21-1156

Stellungnahme zum Haushaltsplanentwurf 2023/24, Bezirksamt Bergedorf Rahmenzuweisung 1-254.09.01.X05.001 Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit -Betriebsausgaben Rahmenzuweisung 1-254.09.02.X05.001 Förderung der Erziehung in der Familie -Betriebsausgaben Rahmenzuweisung 1-254.09.03.X05 Sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe -Betriebsausgaben Rahmenzuweisung Kinder- und Jugendarbeit Investitionen

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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23.11.2021
Ö 4
Sachverhalt

 

 

Das Bezirksamt Bergedorf nimmt im Rahmen der fachlichen Vorabstimmung zum Haushaltsplanentwurf 2023/2024 wie folgt Stellung:

 

Änderungen an den bestehenden Schlüsselmodellen werden nicht gewünscht.

 

Vorausgeschickt wird angemerkt, dass über die nachstehend aufgeführte Anmeldung ausschließlich der Status Quo in der Offenen Arbeit erhalten werden kann. Um eine Weiterentwicklung und Ausrichtung der Einrichtungen an den geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu ermöglichen sowie eine angemessenen Qualität der Leistungen zu ermöglichen, bedarf es

 

a)      zusätzlicher Mittel für Stellen in den Einrichtungen,

b)      einer auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten sowie

c)      einer angemessene Sach- und Honorarmittelausstattung.

d)       

Diese zusätzlichen Bedarfe finden sich in diesem Schreiben nicht wieder. Das Bezirksamt würde sich über einen Austausch hierüber freuen.

 

Der Bezirk Bergedorf beantragt für den Doppelhaushalt 2023/2024 folgende Anhebung der Rahmenzuweisungen:

 

Eine Aufstockung der Rahmenzuweisung 1-254.09.01.X05.001 in 2023 um 412.334,20 € sowie in 2024 um 543.096,07.

 

Eine Aufstockung der Rahmenzuweisung 1-254.09.02.X05.001 in 2023 um 81.972,00 sowie in 2024 um 110.611,36.

 

 

Eine Aufstockung der Rahmenzuweisung 1-254.09.03.X05 in 2023 um 14.608,00 sowie in 2024 um 30.119,04.

 

 

Aus den Rahmenzuweisungen erbringt das Bezirksamt Transferleistungen an die freien Träger der Jugendhilfe. 80% dieser Leistungen werden für Personalkosten, die weiteren Anteile für Sach- und Honorarkosten eingesetzt.

Erhöhungen der Personalkosten durch Tarifsteigerungen wurden in der Vergangenheit bisher nicht in voller Gänze in den Ansätzen berücksichtigt. Für den DH 2023/24 kann davon ausgegangen werden, dass es erneut Tarifsteigerungen bei den Personalkosten gegeben wird. Hierfür wurde eine Tarifsteigerung von 3 % im Personalkostenbereich der Rahmenzuweisungen angenommen.

 

Rahmenzuweisungen unterliegen Rahmenbedingungen, die sich einer Steuerung durch die Bezirksämter oder Zuwendungsempfänger entziehen. Hierzu zählen insbesondere die Kostensteigerungen bei Betriebskosten, Sachmittel und Honorarkosten. Anders als bei den Tarifsteigerungen sind diese Steigerungen nicht bekannt, daher wird bei den Betriebs-, Sach-und Honorarkosten im Transferbereich von einer Steigerung von 10 % ausgegangen.

 

Im Verlauf der vergangenen Jahre hat sich herausgestellt, dass zur Sanierung und Gebäudeunterhaltung der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit keine ausreichenden konsumtiven Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Zum Ausgleich dieses strukturellen Defizites meldet das Bezirksamt entsprechende zusätzliche Mittel an.

 

Für die Betriebs- Sach- und Honorarkosten der kommunalen Einrichtungen in den RZ OKJA und FamFö wird von einer Kostenerhöhung äquivalent des Transferbereiches angenommen und beantragt.

 

Für die Arbeit mit Geflüchteten wurden dem Bezirksamt für den Doppelhaushalt 21/22 Betriebsmittel für den Jugendclub Gleis 1 pro Jahr zur Verfügung gestellt. Es wird beantragt die Mittel auch weiterhin zur Verfügung zu stellen und zumindest die Kostensteigerungen aus Personal- und Betriebskostensteigerungen hierbei zu berücksichtigen.

 

Ebenfalls für die Arbeit mit Geflüchteten wurden für den Doppelhaushalt 21/22 Betriebsmittel für den Betrieb der Einrichtung Haus 23 zur Elternbildung im Bereich der Unterkunft am Gleisdreieck zur Verfügung gestellt. Es wird beantragt die Mittel auch weiterhin zur Verfügung zu stellen und zumindest die Kostensteigerungen aus Personal- und Betriebskostensteigerungen hierbei zu berücksichtigen.

 

Durch die Mehrbedarfsdrucksache 21/1395 werden den Bezirksämtern im Rahmen der Fremdbewirtschaftung (Integration von Flüchtlingen SHA) Mittel für die Arbeit mit Geflüchteten zur Verfügung gestellt. Mit dem Hamburger Integrationsfonds wurde das Projekt „Jungentreff plus“ mit der Perspektive auf eine Verstetigung gefördert.

Die Integration geflüchteter Kinder- und Jugendlicher wird eine bleibende Herausforderung für die kommunalen und freien Träger der Jugendhilfe bleiben. Es wird daher eine feste Verankerung dieser Projektmittel und Projekte angemeldet und beantragt die Mittel im Doppelhaushalt 2023/2024 durch die Aufnahme in den Rahmenzuweisungen dauerhaft zur Verfügung zu stellen.

 

Mit der Fertigstellung der Jugendeinrichtung „Jugendclub im Quartier“, ehemals Haus der Jugend Lichtwarkhaus, werden zukünftig Miet- und Betriebskosten zu erbringen sein. Bisher war die kommunale Einrichtung in den Räumlichkeiten des ehemaligen und zwischenzeitlich abgerissenen Lichtwarkhauses verortet. Kosten, auch für die derzeitige Zwischenlösung, für die Rahmenzuweisung entstanden nicht, da diese aus dem Einzelplan des Bezirksamtes bestritten wurden bzw. werden. Durch den Neubau wird es zu einem Vermieter/Mieter-Modell mit der Sprinkenhof kommen, durch das zusätzliche Miet- und Betriebskosten zu erbringen sein werden. Der Bezirk beantragt daher für den Doppelhaushalt 2023/2024 die zu erwartenden Mehrkosten.

 

Im Bezirksamt Bergedorf besteht im Bereich der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ein Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 4.600.000 € der nachweislich über eine Investitionsliste erfasst ist.

 

Als prioritär werden die Maßnahmen eingestuft, bei denen eine RISE Ko-Finanzierung möglich wäre.

 

Für den Doppelhaushalt 2023/2024 beantragt der Bezirk daher Investitionsmittel zur Sanierung des Jugendzentrums Juzena in Neuallermöhe (RISE) für das Haus der Jugend Heckkaten, (PinkHaus), sowie das Spielhaus Friedrich-Frank-Bogen in Bergedorf-West (RISE) sowie des Jugendhauses Boberg und weiterer kleinerer Einzelmaßnahmen.

Die dezidiertere Bezifferung aller angemeldeten Bedarfe ist den beigefügten Anmeldeformularen zu entnehmen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung an und empfiehlt der Bezirksversammlung Bergedorf, dies ebenfalls zu tun.

 

 

Anhänge

 

 Keine.