22-0641.01

Stellungnahme des JHA Bergedorf zur akuten Unterfinanzierung der Familienförderung und Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Bezirk Bergedorf

Stellungnahme

Sachverhalt

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) vom 16.12.2025 wurde über die Stellungnahme des JHA Altona zur akuten Unterfinanzierung der Familienförderung und Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) beraten. Die Stellungnahme ist der Drucksache als Anlage beigefügt.

Der JHA sieht die Notwendigkeit zum Erhalt der Mittel. Er übernimmt die Stellungnahme und schließt sich dieser einstimmig an.

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) nimmt zur o.g. Anfrage wie folgt Stellung:

Die Einrichtungen und Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), der Jugendsozialarbeit (JSA), der Familienförderung (FamFö) sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) sind ein zentraler Bestandteil der Hamburger Jugendhilfe und leisten einen wichtigen Beitrag zu einem guten Aufwachsen junger Menschen in Hamburg. Sie bieten jungen Menschen und ihren Familien vielfältige Unterstützungsleistungen, Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung, zur Mitgestaltung und zur sozialen Teilhabe. Die Trägerlandschaft in Hamburg ist ausgesprochen divers und geht mit ihren unterschiedlichen Konzepten und Angeboten auf die vielfältigen Bedürfnisse und Lebenslagen der jeweiligen Zielgruppen ein.

Die für Familie zuständige Behörde verantwortet unter Beachtung der Wahrung einer verantwortungsvollen Haushaltsführung sowie auf der Grundlage einer bedarfsorientierten Angebotslandschaft eine angemessene und verlässliche Deckung der entsprechenden Bedarfe. Die Planungen sind jeweils innerhalb der vom Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen. Im Ergebnis ist es der für Familie zuständigen Behörde gelungen, dass die Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe im aktuellen Doppelhaushalt 2025/2026 erneut erhöht werden konnten: im Haushaltsplan 2025/2026 ist eine Steigerung der Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe um insg. über 4,5 Mio. Euro gegenüber den entsprechenden Haushaltsansätzen 2024 vorgesehen. Für den Bezirk Bergedorf wurden die drei Rahmenzuweisungen gegenüber den Planwerten 2024 um 461.000 Euro auf 4.465.000 Euroin 2025 und auf 4.609.000 Euro in 2026 erhöht. Über die Mittel der Rahmenzuweisungen hinaus stehen den Bezirksämtern für die Arbeitsfelder der Familienförderung sowie SAJF noch Mittel über Fremdbewirtschaftungsvereinbarungen für die Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe sowie die Stadtteileltern, Familienteams und Erziehungsberatungsstellen zur Verfügung. Zur Deckung besonderer Bedarfslagen werden die Bezirksämter seit einigen Jahren im Bereich der Familienförderung darüber hinaus durch flüchtlingsbedingte Mehrbedarfsmittel unterstützt. Daneben stehen den Bezirksämtern Mittel für Sozialräumliche Integrationsnetzwerke (SIN) zur Integration von geflüchteten jungen Menschen und ihren Familien zur Verfügung.

Die den Bezirksämtern zur Verfügung gestellten Mittel sollen ermöglichen, in Hamburg vielfältige, umfangreiche und insbesondere bedarfsgerechte Angebote für junge Menschen und ihre Familien vorzuhalten. Hierzu gehört auch, neue Bedarfslagen der jeweiligen Zielgruppen zu identifizieren und diese bei den entsprechenden Konzept- und Angebotsplanungen zu berücksichtigen. Dabei sind die verfügbaren Mittel zu beachten und ggf. Umsteuerungen in der Angebotslandschaft vorzunehmen. Über die Bewilligung der von den Trägern beantragten Mittel, die Verteilung der im Bezirk verfügbaren Mittel der Rahmenzuweisungen sowie der ggf. neuen Schwerpunktsetzungen in den Arbeitsfeldern entscheiden die Jugendhilfeausschüsse im Rahmen der bezirklichen Jugendhilfeplanung (vgl. § 71 SGB VIII sowie § 37 BezVG, unter Beachtung § 80 SGB VIII).

Um den Bezirksämtern mehr Spielräume zu eröffnen, dürfen die Mittel aus den Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe in vollem Umfang zur wechselseitigen Deckung eingesetzt werden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Anhänge

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