 42, Parkstreifen: Abbau des VZ 314 StVO mit dem Zusatz 1044-11 StVO (Nr. 15148/2016)

 

3. Begründung

Der Stellplatzinhaber ist nach HH-Rahlstedt verzogen und benötigt den Stellplatz vor Ort ab dem 14.05.17 nicht mehr.

 

IV. Festmeile „Bergedorfer Stadtfest“ vom 14. Bis 16. Juli 2017

 

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für das „Bergedorfer Stadtfest 2017“

 

Unter Anwendung von § 45 StVO (Straßenverkehrsordnung) in Verbindung mit § 29 ( 2 ) StVO ordnet das Polizeikommissariat 43 als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde, im Einvernehmen mit dem Bezirksamt Bergedorf, für das „Bergedorfer Stadtfest 2017“ in Hamburg- Bergedorf in den Straßen Alte Holstenstraße (zwischen Marktkauf-Center und Vierlandenstraße), Ludwig-Rosenberg-Ring (Kreuzungsbereich Alte Holstenstraße), Weidenbaumsweg (auschließlich Parkhauszufahrt CCB) bis Alte Holstenstraße, Bahnhofsvorplatz, Johann-Adolf-Hasse-Platz / Kirchenvorplatz, Serrahnstraße, Vierlandenstraße zwischen Bergedorfer Schloßstraße und Hinterm Graben, Kaiser-Wilhelm-Platz, Vinhagenweg (Fußgängerbereich), Bergedorfer Schloßstraße zwischen Vierlandenstraße und Vinhagenweg, Bult sowie die Schloßwiese, von Freitag, dem 14.07.2017 bis Sonntag, dem 16.07.2017 nachstehende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen an.

Die Absprachen und Auflagen für die notwendigen Sicherungsmaßnahmen aufgrund der besonderen Sicherheitslage sind zeitnah unabhängig von der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung mit dem Bezirksamt Bergedorf und der Einsatzabteilung des PK 43 zu erörtern und festzulegen.

 

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen:

 

Alte Holstenstraße / Ludwig-Rosenberg-Ring

Sperrung analog Regelplan B I/17 der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95). Dazu sind in der Fußgängerzone Alte Holstenstraße Verkehrszeichen (Vz) 600-40 StVO (Absperrschranke –doppelseitig-) mit dem Vz 254 StVO (Verbot für Radfahrer) und dem Zusatzzeichen „Marktfläche“ zu Beginn des Veranstaltungsraumes aufzustellen.

Im Ludwig-Rosenberg-Ring ist die Fahrbahn in Richtung Norden mittels Vz 600-40 StVO, Vz 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art und Zusatzzeichen „Marktfläche“ unter Freihaltung des Kundenparkplatzes der Firma „Sport ABC“ zu sperren. Für Radfahrer ist in gleicher Höhe ein Vz 254 StVO mit dem Zusatz „Marktfläche“ aufzustellen.

In Höhe der Einmündung Hein-Möller-Weg ist zusätzlich ein Vz 357 StVO (Sackgasse) mit dem

Zusatzzeichen „keine Wendemöglichkeit für LKW“ aufzustellen.

Aus der Gegenrichtung ist der Geradeausfahrstreifen des Ludwig-Rosenberg-Rings in Höhe Wilhelm- Bergner-Straße mittels Vz 605-11 StVO (Leitbaken) abzusperren. Die Geradeausfahrt in Richtung Süden ist durch Aufstellung Vz 600-40 StVO, Vz 250 StVO mit Zusatzzeichen „Marktfläche“ und Vz 209-10 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung – links) zu unterbinden, sodass sämtlicher Fahrzeugverkehr in die Wilhelm-Bergner-Straße abgeleitet wird oder wenden kann.

 

Ludwig-Rosenberg-Ring, westliche Parkbucht vor Fußgängerzone Alte Holstenstraße

Aufstellung von Vz 283-10 StVO und Vz 283-20 StVO jeweils mit Zusatzzeichen 1052-39 StVO (auf dem Seitenstreifen).

 

Alte Holstenstraße zwischen Ludwig-Rosenberg-Ring und Weidenbaumsweg

Beidseitige Aufstellung von Vz 283-10 StVO, Vz 283-20 StVO und Vz 283-30 StVO, jeweils mit

Zusatzzeichen 1052-39 StVO (auf dem Seitenstreifen) in der Alten Holstenstraße.

Die Anlieger und Nutzer der Hinterhöfe Alte Holstenstraße 49 und 53 sind vom Veranstalter rechtzeitig über die Veranstaltung und die Sperrungen zu informieren.

 

Herzog-Carl-Friedrich-Platz in Richtung Alte Holstenstraße

Aufstellen von Verkehrszeichen 600-40 StVO mit Vz 250 StVO mit Zusatzzeichen „Marktfläche“,

sodass jeder Fahrzeugverkehr in die Alte Holstenstraße unterbunden wird.

 

Alte Holstenstraße – ZOB – Rampe-Ost („unten“)

Aufstellen von Vz 600-40 StVO mit Vz 250 StVO mit Zusatzzeichen „Marktfläche“ über die gesamte Breite, sodass jeder Fahrzeug- und Fußgängerverkehr von der Rampe in die Alte Holstenstraße unterbunden wird.

 

Alte Holstenstraße – ZOB – Rampe-Ost („oben“)

Aufstellen von Vz 600-40 StVO mit Vz 250 StVO, sodass jeder Fahrzeug- und Fußgängerverkehr vom ZOB auf die Rampe und weiter in die Alte Holstenstraße unterbunden wird.

 

Reetwerder in Richtung Alte Holstenstraße

Aufstellen von VZ 600-40 StVO mit VZ 250 und Zusatzzeichen „Marktfläche“

 

Ernst-Mantius-Straße in Richtung Alte Holstenstraße

Die Ernst-Mantius-Straße ist in Höhe Haus Nr. 3 in Fahrtrichtung Alte Holstenstraße auf gesamter Fahrbahnbreite mittels Vz 600-40 mit Vz 250 StVO mit Zusatzzeichen „Marktfläche“ für jeglichen Fahrzeugverkehr zu sperren.

Zusätzlich sind in der Ernst-Mantius-Straße in Höhe Chrysanderstraße und Reetwerder in

Fahrtrichtung Alte Holstenstraße Vz 600-40 StVO mit Vz 357 StVO (Sackgasse) mit Zusatzzeichen „Keine Wendemöglichkeiten für LKW“ aufzustellen.

Weidenbaumsweg

Die gesamte Fahrbahn ist nördlich der Zufahrt zum Parkhaus in Fahrtrichtung Alte Holstenstraße mit Vz 600-40 StVO mit Vz 250 StVO mit Zusatzzeichen „Marktfläche“ zu sperren.

Östlich der Einmündung Bergedorfer Straße / Weidenbaumsweg (Ost) ist ein Vz 357 StVO mit Zusatzzeichen 1000-20 StVO (Richtung rechtsweisend) und „Zufahrt Parkhaus frei“ aufzustellen.

Westlich der Einmündung Bergedorfer Straße / Weidenbaumsweg (Ost) ist ein Vz 357 StVO mit

Zusatzzeichen 1000-10 StVO (Richtung linksweisend) und „Zufahrt Parkhaus frei“ aufzustellen.

Aufstellung von Vz 283-10 StVO, Vz 283-20 StVO und Vz 283-30 StVO, jeweils mit Zusatzzeichen 1052-39 StVO (auf dem Seitenstreifen) südlich zwischen dem Bahnhofvorplatz und Alte Holstenstraße.

 

Bergedorfer Schloßstraße

Die Fahrbahn der Bergedorfer Schloßstraße ist hinter der Einmündung Vinhagenweg in Fahrtrichtung Vierlandenstraße halbseitig durch Vz 600-40 StVO mit Vz 250 StVO, Vz 357 StVO und den Zusatzzeichen „Marktfläche“; „Krankentransporte frei“ (Dialysepraxis) und „keine Wendemöglichkeit für LKW“ zu sperren.

Die Einbahnstraßenregelung zwischen Vinhagenweg und der Zufahrt zum Bergedorfer Schloß ist aufzuheben. Die vorhandenen Vz 220 StVO und Vz 267 StVO sind ebenfalls in geeigneter Weise unwirksam zu machen. Höhe Vinhagenweg ist das Vz 125 StVO (Gegenverkehr) aufzustellen.

In der Bergedorfer Schloßstraße, südlich der Einmündung Vinhagenweg, ist zusätzlich das Vz 267 StVO (beidseitig) in Richtung Parkhaus aufzustellen. Weiterhin ist das Vz 209-20 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) und Vz 125 StVO (Gegenverkehr) in der Bergedorfer Schloßstraße nördlich der Einmündung Vinhagenweg (Richtung Chrysanderstraße) aufzustellen.

Südlich der Einmündung des Vinhagenwegs ist dem Fahrverkehr in der Bergedorfer Schloßstraße die vorgeschriebene Fahrtrichtung –links- durch Aufstellung eines Vz 209-10 StVO anzuzeigen.

Die beiden tunnelartigen Zuwegungen in Höhe Karstadt zum Sachsentor sind mittels Vz 250 StVO mit Zusatzzeichen „Marktfläche“ zu sperren.

Auf der Süd- und Ostseite der Bergedorfer Schloßstraße ist zwischen Vinhagenweg und Vierlandenstraße durch Aufstellung von einem Vz 283-10 StVO (Haltverbot Anfang), einem Vz 283-20 StVO (Haltverbot Ende) und fünf Vz 283-30 StVO (Haltverbot Mitte) eine Haltverbotszone als Feuerwehrzufahrt einzurichten. Die vorhandenen Vz 286 StVO (zeitlich eingeschränktes Haltverbot), die Parkscheinregelung, sowie die zeitlichen Beschränkungen unter den Vz 283 StVO am Stellplatz für Krankentransportfahrzeuge (Dialysepraxis) sind unwirksam zu machen. Die beiden vorhandenen allgemeinen Behindertenstellplätze sind zu erhalten.

Das Dialysezentrum ist durch den Veranstalter zu informieren.

 

Alle Zuwegungen zum Bergedorfer Schlosspark von der Bergedorfer Schloßstraße, Chrysanderstraße und vom Vinhagenweg

Aufstellen von Vz 600-40 StVO mit Vz 250 StVO mit Zusatzzeichen „Marktfläche“.

 

Chrysanderstraße

Auf dem dortigen Parkstreifen vor dem bestehenden Behindertenparkplatz sind drei zusätzliche

Behindertenstellplätze einzurichten. Die vorhandene Fläche mit der Parkscheinregelung ist entsprechend einzuschränken. Chrysanderstraße zwischen Haus Nr. 2 (Ende der Parkbucht) und Reeperstieg (Zufahrt Feuerwehr) Aufstellung von Vz 283-10 StVO in Höhe Haus Nr. 2 a (Ende der baulichen Parkbucht) und Aufstellung von Vz 283-20 StVO in Höhe Haus Nr. 2 c (Höhe Foto-Bauer). Die aufzustellenden Vz 283 StVO sind den bestehenden Vz 283 StVO anzupassen.

 

Bult

Die Einbahnstraße ist ab der Einmündung Gräpelweg analog Regelplan BI/17 RSA durch Aufstellung Vz 600-40 StVO mit Vz 250 StVO zu sperren. Vz 214-10 (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und links) ist im Gräpelweg nördlich der Einmündung Bult und Vz 214-20 (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und rechts) südlich der Einmündung Bult aufzustellen. Beidseitige Aufstellung von VZ 283-10 StVO, VZ 283-20 StVO und Vz 283-30, im gesamten Verlauf der Straße.

 

Vierlandenstraße

Höhe Einmündung Vierlandenstraße / Hinterm Graben in Richtung „Block House“ sind die vorhanden Vz 267 StVO abzudecken. Rechtsseitig in Höhe Haus Nr. 15 ist das Vz 125 StVO (Gegenverkehr) aufzustellen.

 

Vierlandenstraße / Höhe Einmündung Hinterm Graben in Fahrtrichtung Johann-Adolf-Hasse-Platz

Die Vierlandenstraße ist nördlich der Einmündung Hinterm Graben in Fahrtrichtung Johann-Adolf- Hasse-Platz halbseitig durch Vz 600-40 StVO mit Vz 250 StVO, Vz 357 StVO und Zusatzzeichen „keine Wendemöglichkeit für LKW“, sowie „Parkplatz Block-House frei“ zu sperren.

 

Vierlandenstraße Nr. 4 - 12 (Seitenstreifen)

-Bereitstellungsraum für Einsatzcontainer-

Aufstellung von Vz 283-10 StVO mit Zusatzzeichen 1052-39 StVO (auf dem Seitenstreifen) in Höhe Vierlandenstraße Nr. 4 und Aufstellung von Vz 283-20 StVO mit Zusatzzeichen 1052-39 StVO Höhe Vierlandenstraße 12.

Die vorhandenen Vz zur Parkscheinregelung sind in geeigneter Weise für die Dauer der

Veranstaltung unwirksam zu machen.

 

Vierlandenstraße Nr. 3 - 7 (Seitenstreifen)

-Bereitstellungsraum für Einsatzfahrzeuge, Einsatzmittel- und WC-Container-

Aufstellung von Vz 283-20 StVO in Höhe Einmündung Bergedorfer Schloßstraße und Aufstellung von Vz 283-10 StVO in Höhe Einmündung Hinterm Graben. Die Vz 283 StVO sind mit Zusatzzeichen 1052-39 StVO (auf dem Seitenstreifen) auszuschildern.

 

Vierlandenstraße 8 / nördlich der Zufahrt zum Parkplatz „Block House“

Aufstellen von Vz 600-40 StVO mit Vz 250 StVO mit Zusatzzeichen „Marktfläche“

Hinterm Graben Auf der Nordseite der Straße Hinterm Graben ist zwischen der Stichstraße Wiebekingweg und der Zuwegung Hude durch Aufstellung von Vz 283-10 StVO, Vz 283-20 StVO und vier Vz 283-30 StVO eine Haltverbotszone als Feuerwehrzufahrt einzurichten.

Die vorhandenen Vz 286 StVO mit allen zeitlichen Beschränkungen sowie die Vz 314 StVO (Parkplatz) mit den zeitlichen Beschränkungen für den Parkscheinautomat sind für diesen Zeitraum unwirksam zu machen. Gilt nur für die Nordseite.

 

Wiebekingweg / Hinterm Graben

Auf der Ostseite der Stichstraße zwischen Hinterm Graben und Wiebekingweg ist durch das Aufstellen Vz 283-10 StVO und Vz 283-20 StVO eine Haltverbotszone (Feuerwehrdurchfahrt) einzurichten. Die vorhandenen Vz 286 StVO mit zeitlicher Befristung sind unwirksam zu machen.

 

Hinterm Graben Höhe Haus Nr. 31 (Zuwegung Richtung Sachsentor)

Aufstellen von Vz 600-40 StVO mit Vz 250 StVO mit Zusatzzeichen „Marktfläche“

 

Hinterm Graben / Hude

Aufstellen von Vz 600-40 StVO mit Vz 250 StVO mit Zusatzzeichen „Marktfläche“

 

Hinterm Graben / Zuwegung Geschäft „Rossmann“ und Neuer Mohnhof

Aufstellen von Vz 600-40 StVO mit Vz 250 StVO mit Zusatzzeichen „Marktfläche“

 

Wiebekingweg / Höhe Bergedorfer Markt (Zuwegung Sporthaus Karstadt)

Aufstellen von Vz 600-40 StVO mit Vz 250 StVO mit Zusatzzeichen „Marktfläche“

 

Sachsentor / Chrysanderstraße (Höhe Geschäft „Schüttfort“)

Aufstellen von Vz 600-40 StVO mit Vz 250 StVO mit Zusatzzeichen „Marktfläche“.

Die Zusatzzeichen zu Vz 242 StVO (Beginn eines Fußgängerbereichs) mit Angabe der zeitlich

begrenzte Freigabe für den Radverkehr in der Fußgängerzone Sachsentor sind an sämtlichen

Zuwegungen zum Sachsentor für die Dauer der Veranstaltung unwirksam zu machen.

 

Reinbeker Weg zwischen Einmündung Chrysanderstraße und Gräpelweg

-Umleitungsstrecke des ÖPNV

 

Grasredder –Ostseite- / Höhe Einmündung Reinbeker Weg

Aufstellung von Vz 283-10 StVO

 

Grasredder –Ostseite- Höhe Haus Nr. 2

Aufstellung von Vz 283-20 StVO (Die Beschilderung ist vor dem bestehenden VZ 283-10 StVO

aufzustellen)

 

Am Bahnhof

Beidseitige Aufstellung von Vz 283-10 StVO, Vz 283-20 StVO und Vz 283-30 StVO, jeweils mit Zusatzzeichen 1052-39 StVO (auf dem Seitenstreifen) im gesamten Verlauf der Straße Am Bahnhof. Die vorhandenen Vz 286 StVO mit Zusatzzeichen sind unwirksam zu machen.

Die vorhandenen Vz zur Parkscheinregelung sind in geeigneter Weise unwirksam zu machen. Die Mieter und Nutzer der Tiefgarage, sowie die Firma Rossmann, deren Ladezone nicht angefahren werden kann, sind vom Veranstalter zeitgerecht über die Sperrung der Straße zu informieren.

 

Gräpelweg

Beidseitig ist zwischen der Einmündung Wentorfer Straße und Augustastraße durch Vz 283- 10 StVO, Vz 283-30 StVO und Vz 283-20 StVO eine Halteverbotszone einzurichten. Die vorhandenen Vz 315 StVO (halbseitiges Gehwegparken) sind unwirksam zu machen.

Alle Vz 283 StVO sind vier Tage vor Veranstaltungsbeginn mit Zusatzzeichen 1042 StVO “Ab 12.07.2017, 19.00 Uhr bis 17.07. 2017, 12.00 Uhr“ aufzustellen.

Vorhandene, dieser Anordnung entgegenstehende, Beschilderung ist in geeigneter Weise unwirksam zumachen.

 

Einrichtung von provisorischen Bushaltestellen für den ÖPNV

Lohbrügger Landstraße Nr. 2 - 6 (Seitenstreifen)

Aufstellung von Vz 283-10 StVO mit Zusatzzeichen 1052-39 StVO Höhe Lohbrügger Landstraße Nr. 2. Aufstellung von Vz 283-20 StVO mit Zusatzzeichen 1052-39 StVO Höhe Lohbrügger Landstraße Nr. 6. Aufstellung von Vz 224 StVO (Haltestelle) in Höhe Lohbrügger Landstraße Nr. 4.

 

Sander Damm Nr. 41 / 43

Aufstellung von Vz 224 StVO auf der Westseite vom Sander Damm zwischen Haus Nr. 41 und Nr. 43.

 

Lohbrügger Markt - Ostseite –

Hinter der Einmündung Ludwig-Rosenberg-Ring in Richtung Am Beckerkamp. Anbringen von Vz 283- 10 StVO (Anfang) und Vz 283-20 StVO (Ende) mit Zusatzzeichen 1052-39 StVO im Seitenstreifen Höhe Lima 9. Aufstellung von Vz 224 StVO in Höhe Lima 9. Ab Mittwoch, den 12.07.2017, 19.00 Uhr, wird der Linienbusverkehr aus und in Richtung Lohbrügge über die Bergedorfer Straße umgeleitet. Die Ringlinie Bergedorf befährt eine Umleitungsstrecke. Die betroffenen Haltestellen werden von den VHH verlegt. Die VHH informieren ihre Fahrgäste rechtzeitig. Vz 224 StVO (Haltestellen) werden von den VHH in eigener Zuständigkeit und in Absprache mit PK 433 aufgestellt.

 

Einrichtung von zusätzlichen Behindertenstellplätzen

Als Ausgleich für aufgehobene Behindertenstellplätze im Veranstaltungsraum werden an nachfolgenden Orten durch Aufstellen von Vz 314 StVO (Parkplatz) mit Zusatzzeichen 1044-10 StVO (nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde) jeweils drei zusätzliche Behindertenstellplätze geschaffen:

 

Vinhagenweg –Südseite-

In Verlängerung der dortigen Behindertenstellplätze sind drei weitere Behindertenplätze in Fahrtrichtung Chrysanderstraße einzurichten. Die vorhandene Fläche mit der bestehenden Parkscheinregelung ist entsprechend einzuschränken.

 

Vierlandenstraße –Westseite-

Seitenstreifen vor Hausnummer 14 bis 16. Die vorhandene Fläche mit der bestehenden Parkscheinregelung ist entsprechend einzuschränken.

 

Ausweisung von Taxenhalteposten während des Stadtfestes

Südseite des Vinhagenwegs in Fahrtrichtung Chrysanderstraße durch Aufstellung von Vz 229 StVO (Taxenstand) -Anfang und Ende- in Verlängerung der provisorischen Behindertenparkplätze bis zur Einmündung Chrysanderstraße. Die vorhandene Parkscheinregelung mit den bestehenden Vz 286 StVO sind während dieser Zeit in geeigneter Weise unwirksam zu machen.

Auf der westlich vom Weidenbaumsweg-Ost gelegenen Dreieckfläche durch Aufstellung von Vz 229- 10 StVO (Taxenstand Anfang) in ca. 5 m Entfernung zur Gehwegüberfahrt (vor Lichtmast 254 / Bergedorfer Straße (B 5) und Vz 229-20 StVO (Taxenstand Ende) ca. 2 m vor Beginn der Fernreisebushaltestelle. Anfahrt ausschließlich über Bergedorfer Straße und die vorhandene

Gehwegüberfahrt nutzend.

 

Sonstige Auflagen und Hinweise

Der Veranstalter legt dem PK 433 –Straßenverkehrsbehörde- einen Verkehrszeichenplan vor. In Absprache mit dem Veranstalter und dem Bezirksamt Bergedorf erfolgt die Sperrung der Marktfläche und der betroffenen Straßen am Mittwoch, 12.07.2017, ab 19.00 Uhr.

Die Verkehrszeichen sind gut sichtbar, stand- und verdrehsicher aufzustellen. Sie müssen den Anforderungen der anerkannten Gütebedingungen genügen. Verkehrszeichen/ Verkehrseinrichtungen mit mangelnder Sichtbarkeit dürfen nicht verwendet werden.

 

Aufbau, Unterhaltung und Abbau der Verkehrszeichen und Einrichtungen haben nach Rücksprache / Information des PK 43 durch eine Fachfirma zu erfolgen. Beim Aufstellen der VZ und Einrichtungen ist ein Beamter des PK 43 zu beteiligen.

 

Vorhandene, dieser Anordnung entgegenstehenden Vz, sind für die Dauer der Veranstaltung in

geeigneter Weise unwirksam zu machen.

 

Nach Beendigung der Veranstaltung und Abbau im Veranstaltungsraum sind sämtliche für die Veranstaltung getroffenen Maßnahmen aufzuheben / abzubauen. Der benötigte Veranstaltungsraum wird zur Marktfläche erklärt.

 

Der Lieferverkehr für den im Veranstaltungsraum ansässigen Einzelhandel und die Marktbeschicker ist durch den Veranstalter zu koordinieren und zu gewährleisten.

 

Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG treffen in eigener Zuständigkeit die erforderlichen fahrtechnischen Maßnahmen.

 

Die Auflagen der Feuerwehr hinsichtlich vorzuhaltender Rettungsgassen und Aufstellflächen sind unbedingt einzuhalten.

 

In Abstimmung mit dem Bezirksamt Bergedorf wurden folgende Veranstaltungszeiten festgelegt:

 

Freitag, den 14.07.2017, von 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr

-Ende des Musikprogramms um 23.30 Uhr-

Sonnabend, den 15.07.2017, von 11.00 Uhr bis 00.30 Uhr

-Ende des Musikprogramms um 24.00 Uhr-

Sonntag, den 16.07.2017, von 12.00 Uhr bis 21.00 Uhr

-Ende des Musikprogramms bis 21.00 Uhr

 

Am Eröffnungstag (14.07.2017) wird die Feuerwehr zusammen mit dem Veranstalter die Meile mit einem Leiterwagen durchfahren.

 

Über die Ausnahmegenehmigung nach der –BimSchVO- ergeht ein besonderer Bescheid durch das Bezirksamt Bergedorf.

Über die Vertragsgestaltung ist sicher zu stellen, dass durch -B/VS 31 – jederzeit Einfluss auf den Lärmpegel genommen werden kann.

 

Eine Verkehrsmeldung über die Straßensperrungen an die beteiligten Behörden/Presse erfolgt durch das PK 43.

 

Die „Allgemeinen Anordnungen und Hinweise“ gem. Anlage sind Bestandteil dieser Anordnung. Weitere Maßnahmen, die lagebedingt erforderlich werden, behält sich das PK 43 jederzeit vor.

 

Begründung:

Die angeordneten Maßnahmen dienen der Verkehrslenkung, um den Fahrzeugverkehr im Umfeld des Veranstaltungsraumes sicher zu führen und die Rettungswege für die Feuerwehr und Hilfsdienste vom und zum Veranstaltungsraum freizuhalten

 

Standorte der beteiligten Dienststellen für das Stadtfest

Parkbuchten Vierlandenstraße / Haspa / Blockhouse:

Einsatzzentrale PK 43 und Feuerwehr in Containern.

 

Sonderausweise

Sonderausweise für die Betreiber werden durch die WAGS im Einvernehmen mit dem Bezirksamt ausgestellt. Die Betreiber beantragen für die erforderlichen Versorgungsfahrzeuge beim PK 433 eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzonen während der Aufbauphase. Eine Liste der Betreiber wird vom Veranstalter an das PK 43 nachgereicht.

 

Schutz des Marktgeländes

Den Schutz des Marktgeländes über den Gesamtzeitraum, auch während der Nachtzeit, übernimmt ein privates Bewachungsunternehmen. Das Bewachungsunternehmen hat eine durchgehende Erreichbarkeit zu gewährleisten.

Der Veranstalter erstellt eine Liste der teilnehmenden Schausteller und deren Erreichbarkeit, sowie einen Lageplan der Verkaufsstände und überlässt diese der Polizei.

Zwecks LSA-Schaltungen im Umfeld vom Bergedorfer Stadtfest setzt sich das PK 43 mit VD 53

(Verkehrsleitzentrale) in Verbindung. Alle LSA im Zuge der Bergedorfer Straße (B 5) werden für die Dauer der Veranstaltung während der Nachtzeit nicht abgeschaltet. Hierzu gehört auch die

Lichtsignalanlage Weidenbaumsweg / Ernst-Mantius-Straße / Alte Holstenstraße.

 

V. Ernst-Mantius-Straße zwischen 2-10 - Anpassen der Geschwindigkeitsbeschränkungen

 

1. Anordnung

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Ernst-Mantius-Straße zwischen 2-10 folgendes an: Anpassen der unterschiedlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen

 

2 .Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Ernst-Mantius-Straße zwischen 2-10: Abbau von VZ:

2.1. Ernst-Mantius-Straße 2-8, Abbau des VZ 274.2-51 StVO (Zone 20-Ende)

2.2. Ernst-Mantius-Straße 2-8, Abbau des VZ 274-53 StVO (zul.Geschwindigkeit 30 km/h)

2.3. Ernst-Mantius-Straße 5, Abbau des VZ 274.1-51 StVO (Zone 20-Beginn)

2.4. Ernst-Mantius-Straße 7-9, Abbau des VZ 274-53 StVO (zul.Geschwindigkeit 30 km/h)

 

 

 

2.5. Ernst-Mantius-Straße/Reetwerder (südlich), Aufbau des VZ 274.1-51 StVO (Zone 20-Beginn)

2.6. Ernst-Mantius-Straße 10, Aufbau der VZ 274.2-51 StVO (Zone 20-Ende) und VZ 274-53 StVO (zul.Geschwindigkeit 30 km/h)

 

3 Begründung

Der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich wurde in der Neubaumaßnahme im November 2016 fertig gestellt, wobei die Ausbaugrenze an der Ernst-Mantius-Straße 2 endete.

Die Ernst-Mantius-Straße ist bis zum Reetwerder mit öffentlichen Geschäften und öffentlichen Einrichtungen geprägt. Die vorhandenen Parkstände entsprechen im Grunde dem umgesetzten Konzept des angrenzenden Geschäftsbereichs. Das Zonenbewußtsein der 20 er Zone insbesondere in der Annäherung an den Kreisverkehr wirkt zudem verkehrsberuhigend. Der Einmündungsbereich der Straße Reetwerder bleibt eigenständig außerhalb des Geschäftsbereichs bestehen, um die vorhandene bewährte Vorfahrtssituation zu belassen.

Die Einbeziehung des Streckenabschnitts in den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich entspricht zudem dem von den Fraktionen vorgetragenen Wunsch auf Erweiterung

 

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine