21-1759.01

Straftaten an den Bahnhöfen im Bezirk Bergedorf

Antwort

Letzte Beratung: 29.06.2023 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.5

Sachverhalt

 

Auskunftsersuchen der BAbg. Eugen Seiler, Reinhard Krohn, Peter Winkelbach, Herbert Meyer - AfD Fraktion Bergedorf

Während Hamburg insgesamt in Bezug auf Straftaten an Bahnhöfen als trauriger Vorreiter gilt, stellt sich die Frage, wie es in den einzelnen Bezirken aussieht. Im Bezirk Bergedorf gibt es insgesamt fünf Bahnhöfe - Bergedorf, Nettelnburg, Allermöhe, Mittlerer Landweg und Billwerder-Moorfleet. Obwohl es keine genauen Zahlen gibt, ist anzunehmen, dass auch an diesen Bahnhöfen Straftaten auftreten. Es ist jedoch wichtig, zu betonen, dass Bahnhöfe in der Regel öffentliche Orte sind und es somit immer ein gewisses Risiko gibt. Dennoch sollten alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit an den Bahnhöfen im Bezirk Bergedorf zu gewährleisten

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2022 an den Bahnhöfen Bergedorf, Nettelnburg, Allermöhe, Mittlerer Landweg und Billwerder-Moorfleet verübt und wie sind diese Straftaten nach Art aufgeschlüsselt?

 

  1. Wie sieht die Entwicklung der Straftaten an den genannten Bahnhöfen in den Jahren 2021 und 2020 aus?

 

Die Polizei erfasst Straftaten gemäß den Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die statistische Erfassung eines Falles erfolgt mit Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen durch die für die Endbearbeitung zuständige Dienststelle bei endgültiger Abgabe der entstandenen Ermittlungsvorgänge bzw. des Schlussberichts an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt.

Die räumliche Erfassung in der PKS erfolgt in ihrer kleinsten Einheit nach Ortsteilen (OT). Die Auswertung einer einzelnen Straße oder Adresse ist in der PKS nicht vorgesehen.

Die Auswertung von PKS-Daten in Tabellenform als standardisierte Ergebnistabellen unterliegt einem bundesweit abgestimmten Prozess. Darin wird fachlich beschrieben, wie die PKS-Daten zu erheben sind und wie sie in den jeweiligen Ergebnistabellen ausgewertet werden.

Seit dem 1. Januar 2017 werden durch die Polizei Hamburg in der PKS Tatörtlichkeiten wie beispiels­­weise „Bahnsteig“, „sonstige Tatörtlichkeit Bahnhof“ und „Bahnanlage“ gesondert erfasst; nach Bahnhöfen (Fern-, S- und U-Bahnhöfe) oder Bahnlinien (Fern-, S- und U-Bahnen) wird hierbei nicht differenziert. PKS-Auswertungen zu einzelnen Bahnhöfen sind jedoch nur dann möglich, wenn sich in einem Ortsteil (OT) lediglich ein Bahnhof befindet. In dem Ortsteil 602 (Bergedorf) befinden sich die beiden Bahnhöfe Bergedorf und Nettelnburg, im Ortsteil 611 (Billwerder) die Bahnhöfe Allermöhe, Mittlerer Landweg und Billwerder-Moorfleet.

 

Eine Auswertung zu Tatörtlichkeiten ist lediglich für das aktuelle Jahr und das Vorjahr möglich. Eine Aussage über die Entwicklung der Straftaten an den genannten Bahnhöfen für die Jahre 2020 und 2021 kann daher mit der PKS nicht getroffen werden.

 

Darüber hinaus werden Statistiken im Sinne der Fragestellungen bei der Polizei nicht geführt. Zur Beantwortung der Fragen wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei den zuständigen Ermittlungsdienststellen der Polizei erforderlich. Die Auswertung von mehreren hunderttausend Akten ist in der für die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

 

Im Übrigen siehe Anlage.

 

  1. Wie viele der Straftaten, die an den genannten Bahnhöfen verübt wurden, wurden von Tätern ohne deutsche Staatsangehörigkeit begangen?

Eine Verknüpfung von Tatverdächtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit Fällen der Tatörtlichkeit „Bahnsteig“, „sonstige Tatörtlichkeit Bahnhof“ und „Bahnanlage“ ist nicht möglich.

 

Im Übrigen siehe Antwort zu 1 und 2.

 

  1. Welche Maßnahmen werden von den Behörden ergriffen, um die Sicherheit an den Bahnhöfen im Bezirk Bergedorf zu erhöhen?

 

  1. Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und der Deutschen Bahn in Bezug auf die Sicherheit an den genannten Bahnhöfen aus?

 

Die Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird in Hamburg als Schwerpunkt betrachtet. Am 5. Juli 2011 wurde die „Sicherheitsvereinbarung ÖPNV - Hamburg“ zwischen der Behörde für Inneres und Sport, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, der Bundespolizei, der Hamburger Hochbahn AG, der S-Bahn Hamburg GmbH, dem Hamburger Verkehrsverbund GmbH und der Polizei Hamburg abgeschlossen. Ziel ist es, durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen die bestmögliche Sicherheit für die Nutzerinnen und Nutzer der Fahrzeuge und Anlagen des ÖPNV in Hamburg zu erreichen.

 

Die dazugehörigen Rahmenbedingungen, Anforderungen und Ziele der Zusammenarbeit werden unter Bildung einer Lenkungsgruppe festgehalten und geregelt. Das Tätigwerden der einzelnen Behörden und Institutionen erfolgt jeweils im eigenen Zuständigkeitsbereich und wird in der Lenkungsgruppe koordiniert.

 

Es werden neben der sich aktuell im Fokus befindlichen Lageentwicklung am Hauptbahnhof auch andere Örtlichkeiten des ÖPNV betrachtet.

 

Um einer Verfestigung von entsprechenden Kriminalitätsfeldern niederschwellig entgegenzuwirken, werden durch das örtlich zuständige Polizeikommissariat (PK) 43 Schwerpunkteinsätze in Form von präventiven sowie repressiven Präsenzmaßnahmen durchgeführt. Diese werden durch Beamte des Jugendschutzes flankiert. Zudem werden Kräfte des täglichen Dienstes im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung anlassbezogen tätig.

 

Darüber hinaus trifft die Polizei im Sinne der Fragestellung im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

 

Im Übrigen siehe Bürgerschaftsdrucksachen 20/2007 und 21/9281.

 

Petitum/Beschluss

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