21-1850

Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE in der Bezirksversammlung Bergedorf zur Inbetriebnahme der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der Kurt-A.-Körber-Chaussee 41 a im Bezirk Hamburg-Bergedorf, Stadtteil Bergedorf Hier: Anhörung der Bezirksversammlung Hamburg-Bergedorf gem. § 28 BezVG

Stellungnahme

Letzte Beratung: 31.08.2023 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.1

Sachverhalt

 

Unsere Fraktion nimmt zu der geplanten Inbetriebnahme des Interimsstandortes der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der Kurt-A.-Körber-Chaussee wie folgt Stellung:

 

Grundsätzlich können wir der Einschätzung zur Ausgangslage zustimmen. Der Bezirk Bergedorf braucht zur Schaffung von dringend erforderlichen Unterkunftsplätzen den vorgesehenen Platz in der Kurt-A.-Körber-Chaussee 41a zur Unterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden sowie obdachlosen Menschen schnellstmöglich.

 

Aus den Erfahrungen mit der ehemaligen Unterkunft Curslacker Neuer Deich II im Bezirk Bergedorf halten wir folgende Bedingungen zum Betrieb der Unterkünfte für notwendig:

 

  1. Große Konflikte treten in Unterkünften immer dann auf, wenn die Bewohnenden keine abschließbare Wohnungseingangstür haben. Die Eltern bzw. alleinlebenden Elternteile lassen ihre Kinder, da die Räume von außen geöffnet werden können, nicht allein in einem Raum. Diese Vorsichtsmaßnahme wird oft durch traumatisierende Kriegserfahrungen verstärkt. Die Folge ist, dass Eltern und Kinder zusätzlich zur vorhandenen Enge sehr eng zusammenleben und die Kinder wenige Möglichkeiten haben, sich eigenständig zu entwickeln, da ein individueller Rückzug und Spielraum fehlt. Auch den Eltern fehlt oft ein Rückzugsraum, in dem sie ohne die Kinder vor allen Dingen sich bei Problemen austauschen und diese miteinander besprechen können.

 

  1. Das Problem kann gelöst werden, in dem Klingeln und Namensschilder außen angebracht werden und Besucherinnen und Besucher klingeln müssen. Die Eingangstür schließt automatisch nach dem Betreten der Unterkunft. Besucherinnen und Besucher müssen klingeln und ihnen wird die Eingangstür von den Bewohnerinnen und Bewohnern geöffnet. Mit diesem Schließ- und Klingelsystem der Eingangstür in der Unterkunft können betriebsfremde Personen den Unterkunftsbereich nicht betreten, auch die unbefugte Nutzung der Toiletten und Duschbereiche entfällt. Für die in einer Unterkunft lebenden Menschen ist diese Sicherheit aufgrund von traumatisierenden Erfahrungen besonders wichtig.

 

  1. Diese gilt besonders für Familien, die im Obergeschoß wohnen und die die im Erdgeschoß befindlichen Gemeinschaftsräume nutzen wollen. Sie brauchen die Sicherheit, dass sie ihre Wohnräume abschließen können, um sich ungestört im Erdgeschoßbereich oder draußen aufhalten zu können.

 

  1. Wenn Familien mehr als zwei Zimmer (mit einer innenliegenden Tür) brauchen, ist es wichtig, dass auch der dritte Raum mit den anderen Räumen durch eine innenliegende Tür verbunden ist. Nur über diese Regelung können die Familien, die drei Unterkunftsräume benötigen, diese drei Räume als ihren Lebens- und Wohnbereich empfinden. Auch wenn Eltern die Küche, die Waschküche, die Toilette oder den Duschraum aufsuchen, brauchen sie die Sicherheit, dass niemand ungefragt in die üblicherweise nicht abschließbaren Wohnräume eindringen kann.

 

  1. Die Räume der Containeranlage haben einen Küchenbereich sowie die notwendigen Toiletten- und Duschbereiche. Innenliegende Türen sind laut Bauzeichnung nicht vorahnden. Wir regen an, die Räume für Familien grundsätzlich mit innenliegenden Türen auszustatten. Jede Etage in der Containeranlage braucht Klingeln und entsprechende Namensschilder im Außenbereich.

 

  1. Ferner ist es aus unserer Sicht notwendig, dass jede Familienwohnung mit einem Zugang zum WLAN ausgestattet wird. Im Privatbereich telefonieren zu können, ist für die Schutzsuchenden oft die einzige Kontaktmöglichkeit, da Verwandte sowie Freundinnen und Freunde postalisch oft kriegsbedingt nicht erreichbar sind. Diese Gespräche sollten die Bewohnerinnen und Bewohner zu jeder Zeit in den Wohnräumen führen können. Sollte ein WLAN-Zugang am Beginn der Belegung der Unterkünfte nicht möglich sein, so sind diese Anschlüsse schnellstmöglich nachzurüsten.

 

  1. Wegen der räumlichen Enge in den Unterkünften sind Bänke und Spielgeräte im Außenbereich der Unterkünfte besonders wichtig und sollten von Anfang an vorhanden sein.

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

---

     

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.